Am 05.03.2026 kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz in den frühen Morgenstunden einen rumänischen Staatsangehörigen am Grenzübergang Bietingen / Thayngen bei der Einreise in das Bundesgebiet. Gegen den 38-Jährigen lag ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Hannover vor. Das Amtsgericht Hameln hatte im September 2024 einen Strafbefehl wegen Betrugs gegen den Mann erlassen, dessen Zahlung er bislang nicht nachkam. Vor Ort zahlte der Mann die Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro und konnte damit einer drohenden Ersatzfreiheitsstrafe entgehen. Nach Abschluss der Maßnahmen durfte er seine Reise fortsetzen.
Am 05.03.2026 kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz in den frühen Morgenstunden einen rumänischen Staatsangehörigen am Grenzübergang Bietingen / Thayngen bei der Einreise in das Bundesgebiet. Gegen den 38-Jährigen lag ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Hannover vor. Das Amtsgericht Hameln hatte im September 2024 einen Strafbefehl wegen Betrugs gegen den Mann erlassen, dessen Zahlung er bislang nicht nachkam. Vor Ort zahlte der Mann die Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro und konnte damit einer drohenden Ersatzfreiheitsstrafe entgehen. Nach Abschluss der Maßnahmen durfte er seine Reise fortsetzen.