Urkundenfälschung und illegaler Aufenthalt aufgedeckt
Am 01.10.2025 deckte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Heilbronn bei einer Prüfung eines Pizzalieferdienstes in einer Ludwigsburger Landkreiskommune Urkundenfälschung und illegalen Aufenthalt auf. Zwei Gastrohelfer wiesen sich mit gefälschten griechischen Reisepässen bzw. bulgarischen ID-Karten aus. Es stellte sich heraus, dass es sich um 28- und 36-jährige indische Staatsangehörige handelte. Haftbefehle wurden gegen Sicherheitsleistungen von je 2.500 Euro ausgesetzt. Ermittlungen wegen illegalen Aufenthalts, unerlaubter Erwerbstätigkeit und Urkundenfälschung laufen. Nach Abschluss der Verfahren droht den Männern die Ausweisung. #Verkehrsdelikt #Urkundenfaelschung #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
Am 01.10.2025 deckte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Heilbronn bei einer Prüfung eines Pizzalieferdienstes in einer Ludwigsburger Landkreiskommune Urkundenfälschung und illegalen Aufenthalt auf. Zwei Gastrohelfer wiesen sich mit gefälschten griechischen Reisepässen bzw. bulgarischen ID-Karten aus. Es stellte sich heraus, dass es sich um 28- und 36-jährige indische Staatsangehörige handelte. Haftbefehle wurden gegen Sicherheitsleistungen von je 2.500 Euro ausgesetzt. Ermittlungen wegen illegalen Aufenthalts, unerlaubter Erwerbstätigkeit und Urkundenfälschung laufen. Nach Abschluss der Verfahren droht den Männern die Ausweisung. #Verkehrsdelikt #Urkundenfaelschung #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
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Mehrere Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz
Bei Ausreisekontrollen zu Flügen nach Kutaisi in Georgien, Chisinau in Moldawien und Skopje in Nordmazedonien stellten Grenzpolizisten am 19.08.2026 mehrere Personen fest, die gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen hatten. Bei drei georgischen Frauen war zunächst ein legaler Aufenthalt von 87 Tagen festgestellt worden. Aufgrund der langen Aufenthaltsdauer ermittelten die Beamten, dass die Frauen in Deutschland unerlaubt gearbeitet hatten. Sie führten jeweils Bargeld mit. Die Frauen hinterlegten damit Sicherheitsleistungen im jeweils vierstelligen Bereich. Im weiteren Verlauf stellten die Beamten eine 41-jährige Georgierin fest, die auf dem Weg nach Kutaisi war. Sie hatte die erlaubte Aufenthaltsdauer im Schengenraum um 297 Tage überschritten. Gegen alle vier Frauen leiteten die Beamten Strafverfahren ein. Zudem werden gegen sie mehrjährige Einreiseverbote ausgesprochen. #Verkehrsdelikt #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
Bei Ausreisekontrollen zu Flügen nach Kutaisi in Georgien, Chisinau in Moldawien und Skopje in Nordmazedonien stellten Grenzpolizisten am 19.08.2026 mehrere Personen fest, die gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen hatten. Bei drei georgischen Frauen war zunächst ein legaler Aufenthalt von 87 Tagen festgestellt worden. Aufgrund der langen Aufenthaltsdauer ermittelten die Beamten, dass die Frauen in Deutschland unerlaubt gearbeitet hatten. Sie führten jeweils Bargeld mit. Die Frauen hinterlegten damit Sicherheitsleistungen im jeweils vierstelligen Bereich. Im weiteren Verlauf stellten die Beamten eine 41-jährige Georgierin fest, die auf dem Weg nach Kutaisi war. Sie hatte die erlaubte Aufenthaltsdauer im Schengenraum um 297 Tage überschritten. Gegen alle vier Frauen leiteten die Beamten Strafverfahren ein. Zudem werden gegen sie mehrjährige Einreiseverbote ausgesprochen. #Verkehrsdelikt #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
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Gefälschten Führerschein sichergestellt
Am 18.08.2026 kontrollierten Beamte der Verkehrspolizei Günzburg an der Rastanlage Leipheim einen französischen Pkw und fanden bei einem 35-jährigen Kosovaren einen gefälschten internationalen Führerschein. Der Beifahrer gab an, das Dokument in den USA für einen niedrigen zweistelligen Dollarbetrag gekauft zu haben. Die Beamten stellten den Führerschein sicher und erhoben eine Sicherheitsleistung im dreistelligen Bereich. Die Polizei ermittelt wegen Urkundenfälschung gegen den 35-jährigen Mann. #Verkehrsdelikt #Urkundenfaelschung
