• Eritreer rammte Handy-Händler Messer in den Kopf
    Am 14.01.2026 gegen unbekannter Uhrzeit stach ein 30-jähriger Eritreer in einem MediaMarkt in Ulm mit einem 20 cm langen Küchenmesser auf einen 25-jährigen Verkäufer ein. Der Täter näherte sich dem Opfer von hinten, stach zunächst in die rechte Flanke, dann in die Schläfe, zweimal in den Bauch und erneut in den Kopf. Anschließend attackierte er zwei weitere Kollegen und verletzte sie. Der Hauptgeschädigte erlitt lebensgefährliche Verletzungen, musste mehrfach reanimiert und notoperiert werden und lag 12 Tage im künstlichen Koma. Der Täter flüchtete, wurde jedoch auf der Straße von Polizeibeamten niedergeschossen und festgenommen. Der Angeklagte Mahmud I. hat die Tat gestanden und sich vor dem Landgericht Ulm wegen versuchten Mordes zu verantworten. Er war bereits wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestraft. Das Urteil wird am 12.08.2026 erwartet.
    Am 14.01.2026 gegen unbekannter Uhrzeit stach ein 30-jähriger Eritreer in einem MediaMarkt in Ulm mit einem 20 cm langen Küchenmesser auf einen 25-jährigen Verkäufer ein. Der Täter näherte sich dem Opfer von hinten, stach zunächst in die rechte Flanke, dann in die Schläfe, zweimal in den Bauch und erneut in den Kopf. Anschließend attackierte er zwei weitere Kollegen und verletzte sie. Der Hauptgeschädigte erlitt lebensgefährliche Verletzungen, musste mehrfach reanimiert und notoperiert werden und lag 12 Tage im künstlichen Koma. Der Täter flüchtete, wurde jedoch auf der Straße von Polizeibeamten niedergeschossen und festgenommen. Der Angeklagte Mahmud I. hat die Tat gestanden und sich vor dem Landgericht Ulm wegen versuchten Mordes zu verantworten. Er war bereits wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestraft. Das Urteil wird am 12.08.2026 erwartet.
    0 Geteilt
  • Großfahndung nach entführten US-Soldaten
    Am 12.05.2007 gegen 00:00 Uhr wurden drei US-Soldaten bei einem Überfall in Mahmudija entführt. Die Terrorgruppe 'Islamischer Staat im Irak' (Al Qaida) bekannte sich zu der Tat. Bei dem Angriff kamen vier US-Soldaten und ein irakischer Dolmetscher ums Leben. Am 14.05.2007 erschossen US- und irakische Truppen bei der Suche in Jussifija zwei mutmaßliche sunnitische Aufständische und verletzten vier weitere. Rund 4.000 US-Soldaten, unterstützt von irakischen Truppen und Flugzeugen, sind an der Suche beteiligt. Die Ortschaft Jussifija wurde abgeriegelt und jedes Gebäude durchsucht. Über 100 Verdächtige wurden festgenommen. #Entführung
    Am 12.05.2007 gegen 00:00 Uhr wurden drei US-Soldaten bei einem Überfall in Mahmudija entführt. Die Terrorgruppe 'Islamischer Staat im Irak' (Al Qaida) bekannte sich zu der Tat. Bei dem Angriff kamen vier US-Soldaten und ein irakischer Dolmetscher ums Leben. Am 14.05.2007 erschossen US- und irakische Truppen bei der Suche in Jussifija zwei mutmaßliche sunnitische Aufständische und verletzten vier weitere. Rund 4.000 US-Soldaten, unterstützt von irakischen Truppen und Flugzeugen, sind an der Suche beteiligt. Die Ortschaft Jussifija wurde abgeriegelt und jedes Gebäude durchsucht. Über 100 Verdächtige wurden festgenommen. #Entführung
    0 Geteilt
  • Drei US-Soldaten nach Hinterhalt vermisst
    Am 12.05.2007 geriet eine US-Einheit südlich von Bagdad in einen Hinterhalt. Dabei kamen vier US-Soldaten und ein irakischer Übersetzer ums Leben, drei Soldaten werden seither vermisst. Rund 4000 Soldaten beteiligen sich an der Suche in der Region Mahmudija, die als „Todesdreieck“ bezeichnet wird. Die sunnitische Extremistengruppierung „Islamischer Staat im Irak“ behauptet in einer Internet-Erklärung, die Soldaten gefangen und getötet zu haben. Die Echtheit der Erklärung ist nicht bestätigt. Die US-Armee setzt die Suche fort, bis das Schicksal der Vermissten geklärt ist.
