Am 20.09.2025 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls bundesweit verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Im Fokus standen die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, die sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen und illegale Beschäftigung. 48 Beschäftigte der FKS des Hauptzollamtes Hamburg überprüften am 20.09.2025 neun Gastronomiebetriebe im Hamburger Stadtgebiet und befragten 45 Arbeitnehmer. Gegen 18 Arbeitnehmer wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthalts bzw. der unerlaubten Beschäftigungsaufnahme eingeleitet. Gegen einen ghanaischen Staatsangehörigen besteht der Verdacht des unerlaubten Aufenthalts und des Ausweismissbrauchs; die Staatsanwaltschaft Hamburg ordnete noch am selben Tag die Untersuchungshaft an. Gegen drei Arbeitgeber wurden vor Ort Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt und des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt eingeleitet. Es folgen umfangreiche Nachprüfungen durch Abgleich der erhobenen Daten mit Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen sowie Prüfung weiterer Geschäftsunterlagen. Der Zoll konzentriert sich bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit besonders auf die Hotellerie und Gastronomie, da diese Branche zu den größten und beschäftigungsstärksten zählt und dem Mindestlohngesetz (MiLoG) unterliegt; der allgemeine Mindestlohn beträgt seit dem 01.01.2025 12,82 Euro pro Stunde. #Sexualdelikt #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
Am 20.09.2025 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls bundesweit verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Im Fokus standen die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, die sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen und illegale Beschäftigung. 48 Beschäftigte der FKS des Hauptzollamtes Hamburg überprüften am 20.09.2025 neun Gastronomiebetriebe im Hamburger Stadtgebiet und befragten 45 Arbeitnehmer. Gegen 18 Arbeitnehmer wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthalts bzw. der unerlaubten Beschäftigungsaufnahme eingeleitet. Gegen einen ghanaischen Staatsangehörigen besteht der Verdacht des unerlaubten Aufenthalts und des Ausweismissbrauchs; die Staatsanwaltschaft Hamburg ordnete noch am selben Tag die Untersuchungshaft an. Gegen drei Arbeitgeber wurden vor Ort Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt und des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt eingeleitet. Es folgen umfangreiche Nachprüfungen durch Abgleich der erhobenen Daten mit Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen sowie Prüfung weiterer Geschäftsunterlagen. Der Zoll konzentriert sich bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit besonders auf die Hotellerie und Gastronomie, da diese Branche zu den größten und beschäftigungsstärksten zählt und dem Mindestlohngesetz (MiLoG) unterliegt; der allgemeine Mindestlohn beträgt seit dem 01.01.2025 12,82 Euro pro Stunde. #Sexualdelikt #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
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