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Hauptzollamt Düsseldorf
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Hauptzollamt DüsseldorfMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 06.06.2026 gegen 14:35 Uhr kontrollierten Zollbeamte am Düsseldorfer Flughafen einen 50-jährigen türkischen Reisenden nach seiner Einreise aus Istanbul. Bei der Gepäckkontrolle fanden die Beamten einen Toypudel und eine British-Langhaar-Katze. Der Mann gab zunächst an, die Tiere gehörten ihm, gestand später jedoch, dass er als Kurier 600 Euro für den Transport erhalten habe. Die Tiere haben einen Marktwert von bis zu 3.500 Euro. Die Zöllner leiteten ein Strafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung ein. Das Veterinäramt der Stadt Düsseldorf ordnete eine sofortige Quarantäne für die Tiere.Am 06.06.2026 gegen 14:35 Uhr kontrollierten Zollbeamte am Düsseldorfer Flughafen einen 50-jährigen türkischen Reisenden nach seiner Einreise aus Istanbul. Bei der Gepäckkontrolle fanden die Beamten einen Toypudel und eine British-Langhaar-Katze. Der Mann gab zunächst an, die Tiere gehörten ihm, gestand später jedoch, dass er als Kurier 600 Euro für den Transport erhalten habe. Die Tiere haben einen Marktwert von bis zu 3.500 Euro. Die Zöllner leiteten ein Strafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung ein. Das Veterinäramt der Stadt Düsseldorf ordnete eine sofortige Quarantäne für die Tiere.0 Geteilt
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Hauptzollamt DüsseldorfMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 07.08.2026 kontrollierte der Zoll am Düsseldorfer Flughafen eine 22-jährige Niederländerin, die von Antalya, Türkei, nach Düsseldorf reiste. Sie führte einen kleinen braunen Hund mit. Bei der Kontrolle der Papiere fiel auf, dass der Hund laut Ausweis neun Monate alt sein sollte, aber noch Milchzähne hatte. Das Veterinäramt ordnete Quarantäne an. Eine Überprüfung ergab, dass der Hund maximal zwei bis drei Monate alt ist, nicht die notwendigen Impfungen hat und die Papiere mutmaßlich gefälscht sind. Der Hund muss mindestens drei Monate in Quarantäne. Die Kosten für Unterbringung und Untersuchungen muss die Halterin tragen.Am 07.08.2026 kontrollierte der Zoll am Düsseldorfer Flughafen eine 22-jährige Niederländerin, die von Antalya, Türkei, nach Düsseldorf reiste. Sie führte einen kleinen braunen Hund mit. Bei der Kontrolle der Papiere fiel auf, dass der Hund laut Ausweis neun Monate alt sein sollte, aber noch Milchzähne hatte. Das Veterinäramt ordnete Quarantäne an. Eine Überprüfung ergab, dass der Hund maximal zwei bis drei Monate alt ist, nicht die notwendigen Impfungen hat und die Papiere mutmaßlich gefälscht sind. Der Hund muss mindestens drei Monate in Quarantäne. Die Kosten für Unterbringung und Untersuchungen muss die Halterin tragen.0 Geteilt
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Hauptzollamt DüsseldorfMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 06.05.2026 gegen 12:10 Uhr beteiligte sich die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Düsseldorf an einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Baugewerbe. 96 Zöllnerinnen und Zöllner der FKS-Standorte Düsseldorf und Wuppertal kontrollierten an mehreren Standorten 221 Personen von 54 verschiedenen Unternehmen. Dabei ergaben sich folgende Verdachtsfälle: Mindestlohnunterschreitung in 8 Fällen, Beitragsvorenthaltung in 18 Fällen, Leistungsmissbrauch in zwei Fällen, illegale Ausländerbeschäftigung in 3 Fällen (davon zwei mit Verdacht auf illegalen Aufenthalt) sowie Verstöße gegen Arbeitsaufzeichnungs- und Sofortmeldepflicht in 15 Fällen. Im Nachgang stehen umfangreiche Ermittlungen.Am 06.05.2026 gegen 12:10 Uhr beteiligte sich die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Düsseldorf an einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Baugewerbe. 96 Zöllnerinnen und Zöllner der FKS-Standorte Düsseldorf und Wuppertal kontrollierten an mehreren Standorten 221 Personen von 54 verschiedenen Unternehmen. Dabei ergaben sich folgende Verdachtsfälle: Mindestlohnunterschreitung in 8 Fällen, Beitragsvorenthaltung in 18 Fällen, Leistungsmissbrauch in zwei Fällen, illegale Ausländerbeschäftigung in 3 Fällen (davon zwei mit Verdacht auf illegalen Aufenthalt) sowie Verstöße gegen Arbeitsaufzeichnungs- und Sofortmeldepflicht in 15 Fällen. Im Nachgang stehen umfangreiche Ermittlungen.0 Geteilt
