Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
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  • Die promovierte Juristin Dr. Ruja IGNATOVA steht im Verdacht, als treibende Kraft und geistige Erfinderin der vermeintlichen Kryptowährung „OneCoin“ weltweit Investoren veranlasst zu haben, in diese tatsächlich wertlose „Währung“ zu investieren. Der bislang in dem Verfahren festgestellte Betrugsschaden liegt im oberen, zweistelligen Millionenbereich. Der weltweit verursachte Schaden dürfte mehrere Milliarden US-Dollar betragen. Die Beschuldigte ist seit dem 25.10.2017 unbekannten Aufenthalts und seit diesem Zeitpunkt weder im Zusammenhang mit OneCoin noch anderweitig öffentlich aufgetreten. Sie verfügt über globale Unterstützer und Kontakte. Sie dürfte zudem über erhebliche finanzielle Ressourcen verfügen. Gegen Dr. Ruja IGNATOVA besteht ein nationaler und ein europäischer Haftbefehl wegen gemeinschaftlichen Betrugs im besonders schweren Fall sowie wegen Geldwäsche. Wer kann Angaben zum Aufenthaltsort der Beschuldigten machen?
    Die promovierte Juristin Dr. Ruja IGNATOVA steht im Verdacht, als treibende Kraft und geistige Erfinderin der vermeintlichen Kryptowährung „OneCoin“ weltweit Investoren veranlasst zu haben, in diese tatsächlich wertlose „Währung“ zu investieren. Der bislang in dem Verfahren festgestellte Betrugsschaden liegt im oberen, zweistelligen Millionenbereich. Der weltweit verursachte Schaden dürfte mehrere Milliarden US-Dollar betragen. Die Beschuldigte ist seit dem 25.10.2017 unbekannten Aufenthalts und seit diesem Zeitpunkt weder im Zusammenhang mit OneCoin noch anderweitig öffentlich aufgetreten. Sie verfügt über globale Unterstützer und Kontakte. Sie dürfte zudem über erhebliche finanzielle Ressourcen verfügen. Gegen Dr. Ruja IGNATOVA besteht ein nationaler und ein europäischer Haftbefehl wegen gemeinschaftlichen Betrugs im besonders schweren Fall sowie wegen Geldwäsche. Wer kann Angaben zum Aufenthaltsort der Beschuldigten machen?
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  • Norman Volker FRANZ hatte wegen Doppelmordes eine lebenslange Freiheitsstrafe zu verbüßen. Am 11.03.1997 gelang ihm die Flucht aus der Justizvollzugsanstalt Hagen. Er ist weiterhin dringend verdächtig, im Anschluss an seine Flucht am 26.03.1997 in Weimar und am 21.07.1997 in Halle Raubüberfälle begangen und dabei drei Menschen erschossen zu haben. Bis zu seiner Festnahme am 24.10.1998 in Albufeira (Portugal) hat er dort zusammen mit seiner Frau und dem gemeinsamen Kind unter dem Namen Carsten Müller bzw. Michael Stuever gelebt. Er war dort in der Immobilienbranche tätig. Seit seiner erneuten Flucht am 28.07.1999 aus dem Zentralgefängnis von Lissabon (Portugal) wird nach Norman Volker FRANZ weltweit wegen fünffachen Mordes gefahndet. Wer kann Angaben zum Aufenthaltsort des Beschuldigten machen?
    Norman Volker FRANZ hatte wegen Doppelmordes eine lebenslange Freiheitsstrafe zu verbüßen. Am 11.03.1997 gelang ihm die Flucht aus der Justizvollzugsanstalt Hagen. Er ist weiterhin dringend verdächtig, im Anschluss an seine Flucht am 26.03.1997 in Weimar und am 21.07.1997 in Halle Raubüberfälle begangen und dabei drei Menschen erschossen zu haben. Bis zu seiner Festnahme am 24.10.1998 in Albufeira (Portugal) hat er dort zusammen mit seiner Frau und dem gemeinsamen Kind unter dem Namen Carsten Müller bzw. Michael Stuever gelebt. Er war dort in der Immobilienbranche tätig. Seit seiner erneuten Flucht am 28.07.1999 aus dem Zentralgefängnis von Lissabon (Portugal) wird nach Norman Volker FRANZ weltweit wegen fünffachen Mordes gefahndet. Wer kann Angaben zum Aufenthaltsort des Beschuldigten machen?
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  • lgor Olegovich TURASHEV steht im Verdacht, durch Einnahme einer wesentlichen Rolle, bei der Durchführung von mehreren Cyberattacken auf deutsche Unternehmen beteiligt gewesen zu sein. Im Speziellen besteht der Verdacht, dass der Gesuchte als Administrator der für die Angriffe genutzten IT-Infrastruktur, tätig gewesen ist und zudem zuständig war für die Obfuskation der Malware durch Nutzung von Counter-AV-Checks und Anpassen der Malware an die Systeme der Geschädigten zwecks erfolgreicher Initialinfektion. Wer kann Angaben zum Aufenthaltsort des Beschuldigten machen?
    lgor Olegovich TURASHEV steht im Verdacht, durch Einnahme einer wesentlichen Rolle, bei der Durchführung von mehreren Cyberattacken auf deutsche Unternehmen beteiligt gewesen zu sein. Im Speziellen besteht der Verdacht, dass der Gesuchte als Administrator der für die Angriffe genutzten IT-Infrastruktur, tätig gewesen ist und zudem zuständig war für die Obfuskation der Malware durch Nutzung von Counter-AV-Checks und Anpassen der Malware an die Systeme der Geschädigten zwecks erfolgreicher Initialinfektion. Wer kann Angaben zum Aufenthaltsort des Beschuldigten machen?
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  • Die Person Igor GARSHIN (alternative Schreibweise GARSCHIN) steht im Verdacht, als einer der Hauptverantwortlichen an mehreren Cyberattacken auf deutsche Unternehmen beteiligt gewesen zu sein. Im speziellen konnten nachweislich festgestellt werden, dass der Gesuchte durch Ausspähen, Infiltrieren sowie der finalen Verschlüsselung von Daten der geschädigten Unternehmen, wesentlich an den Angriffen beteiligt war. Wer kann Angaben zum Aufenthaltsort des Beschuldigten machen?
    Die Person Igor GARSHIN (alternative Schreibweise GARSCHIN) steht im Verdacht, als einer der Hauptverantwortlichen an mehreren Cyberattacken auf deutsche Unternehmen beteiligt gewesen zu sein. Im speziellen konnten nachweislich festgestellt werden, dass der Gesuchte durch Ausspähen, Infiltrieren sowie der finalen Verschlüsselung von Daten der geschädigten Unternehmen, wesentlich an den Angriffen beteiligt war. Wer kann Angaben zum Aufenthaltsort des Beschuldigten machen?
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