Am 02.08.2026 soll sich ein 26-jähriger Mann afghanischer Nationalität Zugang zu einem Heidelberger Wohnheim verschafft haben. Dort traf er auf eine 17-jährige Geschädigte, die sich gerade in ihr Zimmer begeben wollte. Der Mann drängte die junge Frau trotz ihrer Gegenwehr in das Zimmer, schloss die Tür, drückte sie auf das Bett, würgte und schlug sie. Anschließend zog er bei sich und der Geschädigten Hose und Unterhose aus und versuchte, den Geschlechtsakt zu vollziehen. Wegen der Gegenwehr der 17-Jährigen, die ihn in den Arm biss, gelang dies nicht und er flüchtete. Am 05.08.2026 konnte der Beschuldigte im Rahmen einer Observation der Tatörtlichkeit vorläufig festgenommen werden; seine Bekleidung und sein Aussehen entsprachen der Beschreibung der Geschädigten, zudem wies er eine Bissverletzung am Arm auf und wohnte in unmittelbarer Nähe in einer Asylunterkunft. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg erließ das Amtsgericht Heidelberg am 06.08.2026 einen Untersuchungshaftbefehl und setzte ihn in Vollzug. Ob der Beschuldigte auch für eine versuchte Vergewaltigung im gleichen Anwesen am 04.08. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt er als unschuldig. #Sexualdelikt
Am 02.08.2026 soll sich ein 26-jähriger Mann afghanischer Nationalität Zugang zu einem Heidelberger Wohnheim verschafft haben. Dort traf er auf eine 17-jährige Geschädigte, die sich gerade in ihr Zimmer begeben wollte. Der Mann drängte die junge Frau trotz ihrer Gegenwehr in das Zimmer, schloss die Tür, drückte sie auf das Bett, würgte und schlug sie. Anschließend zog er bei sich und der Geschädigten Hose und Unterhose aus und versuchte, den Geschlechtsakt zu vollziehen. Wegen der Gegenwehr der 17-Jährigen, die ihn in den Arm biss, gelang dies nicht und er flüchtete. Am 05.08.2026 konnte der Beschuldigte im Rahmen einer Observation der Tatörtlichkeit vorläufig festgenommen werden; seine Bekleidung und sein Aussehen entsprachen der Beschreibung der Geschädigten, zudem wies er eine Bissverletzung am Arm auf und wohnte in unmittelbarer Nähe in einer Asylunterkunft. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg erließ das Amtsgericht Heidelberg am 06.08.2026 einen Untersuchungshaftbefehl und setzte ihn in Vollzug. Ob der Beschuldigte auch für eine versuchte Vergewaltigung im gleichen Anwesen am 04.08. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt er als unschuldig. #Sexualdelikt
Chat
Teilen