    Am 12.05.2007 geriet eine US-Einheit südlich von Bagdad in einen Hinterhalt. Dabei kamen vier US-Soldaten und ein irakischer Übersetzer ums Leben, drei Soldaten werden seither vermisst. Rund 4000 Soldaten beteiligen sich an der Suche in der Region Mahmudija, die als „Todesdreieck“ bezeichnet wird. Die sunnitische Extremistengruppierung „Islamischer Staat im Irak“ behauptet in einer Internet-Erklärung, die Soldaten gefangen und getötet zu haben. Die Echtheit der Erklärung ist nicht bestätigt. Die US-Armee setzt die Suche fort, bis das Schicksal der Vermissten geklärt ist.
    0 Geteilt
  • Doppelmord-Prozess gegen drei Palästinenser
    Am 15.04.2008 verhandelt das Landgericht Frankfurt (Oder) im Prozess um einen Doppelmord aus dem Herbst 2000. Drei palästinensische Angeklagte sollen einen libanesischen Autohändler und dessen deutsche Ehefrau in Dahlwitz-Hoppegarten bei Berlin erschossen haben, um Geld zu erbeuten. Zwei der Männer hatten mehrjährige Haftstrafen wegen eines anderen Mordes in Schweden verbüßt und waren erst zu Wochenbeginn abgeschoben worden. Sie sollen die tödlichen Schüsse abgegeben haben, der dritte Angeklagte soll im Fluchtauto gewartet haben. Die Anklage lautet auf Mord aus Habgier und zur Verdeckung einer Straftat. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Bei der Tat wurden rund 200.000 Euro und mehrere 1000 US-Dollar erbeutet. Die Verteidigung beantragte, Palästinenserpräsident Mahmud Abbas als Zeugen zu laden. Die Angeklagten sind auf freiem Fuß, Haftanträge wurden abgelehnt. Ein Urteil wird für September erwartet. #Mord
    Am 15.04.2008 verhandelt das Landgericht Frankfurt (Oder) im Prozess um einen Doppelmord aus dem Herbst 2000. Drei palästinensische Angeklagte sollen einen libanesischen Autohändler und dessen deutsche Ehefrau in Dahlwitz-Hoppegarten bei Berlin erschossen haben, um Geld zu erbeuten. Zwei der Männer hatten mehrjährige Haftstrafen wegen eines anderen Mordes in Schweden verbüßt und waren erst zu Wochenbeginn abgeschoben worden. Sie sollen die tödlichen Schüsse abgegeben haben, der dritte Angeklagte soll im Fluchtauto gewartet haben. Die Anklage lautet auf Mord aus Habgier und zur Verdeckung einer Straftat. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Bei der Tat wurden rund 200.000 Euro und mehrere 1000 US-Dollar erbeutet. Die Verteidigung beantragte, Palästinenserpräsident Mahmud Abbas als Zeugen zu laden. Die Angeklagten sind auf freiem Fuß, Haftanträge wurden abgelehnt. Ein Urteil wird für September erwartet. #Mord
    0 Geteilt
  • Postbote soll Karten gestohlen und Konten geplündert haben
