Am 31.08.2026 kontrollierten Zöllner des Hauptzollamts Regensburg bei einem Paketdienstleister zwei Lastwagen und entdeckten dabei insgesamt 2312 junge Cannabispflanzen. Die Lieferung stammte von einem österreichischen Unternehmen und war an 729 Empfänger in Deutschland adressiert. Die Pflanzen waren überwiegend als Stecklinge deklariert, jedoch bereits eingepflanzt und zu eigenständigen Pflanzen herangewachsen, was sie rechtlich als Setzlinge und damit als Cannabispflanzen qualifiziert. Deren Einfuhr nach Deutschland ist verboten. Die meisten Besteller hatten ein bis zwei Pflanzen bestellt, die größte Einzelbestellung umfasste mehr als 70 Stück. Gegen die 729 Empfänger leitete der Zoll Strafverfahren wegen des Verdachts der verbotenen Einfuhr von Cannabis ein. Gegen den österreichischen Versender wurde ein weiteres Verfahren wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Cannabis eingeleitet. #Drogen
Am 31.08.2026 kontrollierten Zöllner des Hauptzollamts Regensburg bei einem Paketdienstleister zwei Lastwagen und entdeckten dabei insgesamt 2312 junge Cannabispflanzen. Die Lieferung stammte von einem österreichischen Unternehmen und war an 729 Empfänger in Deutschland adressiert. Die Pflanzen waren überwiegend als Stecklinge deklariert, jedoch bereits eingepflanzt und zu eigenständigen Pflanzen herangewachsen, was sie rechtlich als Setzlinge und damit als Cannabispflanzen qualifiziert. Deren Einfuhr nach Deutschland ist verboten. Die meisten Besteller hatten ein bis zwei Pflanzen bestellt, die größte Einzelbestellung umfasste mehr als 70 Stück. Gegen die 729 Empfänger leitete der Zoll Strafverfahren wegen des Verdachts der verbotenen Einfuhr von Cannabis ein. Gegen den österreichischen Versender wurde ein weiteres Verfahren wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Cannabis eingeleitet. #Drogen
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