Am 18.08.2026 kontrollierten Beamte der Verkehrspolizei Günzburg an der Rastanlage Leipheim einen französischen Pkw und fanden bei einem 35-jährigen Kosovaren einen gefälschten internationalen Führerschein. Der Beifahrer gab an, das Dokument in den USA für einen niedrigen zweistelligen Dollarbetrag gekauft zu haben. Die Beamten stellten den Führerschein sicher und erhoben eine Sicherheitsleistung im dreistelligen Bereich. Die Polizei ermittelt wegen Urkundenfälschung gegen den 35-jährigen Mann. #Verkehrsdelikt #Urkundenfaelschung
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43-Jähriger wegen Zwangsarbeit und Ausbeutung verurteilt
Am 22.04.2026 verurteilte die 1. Strafkammer des Landgerichts Traunstein einen 43-jährigen Geschäftsführer aus dem Landkreis Altötting wegen gewerbsmäßiger Urkundenfälschung, illegalen Einschleusens von rund 70 georgischen und ukrainischen Arbeitskräften, Zwangsarbeit sowie Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren neun Monaten. Sein 36-jähriger Schwager wurde wegen Beihilfe zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Hauptzollamt Rosenheim – Finanzkontrolle Schwarzarbeit Traunstein – und die Staatsanwaltschaft Traunstein deckten innerhalb eines Tatzeitraums von knapp zwei Jahren einen Schaden für die Sozialkassen von rund 200.000 Euro auf. Der Haupttäter hatte die Zwangslage der ausländischen Arbeitnehmer ausgenutzt, sie nicht zur Sozialversicherung angemeldet, geringe Löhne unter dem Mindestlohn gezahlt und sie bis zu 14 Stunden täglich an sieben Tagen pro Woche arbeiten lassen. Die bereitgestellten Unterkünfte waren vermüllt, mit Ungeziefer- und Schimmelbefall; teilweise mussten zwei Menschen auf einer Matratze schlafen. Der 43-Jährige führte insgesamt acht Unternehmen, drei davon im Landkreis Altötting und in Taufkirchen, und verschleierte die illegalen Beschäftigungsverhältnisse durch drei Scheinfirmen in Bulgarien. Im Mai 2025 vollzog der Zoll einen Haftbefehl; Vermögenswerte in Höhe von 180.000 Euro wurden gesichert. Die betroffenen Arbeiterinnen und Arbeiter wurden befreit und sind überwiegend in ihre Heimatländer zurückgekehrt. Das Urteil ist rechtskräftig. #Urkundenfaelschung #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
Am 22.04.2026 verurteilte die 1. Strafkammer des Landgerichts Traunstein einen 43-jährigen Geschäftsführer aus dem Landkreis Altötting wegen gewerbsmäßiger Urkundenfälschung, illegalen Einschleusens von rund 70 georgischen und ukrainischen Arbeitskräften, Zwangsarbeit sowie Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren neun Monaten. Sein 36-jähriger Schwager wurde wegen Beihilfe zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Hauptzollamt Rosenheim – Finanzkontrolle Schwarzarbeit Traunstein – und die Staatsanwaltschaft Traunstein deckten innerhalb eines Tatzeitraums von knapp zwei Jahren einen Schaden für die Sozialkassen von rund 200.000 Euro auf. Der Haupttäter hatte die Zwangslage der ausländischen Arbeitnehmer ausgenutzt, sie nicht zur Sozialversicherung angemeldet, geringe Löhne unter dem Mindestlohn gezahlt und sie bis zu 14 Stunden täglich an sieben Tagen pro Woche arbeiten lassen. Die bereitgestellten Unterkünfte waren vermüllt, mit Ungeziefer- und Schimmelbefall; teilweise mussten zwei Menschen auf einer Matratze schlafen. Der 43-Jährige führte insgesamt acht Unternehmen, drei davon im Landkreis Altötting und in Taufkirchen, und verschleierte die illegalen Beschäftigungsverhältnisse durch drei Scheinfirmen in Bulgarien. Im Mai 2025 vollzog der Zoll einen Haftbefehl; Vermögenswerte in Höhe von 180.000 Euro wurden gesichert. Die betroffenen Arbeiterinnen und Arbeiter wurden befreit und sind überwiegend in ihre Heimatländer zurückgekehrt. Das Urteil ist rechtskräftig. #Urkundenfaelschung #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
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Abgetauchter Straftäter nach 6 Jahren festgenommen
