Ein Freiburger Ehepaar ist wegen Betrugs am Jobcenter Freiburg verurteilt worden. Über einen Zeitraum von 24 Monaten bezog das Paar als Bedarfsgemeinschaft Arbeitslosengeld II in Höhe von rund 30.000 Euro, ohne gegenüber der Leistungsbehörde anzugeben, dass beide eigene Einkünfte aus selbständigen Verkäufen von Schrott an einen Händler erzielt hatten. Der Mann verbuchte Einnahmen von etwa 34.000 Euro, die Frau rund 19.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft Freiburg hatte Strafbefehle beim Amtsgericht Freiburg beantragt. Das Gericht verhängte gegen beide wegen Betrugs in zwei Fällen jeweils eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem muss das Ehepaar jeweils 2.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Die Strafbefehle sind rechtskräftig; die Rückforderung des zu Unrecht ausgezahlten Geldes obliegt dem Jobcenter. #Betrug
Ein Freiburger Ehepaar ist wegen Betrugs am Jobcenter Freiburg verurteilt worden. Über einen Zeitraum von 24 Monaten bezog das Paar als Bedarfsgemeinschaft Arbeitslosengeld II in Höhe von rund 30.000 Euro, ohne gegenüber der Leistungsbehörde anzugeben, dass beide eigene Einkünfte aus selbständigen Verkäufen von Schrott an einen Händler erzielt hatten. Der Mann verbuchte Einnahmen von etwa 34.000 Euro, die Frau rund 19.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft Freiburg hatte Strafbefehle beim Amtsgericht Freiburg beantragt. Das Gericht verhängte gegen beide wegen Betrugs in zwei Fällen jeweils eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem muss das Ehepaar jeweils 2.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Die Strafbefehle sind rechtskräftig; die Rückforderung des zu Unrecht ausgezahlten Geldes obliegt dem Jobcenter. #Betrug
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