    Am 08.05.2026 wurde vor dem Amtsgericht Tiergarten Anklage gegen den Postboten Mahmud H. (27) erhoben. Der Deutsch-Iraker soll über einen Zeitraum von mehr als eineinhalb Jahren in seinem Spandauer Zustellbezirk Briefe mit EC- und Kreditkarten sowie die dazugehörigen PINs gestohlen haben. Anschließend plünderte er die Konten von 24 Kunden in 77 Fällen und erbeutete fast 103.000 Euro. Videoaufzeichnungen an Geldautomaten führten die Polizei auf seine Spur. Der Familienvater wurde aus der Untersuchungshaft vorgeführt und äußerte sich nicht zu den Vorwürfen. Die Ermittlungen dauern. #Diebstahl
    Am 08.05.2026 wurde vor dem Amtsgericht Tiergarten Anklage gegen den Postboten Mahmud H. (27) erhoben. Der Deutsch-Iraker soll über einen Zeitraum von mehr als eineinhalb Jahren in seinem Spandauer Zustellbezirk Briefe mit EC- und Kreditkarten sowie die dazugehörigen PINs gestohlen haben. Anschließend plünderte er die Konten von 24 Kunden in 77 Fällen und erbeutete fast 103.000 Euro. Videoaufzeichnungen an Geldautomaten führten die Polizei auf seine Spur. Der Familienvater wurde aus der Untersuchungshaft vorgeführt und äußerte sich nicht zu den Vorwürfen. Die Ermittlungen dauern. #Diebstahl
    0 Geteilt
  • Worldwide: Mu'min al-Mawji Mahmud Salim
    MU’MIN AL-MAWJI MAHMUD SALIM (Born: October 16, 1991) - Is wanted for questioning in connection with providing material support to the Islamic State of Iraq and ash-Sham (ISIS). He is the fiancée of another individual wanted for questioning, Sarah Jamal Muhammad al-Sayyid. Mu’min al-Mawji Mahmud Salim is the creator of the Electronic Horizons Foundation (EHF), which provides technical advice and training to ISIS supporters seeking to evade law enforcement scrutiny of their online activities. He also reportedly established the Talea al-Ansar Foundation to create and distribute ISIS propaganda calling for violence against the West.
    MU’MIN AL-MAWJI MAHMUD SALIM (Born: October 16, 1991) - Is wanted for questioning in connection with providing material support to the Islamic State of Iraq and ash-Sham (ISIS). He is the fiancée of another individual wanted for questioning, Sarah Jamal Muhammad al-Sayyid. Mu’min al-Mawji Mahmud Salim is the creator of the Electronic Horizons Foundation (EHF), which provides technical advice and training to ISIS supporters seeking to evade law enforcement scrutiny of their online activities. He also reportedly established the Talea al-Ansar Foundation to create and distribute ISIS propaganda calling for violence against the West.
