Am 22.01.2026 ahndete das Hauptzollamt Karlsruhe Mindestlohn- und Meldepflichtverstöße bei einem Logistikunternehmen. Nach Abschluss der Ermittlungen wurde gegen einen im Logistik- und Transportgewerbe tätigen Betrieb ein Bußgeld in Höhe von über 13.000 Euro verhängt, da dieser gegen arbeits-, sozialversicherungs- und aufenthaltsrechtliche Vorschriften verstoßen hatte. Die Ermittlungen begannen im Oktober 2023 mit einer Kontrolle der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Dabei wurde ein türkischer Fahrer eines Kleintransporters festgestellt, der nicht zur Sozialversicherung gemeldet war. Weiterführende Ermittlungen ergaben, dass der Betrieb im Zeitraum von Juni 2023 bis Dezember 2023 mehreren Arbeitnehmern nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn zahlte, wodurch ein vorenthaltener Lohn von rund 2.000 Euro entstand. Zudem beschäftigte der Betrieb von Juli 2023 bis August 2023 einen türkischen Arbeitnehmer ohne erforderlichen Aufenthaltstitel oder Genehmigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Es wurden auch Verstöße gegen die gesetzliche Meldepflicht sowie gegen die Sofortmeldepflicht festgestellt. Das verhängte Bußgeld setzt sich wie folgt zusammen: 5.231,00 Euro für Mindestlohnverstoß, 750,00 Euro für Meldepflichtverletzung, 750,00 Euro für Sofortmeldepflichtverletzung und 7.000 Euro für die unerlaubte Beschäftigung von Ausländern ohne entsprechenden Aufenthaltstitel. #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
Am 22.01.2026 ahndete das Hauptzollamt Karlsruhe Mindestlohn- und Meldepflichtverstöße bei einem Logistikunternehmen. Nach Abschluss der Ermittlungen wurde gegen einen im Logistik- und Transportgewerbe tätigen Betrieb ein Bußgeld in Höhe von über 13.000 Euro verhängt, da dieser gegen arbeits-, sozialversicherungs- und aufenthaltsrechtliche Vorschriften verstoßen hatte. Die Ermittlungen begannen im Oktober 2023 mit einer Kontrolle der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Dabei wurde ein türkischer Fahrer eines Kleintransporters festgestellt, der nicht zur Sozialversicherung gemeldet war. Weiterführende Ermittlungen ergaben, dass der Betrieb im Zeitraum von Juni 2023 bis Dezember 2023 mehreren Arbeitnehmern nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn zahlte, wodurch ein vorenthaltener Lohn von rund 2.000 Euro entstand. Zudem beschäftigte der Betrieb von Juli 2023 bis August 2023 einen türkischen Arbeitnehmer ohne erforderlichen Aufenthaltstitel oder Genehmigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Es wurden auch Verstöße gegen die gesetzliche Meldepflicht sowie gegen die Sofortmeldepflicht festgestellt. Das verhängte Bußgeld setzt sich wie folgt zusammen: 5.231,00 Euro für Mindestlohnverstoß, 750,00 Euro für Meldepflichtverletzung, 750,00 Euro für Sofortmeldepflichtverletzung und 7.000 Euro für die unerlaubte Beschäftigung von Ausländern ohne entsprechenden Aufenthaltstitel. #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
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