Bei einer Einreisekontrolle am Grenzübergang Furth im Wald-Schafberg stellten Bedienstete der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Regensburg bei einem 39-jährigen polnischen Staatsangehörigen 6,4 Gramm Amphetamin sicher. Der Mann war mit einem aus Tschechien eingereisten Kleintransporter unterwegs und gab an, gewerbliche Waren aus Polen nach Deutschland zu transportieren. Auf die Frage nach mitgeführten Waffen oder Betäubungsmitteln verneinte er zunächst. Bei der Kontrolle fanden die Einsatzkräfte zwei in Alufolie verpackte weiße Substanzstücke in einer Zigarettenschachtel, die sich in einer Bauchtasche über dem Beifahrersitz befand. Ein Drogenschnelltest sowie ein freiwillig durchgeführter Drogenurintest verliefen positiv auf Amphetamin, woraufhin der Beschuldigte einräumte, dass es sich um Amphetamin handelt. Weitere Drogen wurden bei der anschließenden körperlichen Durchsuchung nicht gefunden. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in Verbindung mit Bannbruch eingeleitet und eine Sicherheitsleistung von 4.000 Euro festgesetzt. Zudem bestand der Verdacht, den Kleintransporter unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln geführt zu haben. Nach Abschluss der zollrechtlichen Maßnahmen wurde der 39-Jährige an die Grenzpolizei Furth im Wald übergeben. #Drogen #Verkehrsdelikt
Bei einer Einreisekontrolle am Grenzübergang Furth im Wald-Schafberg stellten Bedienstete der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Regensburg bei einem 39-jährigen polnischen Staatsangehörigen 6,4 Gramm Amphetamin sicher. Der Mann war mit einem aus Tschechien eingereisten Kleintransporter unterwegs und gab an, gewerbliche Waren aus Polen nach Deutschland zu transportieren. Auf die Frage nach mitgeführten Waffen oder Betäubungsmitteln verneinte er zunächst. Bei der Kontrolle fanden die Einsatzkräfte zwei in Alufolie verpackte weiße Substanzstücke in einer Zigarettenschachtel, die sich in einer Bauchtasche über dem Beifahrersitz befand. Ein Drogenschnelltest sowie ein freiwillig durchgeführter Drogenurintest verliefen positiv auf Amphetamin, woraufhin der Beschuldigte einräumte, dass es sich um Amphetamin handelt. Weitere Drogen wurden bei der anschließenden körperlichen Durchsuchung nicht gefunden. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in Verbindung mit Bannbruch eingeleitet und eine Sicherheitsleistung von 4.000 Euro festgesetzt. Zudem bestand der Verdacht, den Kleintransporter unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln geführt zu haben. Nach Abschluss der zollrechtlichen Maßnahmen wurde der 39-Jährige an die Grenzpolizei Furth im Wald übergeben. #Drogen #Verkehrsdelikt
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