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Hauptzollamt DüsseldorfMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 15.04.2026 fiel Zöllnern des Hauptzollamts Düsseldorf auf der A3 (Höhe Kreuz Ratingen Ost) ein Fahrzeug mit Duisburger Kennzeichen durch unsichere Fahrweise auf. Die Fahrerin wechselte mehrfach unvermittelt von der rechten Fahrspur auf den Standstreifen und die mittlere Fahrspur, sodass andere Fahrzeuge ausweichen mussten. Die Zöllner nutzten ihre Eilzuständigkeit, setzten sich vor das Fahrzeug und forderten die Fahrerin mit Signalgeber zum Anhalten auf, was sie ignorierte. Erst mit einer Haltekelle konnte sie auf dem Seitenstreifen gestoppt werden. Die 64-jährige Fahrerin gab an, schlaffördernde Medikamente und Antidepressiva einzunehmen und die Signale nicht richtig gedeutet zu haben. Die Autobahnpolizei führte einen negativen Drogenschnelltest durch, ein Atemalkoholtest ergab einen deutlich erhöhten Wert. Die Polizei leitete ein Strafverfahren gegen die Fahrerin ein und stellte den Führerschein sicher.Am 15.04.2026 fiel Zöllnern des Hauptzollamts Düsseldorf auf der A3 (Höhe Kreuz Ratingen Ost) ein Fahrzeug mit Duisburger Kennzeichen durch unsichere Fahrweise auf. Die Fahrerin wechselte mehrfach unvermittelt von der rechten Fahrspur auf den Standstreifen und die mittlere Fahrspur, sodass andere Fahrzeuge ausweichen mussten. Die Zöllner nutzten ihre Eilzuständigkeit, setzten sich vor das Fahrzeug und forderten die Fahrerin mit Signalgeber zum Anhalten auf, was sie ignorierte. Erst mit einer Haltekelle konnte sie auf dem Seitenstreifen gestoppt werden. Die 64-jährige Fahrerin gab an, schlaffördernde Medikamente und Antidepressiva einzunehmen und die Signale nicht richtig gedeutet zu haben. Die Autobahnpolizei führte einen negativen Drogenschnelltest durch, ein Atemalkoholtest ergab einen deutlich erhöhten Wert. Die Polizei leitete ein Strafverfahren gegen die Fahrerin ein und stellte den Führerschein sicher.0 Geteilt
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Hauptzollamt DüsseldorfMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 05.03.2026 wollte ein Reisender drei Goldringe im Wert von insgesamt 2.800 Euro aus den Arabischen Emiraten nach Deutschland schmuggeln. Zöllner am Düsseldorfer Flughafen baten den 47-Jährigen aus Bad Schwartau zur Röntgenkontrolle des Reisegepäcks, als dieser den Zollbereich durch den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren verlassen wollte. Auf den Röntgenbildern waren die Umrisse von Ringen zu erkennen, woraufhin die Zöllner einen Koffer öffneten und drei Goldringe (2*18 ct und 1*22 ct), versteckt in einer leeren Cremedose, fanden. Der Beschuldigte gab an, dass die Ringe seiner Frau gehörten und nicht neu seien, jedoch hing an einem der Ringe noch ein Etikett. Nach erneutem Nachfragen präsentierte der Mann schließlich die Rechnungen für den Schmuck. Da der Gesamtwert mit knapp über 2.800 Euro die Reisefreimenge von 430 Euro deutlich überschritt, leiteten die Zöllner gegen den Mann ein Strafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung ein. Der Steuerschaden beläuft sich auf 620 Euro.Am 05.03.2026 wollte ein Reisender drei Goldringe im Wert von insgesamt 2.800 Euro aus den Arabischen Emiraten nach Deutschland schmuggeln. Zöllner am