Am 10.03.2026 führten rund 3.200 Beschäftigte des Zolls eine bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Baugewerbe durch. Dabei befragten sie auf Baustellen insgesamt etwa 8.000 Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und überprüften bei über 300 Arbeitgebern die Geschäftsunterlagen. Bereits vor Ort leiteten die Zöllner rund 340 Straf- sowie 500 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Bei den Strafverfahren handelt es sich in etwa 250 Fällen um den Verdacht des illegalen Aufenthalts sowie in 40 Fällen um das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen. In rund 220 Fällen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte ohne gültige Arbeitsgenehmigung eingeleitet, und über 100mal wurde die Pflicht zur Mitführung der Ausweispapiere verletzt. Nach bisherigen Erkenntnissen ergaben sich in fast 2. In knapp 600 Fällen besteht der Verdacht, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten gar nicht oder nicht korrekt zur Sozialversicherung angemeldet haben. Mehr als 670 Arbeitgeber stehen im Verdacht, ihren Arbeitnehmern nicht die geltenden Mindestlöhne zu zahlen, und in 60 Fällen ergaben sich Anhaltspunkte für Leistungsmissbrauch. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls geht diesen Hinweisen nun weiter intensiv.
Am 10.03.2026 führten rund 3.200 Beschäftigte des Zolls eine bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Baugewerbe durch. Dabei befragten sie auf Baustellen insgesamt etwa 8.000 Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und überprüften bei über 300 Arbeitgebern die Geschäftsunterlagen. Bereits vor Ort leiteten die Zöllner rund 340 Straf- sowie 500 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Bei den Strafverfahren handelt es sich in etwa 250 Fällen um den Verdacht des illegalen Aufenthalts sowie in 40 Fällen um das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen. In rund 220 Fällen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte ohne gültige Arbeitsgenehmigung eingeleitet, und über 100mal wurde die Pflicht zur Mitführung der Ausweispapiere verletzt. Nach bisherigen Erkenntnissen ergaben sich in fast 2. In knapp 600 Fällen besteht der Verdacht, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten gar nicht oder nicht korrekt zur Sozialversicherung angemeldet haben. Mehr als 670 Arbeitgeber stehen im Verdacht, ihren Arbeitnehmern nicht die geltenden Mindestlöhne zu zahlen, und in 60 Fällen ergaben sich Anhaltspunkte für Leistungsmissbrauch. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls geht diesen Hinweisen nun weiter intensiv.