    0 Geteilt
  • Hasan MAHMUDİ, PKK/KCK Üyeliği
    1977 Erdabi̇l doğumlu Hasan MAHMUDİ, PKK/KCK Terör Örgütü Üyeliği nedeniyle Kirmizi Liste kategorisinde aranmaktadır.
    1977 Erdabi̇l doğumlu Hasan MAHMUDİ, PKK/KCK Terör Örgütü Üyeliği nedeniyle Kirmizi Liste kategorisinde aranmaktadır.
    0 Geteilt
  • Keine Ermittlungen gegen Mahmud Abbas
    In Berlin bestätigte die Generalstaatsanwaltschaft am 30.11.2023 die vorherigen Entscheidungen der Staatsanwaltschaft vom 02. und 16.11.2022, kein Ermittlungsverfahren gegen den Präsidenten der Palästinensischen Autonomiebehörde, Mahmud Abbas, einzuleiten. Die Generalstaatsanwaltschaft bewertet Abbas' Äußerungen zwar als verwirklichtenden Tatbestand der Volksverhetzung gemäß § 130 Absatz 3 StGB, geht aber aufgrund bestehender Immunität von einem Prozesshindernis aus. Am 16.08.2022, im Anschluss an eine gemeinsame Pressekonferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz während eines Besuchs Abbas' in Deutschland auf Einladung der Bundesregierung im August 2022, äußerte sich Abbas wie folgt: „Seit 1947 bis zum heutigen Tage hat Israel 50 Massaker in 50 palästinensischen Dörfern und Städten begangen, in Dair Jassin, Tantura, Kafr Kassim und vielen weiteren, 50 Massaker, 50 Holocausts.“ Aufgrund dieser Äußerungen gingen am 17. und 19.08.2022 zwei Strafanzeigen bei der Generalstaatsanwaltschaft und der Polizei Berlin ein. Die zunächst zuständige Staatsanwaltschaft Berlin stellte das Verfahren ohne Ermittlungen ein, da sie den Tatbestand der Volksverhetzung nicht als erfüllt ansah. Die daraufhin eingelegten Beschwerden der Anzeigenden hatten bezüglich der strafrechtlichen Einordnung Erfolg. Die Generalstaatsanwaltschaft stuft die Äußerungen als einen den Holocaust verharmlosenden Vergleich ein. Im Beschwerdebescheid heißt es dazu, der Vergleich Abbas' entbehre einer objektiven Tatsachengrundlage, da die Situation der palästinensischen Bevölkerung seit der Staatsgründung Israels nicht mit der Lage der europäischen Juden unter nationalsozialistischer Herrschaft vergleichbar sei und die Gräueltaten sowohl in ihrer Quantität als auch Qualität verharmlose. Die Äußerungen während der Pressekonferenz wurden von der Generalstaatsanwaltschaft als geeignet bewertet, den öffentlichen Frieden zu stören. Abbas habe sich in dramatisierender Weise gegen das Vorgehen Israels gewandt und die israelische Politik mit den Maßnahmen des nationalsozialistischen Regimes gleichgesetzt. Dies verleihe dem Vorgehen Israels ein Ausmaß an Verwerflichkeit, das Widerstand legitimieren könnte und die Hemmschwelle zu rechtswidrigen Gewalttaten gegen israelische und jüdische Einrichtungen senken könnte, auch in Deutschland. Die Generalstaatsanwaltschaft verweist darauf, dass Abbas auf die Frage nach einer Entschuldigung für das Attentat von München 1972 antwortete und damit implizit andeutete, dass Attentate solange legitim seien, wie Israel seine Politik fortsetze. Dies stelle eine aggressive Emotionalisierung dar, die gewaltbereite Gegner Israels und der jüdischen Bevölkerung zu Übergriffen motivieren könne. Die Generalstaatsanwaltschaft sieht den Straftatbestand der Volksverhetzung nach § 130 Absatz 3 StGB als verwirklicht an. Die Immunität Abbas' führt jedoch zu einem Verfahrenshindernis, wodurch eine Strafverfolgung nicht möglich ist. Obwohl § 20 des Gerichtsverfassungsgesetzes sich wörtlich nur auf Repräsentanten anderer Staaten bezieht und die Bundesrepublik Deutschland die palästinensischen Autonomiegebiete nicht als Staat anerkennt, sieht die Generalstaatsanwaltschaft – in Übereinstimmung mit dem Auswärtigen Amt – in analoger Anwendung des § 20 Absatz 1 GVG eine vergleichbare Situation gegeben, die Abbas Strafverfolgungsimmunität gewährt. Die Anzeigeerstatter haben die Möglichkeit, im Rahmen eines Klageerzwingungsverfahrens beim Kammergericht eine gerichtliche Entscheidung darüber herbeizuführen, ob die Rechtsauffassung der Generalstaatsanwaltschaft zutreffend ist oder ein Ermittlungsverfahren gegen Mahmud Abbas einzuleiten ist. #OlafScholz #Mahmud Abbas #FXPromi