Düsseldorfer Flughafen baten den 47-Jährigen aus Bad Schwartau zur Röntgenkontrolle des Reisegepäcks, als dieser den Zollbereich durch den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren verlassen wollte. Auf den Röntgenbildern waren die Umrisse von Ringen zu erkennen, woraufhin die Zöllner einen Koffer öffneten und drei Goldringe (2*18 ct und 1*22 ct), versteckt in einer leeren Cremedose, fanden. Der Beschuldigte gab an, dass die Ringe seiner Frau gehörten und nicht neu seien, jedoch hing an einem der Ringe noch ein Etikett. Nach erneutem Nachfragen präsentierte der Mann schließlich die Rechnungen für den Schmuck. Da der Gesamtwert mit knapp über 2.800 Euro die Reisefreimenge von 430 Euro deutlich überschritt, leiteten die Zöllner gegen den Mann ein Strafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung ein. Der Steuerschaden beläuft sich auf 620 Euro.0 Geteilt
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Hauptzollamt DüsseldorfMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 10.03.2026 beteiligte sich die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Düsseldorf an einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Baugewerbe. 106 Zöllnerinnen und Zöllner der FKS-Standorte Düsseldorf und Wuppertal kontrollierten an mehreren Standorten in Heiligenhaus, Düsseldorf und Erkrath insgesamt 184 Personen von 67 verschiedenen Unternehmen. Es ergaben sich Verdachtsfälle auf Mindestlohnunterschreitung in 12 Fällen, wobei 5 Fälle auf die FKS Düsseldorf entfallen. Weiterhin gab es 20 Verdachtsfälle auf Beitragsvorenthaltung, davon 11 von der FKS Düsseldorf, sowie einen Verdacht auf Leistungsmissbrauch (FKS Düsseldorf). Zudem gab es zwei Verdachtsfälle auf illegale Ausländerbeschäftigung (beide FKS Wuppertal), bei denen der Verdacht des illegalen Aufenthalts in Deutschland besteht. In zwei Fällen (beide FKS Düsseldorf) gab es den Verdacht auf Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht und in 23 Fällen (alle FKS Wuppertal) den Verdacht auf Verstöße gegen die Arbeitsaufzeichnungspflicht. In sieben Fällen (alle FKS Düsseldorf) setzte der Zoll Verwarngelder fest, da die Arbeitnehmer die erforderlichen Ausweispapiere nicht mitführten. Umfangreiche Ermittlungen stehen im Nachgang zu den Prüfungen.Am 10.03.2026 beteiligte sich die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Düsseldorf an einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Baugewerbe. 106 Zöllnerinnen und Zöllner der FKS-Standorte Düsseldorf und Wuppertal kontrollierten an mehreren Standorten in Heiligenhaus, Düsseldorf und Erkrath insgesamt 184 Personen von 67 verschiedenen Unternehmen. Es ergaben sich Verdachtsfälle auf Mindestlohnunterschreitung in 12 Fällen, wobei 5 Fälle auf die FKS Düsseldorf entfallen. Weiterhin gab es 20 Verdachtsfälle auf Beitragsvorenthaltung, davon 11 von der FKS Düsseldorf, sowie einen Verdacht auf Leistungsmissbrauch (FKS Düsseldorf). Zudem gab es zwei Verdachtsfälle auf illegale Ausländerbeschäftigung (beide FKS Wuppertal), bei denen der Verdacht des illegalen Aufenthalts in Deutschland besteht. In zwei Fällen (beide FKS Düsseldorf) gab es den Verdacht auf Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht und in 23 Fällen (alle FKS Wuppertal) den Verdacht auf Verstöße gegen die Arbeitsaufzeichnungspflicht. In sieben Fällen (alle FKS Düsseldorf) setzte der Zoll Verwarngelder fest, da die Arbeitnehmer die erforderlichen Ausweispapiere nicht mitführten. Umfangreiche Ermittlungen stehen im Nachgang zu den Prüfungen.0 Geteilt