Am 06.08.2026 gegen 21:30 Uhr kam ein 32-jähriger deutscher Staatsangehöriger aus Istanbul kommend am Hamburg Airport an. Bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle überprüften Beamte der Bundespolizei den Fluggast. Eine Fahndungsabfrage ergab, dass er seit Juli 2020 mit einem europäischen Haftbefehl des Amtsgerichts Hamburg-Altona gesucht wurde. Der Mann war in den Jahren 2016 und 2017 wegen mehrerer Straftaten – unter anderem Fahren ohne Fahrerlaubnis, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, Urkundenfälschung, gefährliche Körperverletzung, Diebstahl und Beleidigung – rechtskräftig zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er gegen 23:50 Uhr in die Untersuchungshaftanstalt Hamburg eingeliefert. #Koerperverletzung #Diebstahl #Verkehrsdelikt #Beleidigung #Urkundenfaelschung
Am 06.08.2026 gegen 21:30 Uhr kam ein 32-jähriger deutscher Staatsangehöriger aus Istanbul kommend am Hamburg Airport an. Bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle überprüften Beamte der Bundespolizei den Fluggast. Eine Fahndungsabfrage ergab, dass er seit Juli 2020 mit einem europäischen Haftbefehl des Amtsgerichts Hamburg-Altona gesucht wurde. Der Mann war in den Jahren 2016 und 2017 wegen mehrerer Straftaten – unter anderem Fahren ohne Fahrerlaubnis, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, Urkundenfälschung, gefährliche Körperverletzung, Diebstahl und Beleidigung – rechtskräftig zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er gegen 23:50 Uhr in die Untersuchungshaftanstalt Hamburg eingeliefert. #Koerperverletzung #Diebstahl #Verkehrsdelikt #Beleidigung #Urkundenfaelschung
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Flucht vor Kontrolle gescheitert – 25-Jähriger festgenommen
Am 03.08.2026 gegen 03:55 Uhr fiel einem Streifenteam auf der Flößerbrücke ein ohne Beleuchtung fahrendes Fahrzeug auf. Als die Beamten Anhaltesignale gaben, versuchte der Fahrzeugführer zu flüchten. Nach einer kurzen Nachfahrt konnte das Fahrzeug in der Innenstadt angehalten werden; der 25-jährige Fahrer versuchte noch über die Beifahrerseite zu entkommen, wurde jedoch mit den drei Insassen gestellt. Die Überprüfung ergab, dass die angebrachten Kennzeichen nicht zum Fahrzeug gehörten. Zudem bestand der Verdacht, dass der Fahrer unter Alkoholeinfluss stand, und er konnte keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen. Der Fahrer sowie einer der Mitfahrer hielten sich unerlaubt in Deutschland auf. Das Fahrzeug wurde sichergestellt, beim Fahrer wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Gegen ihn laufen Ermittlungen wegen Urkundenfälschung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Fahrens unter Alkoholeinfluss und gegen ihn und einen Mitfahrer wegen unerlaubten Aufenthalts. #Verkehrsdelikt #Urkundenfaelschung
Am 03.08.2026 gegen 03:55 Uhr fiel einem Streifenteam auf der Flößerbrücke ein ohne Beleuchtung fahrendes Fahrzeug auf. Als die Beamten Anhaltesignale gaben, versuchte der Fahrzeugführer zu flüchten. Nach einer kurzen Nachfahrt konnte das Fahrzeug in der Innenstadt angehalten werden; der 25-jährige Fahrer versuchte noch über die Beifahrerseite zu entkommen, wurde jedoch mit den drei Insassen gestellt. Die Überprüfung ergab, dass die angebrachten Kennzeichen nicht zum Fahrzeug gehörten. Zudem bestand der Verdacht, dass der Fahrer unter Alkoholeinfluss stand, und er konnte keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen. Der Fahrer sowie einer der Mitfahrer hielten sich unerlaubt in Deutschland auf. Das Fahrzeug wurde sichergestellt, beim Fahrer wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Gegen ihn laufen Ermittlungen wegen Urkundenfälschung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Fahrens unter Alkoholeinfluss und gegen ihn und einen Mitfahrer wegen unerlaubten Aufenthalts. #Verkehrsdelikt #Urkundenfaelschung
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21-Jähriger mit gefälschtem Führerschein unter Alkohol
In der Nacht auf Sonntag, den 02.08.2026, wurde der Polizei ein Pkw in auffälliger Fahrweise auf der B 401 gemeldet, der am Ortseingang Oldenburg kontrolliert werden konnte. Der 21-jährige Fahrer stand unter Alkoholeinfluss; ein Atemalkoholtest ergab 1,34 Promille. Der Mann legte den Beamten einen Führerschein vor, der erhebliche Fälschungsmerkmale aufwies. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr, Urkundenfälschung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Dem Mann wurde die Weiterfahrt mit allen fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeugen untersagt. #Verkehrsdelikt #Urkundenfaelschung
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