    In Berlin bestätigte die Generalstaatsanwaltschaft am 30.11.2023 die vorherigen Entscheidungen der Staatsanwaltschaft vom 02. und 16.11.2022, kein Ermittlungsverfahren gegen den Präsidenten der Palästinensischen Autonomiebehörde, Mahmud Abbas, einzuleiten. Die Generalstaatsanwaltschaft bewertet Abbas' Äußerungen zwar als verwirklichtenden Tatbestand der Volksverhetzung gemäß § 130 Absatz 3 StGB, geht aber aufgrund bestehender Immunität von einem Prozesshindernis aus. Am 16.08.2022, im Anschluss an eine gemeinsame Pressekonferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz während eines Besuchs Abbas' in Deutschland auf Einladung der Bundesregierung im August 2022, äußerte sich Abbas wie folgt: „Seit 1947 bis zum heutigen Tage hat Israel 50 Massaker in 50 palästinensischen Dörfern und Städten begangen, in Dair Jassin, Tantura, Kafr Kassim und vielen weiteren, 50 Massaker, 50 Holocausts.“ Aufgrund dieser Äußerungen gingen am 17. und 19.08.2022 zwei Strafanzeigen bei der Generalstaatsanwaltschaft und der Polizei Berlin ein. Die zunächst zuständige Staatsanwaltschaft Berlin stellte das Verfahren ohne Ermittlungen ein, da sie den Tatbestand der Volksverhetzung nicht als erfüllt ansah. Die daraufhin eingelegten Beschwerden der Anzeigenden hatten bezüglich der strafrechtlichen Einordnung Erfolg. Die Generalstaatsanwaltschaft stuft die Äußerungen als einen den Holocaust verharmlosenden Vergleich ein. Im Beschwerdebescheid heißt es dazu, der Vergleich Abbas' entbehre einer objektiven Tatsachengrundlage, da die Situation der palästinensischen Bevölkerung seit der Staatsgründung Israels nicht mit der Lage der europäischen Juden unter nationalsozialistischer Herrschaft vergleichbar sei und die Gräueltaten sowohl in ihrer Quantität als auch Qualität verharmlose. Die Äußerungen während der Pressekonferenz wurden von der Generalstaatsanwaltschaft als geeignet bewertet, den öffentlichen Frieden zu stören. Abbas habe sich in dramatisierender Weise gegen das Vorgehen Israels gewandt und die israelische Politik mit den Maßnahmen des nationalsozialistischen Regimes gleichgesetzt. Dies verleihe dem Vorgehen Israels ein Ausmaß an Verwerflichkeit, das Widerstand legitimieren könnte und die Hemmschwelle zu rechtswidrigen Gewalttaten gegen israelische und jüdische Einrichtungen senken könnte, auch in Deutschland. Die Generalstaatsanwaltschaft verweist darauf, dass Abbas auf die Frage nach einer Entschuldigung für das Attentat von München 1972 antwortete und damit implizit andeutete, dass Attentate solange legitim seien, wie Israel seine Politik fortsetze. Dies stelle eine aggressive Emotionalisierung dar, die gewaltbereite Gegner Israels und der jüdischen Bevölkerung zu Übergriffen motivieren könne. Die Generalstaatsanwaltschaft sieht den Straftatbestand der Volksverhetzung nach § 130 Absatz 3 StGB als verwirklicht an. Die Immunität Abbas' führt jedoch zu einem Verfahrenshindernis, wodurch eine Strafverfolgung nicht möglich ist. Obwohl § 20 des Gerichtsverfassungsgesetzes sich wörtlich nur auf Repräsentanten anderer Staaten bezieht und die Bundesrepublik Deutschland die palästinensischen Autonomiegebiete nicht als Staat anerkennt, sieht die Generalstaatsanwaltschaft – in Übereinstimmung mit dem Auswärtigen Amt – in analoger Anwendung des § 20 Absatz 1 GVG eine vergleichbare Situation gegeben, die Abbas Strafverfolgungsimmunität gewährt. Die Anzeigeerstatter haben die Möglichkeit, im Rahmen eines Klageerzwingungsverfahrens beim Kammergericht eine gerichtliche Entscheidung darüber herbeizuführen, ob die Rechtsauffassung der Generalstaatsanwaltschaft zutreffend ist oder ein Ermittlungsverfahren gegen Mahmud Abbas einzuleiten ist. #OlafScholz #Mahmud Abbas #FXPromi
    0 Geteilt
Weitere Ergebnisse
TV-Empfehlungen
FAHNDUNGX https://www.fahndungx.com