Am 14.09.2026 gegen 15:00 Uhr stehen ein 17-jähriger Jugendlicher und ein 35-jähriger Mann im Verdacht, auf dem Gelände einer Schule in der Karlstraße in Rastatt gemeinschaftlich einen E-Scooter entwendet zu haben. Als der 15-jährige Eigentümer auf die Tat aufmerksam wurde und seinen E-Scooter wieder an sich nehmen wollte, soll er von dem 35-Jährigen daran gehindert und zu Boden gebracht worden sein. Hierbei zog sich der 15-Jährige Verletzungen am Kopf und Hals zu. Während des Gerangels traf eine Streifenbesatzung des Polizeireviers Rastatt in der Karlstraße ein und konnte den 35-Jährigen vorläufig festnehmen; dem 17-Jährigen gelang zunächst die Flucht. Später soll der 17-Jährige durch die Fahrweise mit dem gestohlenen E-Scooter auf dem Gehweg der Karlstraße dortige Fußgänger gefährdet haben, sodass diese ihm ausweichen mussten. Bei einer Überprüfung der Fahrgeschwindigkeit des gestohlenen Elektrokleinstfahrzeugs zeigte der Rollenprüfstand einen Wert von mehr als 40 Stundenkilometer an, sodass das Gefährt fahrerlaubnispflichtig wurde. Gegen den 17-Jährigen wurden Ermittlungen wegen Diebstahls, Straßenverkehrsgefährdung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet, während sich der 35-Jährige wegen Diebstahls und Körperverletzung verantworten muss. #Koerperverletzung #Diebstahl
Am 14.09.2026 gegen 15:00 Uhr stehen ein 17-jähriger Jugendlicher und ein 35-jähriger Mann im Verdacht, auf dem Gelände einer Schule in der Karlstraße in Rastatt gemeinschaftlich einen E-Scooter entwendet zu haben. Als der 15-jährige Eigentümer auf die Tat aufmerksam wurde und seinen E-Scooter wieder an sich nehmen wollte, soll er von dem 35-Jährigen daran gehindert und zu Boden gebracht worden sein. Hierbei zog sich der 15-Jährige Verletzungen am Kopf und Hals zu. Während des Gerangels traf eine Streifenbesatzung des Polizeireviers Rastatt in der Karlstraße ein und konnte den 35-Jährigen vorläufig festnehmen; dem 17-Jährigen gelang zunächst die Flucht. Später soll der 17-Jährige durch die Fahrweise mit dem gestohlenen E-Scooter auf dem Gehweg der Karlstraße dortige Fußgänger gefährdet haben, sodass diese ihm ausweichen mussten. Bei einer Überprüfung der Fahrgeschwindigkeit des gestohlenen Elektrokleinstfahrzeugs zeigte der Rollenprüfstand einen Wert von mehr als 40 Stundenkilometer an, sodass das Gefährt fahrerlaubnispflichtig wurde. Gegen den 17-Jährigen wurden Ermittlungen wegen Diebstahls, Straßenverkehrsgefährdung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet, während sich der 35-Jährige wegen Diebstahls und Körperverletzung verantworten muss. #Koerperverletzung #Diebstahl
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