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Hauptzollamt DüsseldorfMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 03.03.2026 veröffentlichte das Hauptzollamt Düsseldorf die Ergebnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) für das Jahr 2025. Insgesamt führten die Zöllnerinnen und Zöllner 681 Arbeitgeberüberprüfungen durch und befragten 6.001 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Dabei wurde eine Schadenssumme von 9,65 Millionen Euro an nicht entrichteten Sozialversicherungsleistungen aufgedeckt. In der Folge leitete der Zoll 2.769 Straf- und 1.190 Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Die Summe der Geldbußen belief sich auf 735.158 Euro, die Summe der Geldstrafen auf 940.790 Euro, und die Summe der erwirkten Freiheitsstrafen betrug 13 Jahre. Im Juni 2025 führten Kontrollen auf verschiedenen Baustellen in Düsseldorf, Wuppertal und Remscheid zu Verdachtsfällen von Mindestlohnunterschreitung, Beitragsvorenthaltung, Scheinselbständigkeit und illegaler Ausländerbeschäftigung. Gegen zwei Personen wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Die FKS führt ihre Prüfungen auf Grundlage des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes durch und verfolgt einen ganzheitlichen Prüfungsansatz. #BetrugAm 03.03.2026 veröffentlichte das Hauptzollamt Düsseldorf die Ergebnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) für das Jahr 2025. Insgesamt führten die Zöllnerinnen und Zöllner 681 Arbeitgeberüberprüfungen durch und befragten 6.001 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Dabei wurde eine Schadenssumme von 9,65 Millionen Euro an nicht entrichteten Sozialversicherungsleistungen aufgedeckt. In der Folge leitete der Zoll 2.769 Straf- und 1.190 Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Die Summe der Geldbußen belief sich auf 735.158 Euro, die Summe der Geldstrafen auf 940.790 Euro, und die Summe der erwirkten Freiheitsstrafen betrug 13 Jahre. Im Juni 2025 führten Kontrollen auf verschiedenen Baustellen in Düsseldorf, Wuppertal und Remscheid zu Verdachtsfällen von Mindestlohnunterschreitung, Beitragsvorenthaltung, Scheinselbständigkeit und illegaler Ausländerbeschäftigung. Gegen zwei Personen wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Die FKS führt ihre Prüfungen auf Grundlage des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes durch und verfolgt einen ganzheitlichen Prüfungsansatz. #Betrug0 Geteilt
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Hauptzollamt DüsseldorfMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 31.01.2026 reiste ein Mann aus Kayseri, Türkei, nach Düsseldorf ein, um nach Belgien weiterzureisen. Zollbeamte hielten ihn am Düsseldorfer Flughafen an, da von seinem Koffer ein unangenehmer Geruch ausging. Bei der Röntgenkontrolle entdeckten die Zöllner ein Objekt, das wie ein Tierschädel aussah. Im Koffer befand sich ein Wildschweinschädel mit Unterkiefer, komplett mit Haaren und Fleischresten, verpackt in Plastiktüten. Der Mann gab an, Jäger zu sein und den Schädel als Jagdtrophäe mitbringen zu wollen. Aufgrund der Verwesung und des Risikos von Tierseuchen wurde der Schädel vor Ort entsorgt. Zusätzlich führte der Reisende 800 Zigaretten anstelle der erlaubten 200 mit sich, wofür eine Strafe fällig wurde, bevor er seine Reise nach Belgien fortsetzen konnte.Am 31.01.2026 reiste ein Mann aus Kayseri, Türkei, nach Düsseldorf ein, um nach Belgien weiterzureisen. Zollbeamte hielten ihn am Düsseldorfer Flughafen an, da von seinem Koffer ein unangenehmer Geruch ausging. Bei der Röntgenkontrolle entdeckten die Zöllner ein Objekt, das wie ein Tierschädel aussah. Im Koffer befand sich ein Wildschweinschädel mit Unterkiefer, komplett mit Haaren und Fleischresten, verpackt in Plastiktüten. Der Mann gab an, Jäger zu sein und den Schädel als Jagdtrophäe mitbringen zu wollen. Aufgrund der Verwesung und des Risikos von Tierseuchen wurde der Schädel vor Ort entsorgt. Zusätzlich führte der Reisende 800 Zigaretten anstelle der erlaubten 200 mit sich, wofür eine Strafe fällig wurde, bevor er seine Reise nach Belgien fortsetzen konnte.0 Geteilt
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