Gerichtsverfahren gegen ehemaliges TV-Sternchen wegen Drogenbetäubung und Vergewaltigung
Am Mittwoch, 15.04.2026, wurde vor dem Dresdner Landgericht eine neue Anklage gegen Pierre K. (37) erhoben, der bereits wegen 172 Anklagepunkten, darunter Drogenbetäubung und Vergewaltigung von Teenagern auf Partys in seiner Löbtauer Wohnung, angeklagt war. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm nun zusätzlich eine schwere Vergewaltigung im Sommer 2018 vor, bei der er einen betrunkenen Mann in seiner Wohnung mit K.-o.-Tropfen betäubte, ihn über einen Facetime-Anruf einem Unbekannten gegenüber bloßstellte und anschließend vergewaltigte. Pierre K. schwieg bisher zu den Vorwürfen, ließ aber über seinen Anwalt andeuten, dass er die Abgabe von Betäubungsmitteln einräumen könnte, während er die sexuellen Handlungen bis Anklagepunkt 140 als einvernehmlich oder nur als Filmen darstellt, und Taten 141 bis 172 gestehen könnte. Da nun eine Strafe über fünf Jahre und mögliche Sicherungsverwahrung im Raum stehen, muss das Gericht neu besetzt werden, und der nächste Termin wurde abgesagt, um über das weitere Vorgehen zu entscheiden. #Sexualdelikt #Drogen #FXPromi
Am Mittwoch, 15.04.2026, wurde vor dem Dresdner Landgericht eine neue Anklage gegen Pierre K. (37) erhoben, der bereits wegen 172 Anklagepunkten, darunter Drogenbetäubung und Vergewaltigung von Teenagern auf Partys in seiner Löbtauer Wohnung, angeklagt war. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm nun zusätzlich eine schwere Vergewaltigung im Sommer 2018 vor, bei der er einen betrunkenen Mann in seiner Wohnung mit K.-o.-Tropfen betäubte, ihn über einen Facetime-Anruf einem Unbekannten gegenüber bloßstellte und anschließend vergewaltigte. Pierre K. schwieg bisher zu den Vorwürfen, ließ aber über seinen Anwalt andeuten, dass er die Abgabe von Betäubungsmitteln einräumen könnte, während er die sexuellen Handlungen bis Anklagepunkt 140 als einvernehmlich oder nur als Filmen darstellt, und Taten 141 bis 172 gestehen könnte. Da nun eine Strafe über fünf Jahre und mögliche Sicherungsverwahrung im Raum stehen, muss das Gericht neu besetzt werden, und der nächste Termin wurde abgesagt, um über das weitere Vorgehen zu entscheiden. #Sexualdelikt #Drogen #FXPromi
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    Am Landgericht Dresden wird gegen den 37-jährigen Pierre K. wegen mehrfacher Vergewaltigung verhandelt. Der Vertriebsmitarbeiter und einstige Kandidat der Sat.1-Show "The Biggest Loser" soll in seiner Wohnung im Dresdner Stadtteil Löbtau Partys veranstaltet haben, bei denen er Kindern und Jugendlichen Drogen überließ. Zahlreiche Opfer wurden laut Anklage mit MDMA oder K.o.-Tropfen gefügig gemacht und anschließend missbraucht. Viele Taten filmte Pierre K. und hortete kinderpornografische Bilder. Die Staatsanwaltschaft listete mehr als 170 Vorwürfe auf. Während des Prozesses tauchten weitere Vorwürfe auf: Der Angeklagte soll einem Bekannten während einer Party K.o.-Tropfen verabreicht haben; als das Opfer wehrlos war, wurde es gefesselt, geknebelt und sowohl von Pierre K. als auch von anderen Männern vergewaltigt. Auch einen weiteren Bekannten soll er mit Drogen betäubt und anschließend vergewaltigt haben. Diese Taten werden nun gemeinsam verhandelt. Der Anwalt des Angeklagten kündigte an, dass Pierre K. kein voll umfassendes Geständnis ablegen, aber "umfassend aussagen" werde. Die Große Jugendkammer muss zahlreiche Zeugen hören. Ein Urteil wird nicht vor November erwartet. Dem einstigen Reality-TV-Kandidaten drohen eine lange Haftstrafe sowie die Sicherungsverwahrung. #FXPromi #Sexualdelikt #Drogen
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  • Hausarrest für Marius Borg Høiby verlängert
    Am 10.08.2026 lehnte das zuständige Gericht den Antrag von Marius Borg Høiby (29) auf Lockerung der Haftbedingungen ab und verlängerte die Untersuchungshaft mit elektronischer Fußfessel um weitere vier Wochen. Der Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit (52) darf das königliche Anwesen Skaugum nur noch für genehmigte Zwecke verlassen, etwa für Arbeit, Schule, Behandlungstermine oder Krankenbesuche bei Angehörigen. Mehr...
    Am 10.08.2026 lehnte das zuständige Gericht den Antrag von Marius Borg Høiby (29) auf Lockerung der Haftbedingungen ab und verlängerte die Untersuchungshaft mit elektronischer Fußfessel um weitere vier Wochen. Der Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit (52) darf das königliche Anwesen Skaugum nur noch für genehmigte Zwecke verlassen, etwa für Arbeit, Schule, Behandlungstermine oder Krankenbesuche bei Angehörigen. Zudem muss er sich regelmäßig Drogentests unterziehen. Die Staatsanwaltschaft hatte die Verlängerung wegen akuter Rückfallgefahr beantragt. Vor Gericht reagierte der 29-Jährige sichtlich frustriert und betonte, im vergangenen Monat keine Auflagen verletzt zu haben. Sein Verteidiger Petar Sekulic kündigte an, den Beschluss zu prüfen und möglicherweise Berufung einzulegen. Høiby war im Juni unter anderem wegen Vergewaltigung zweier Frauen und Gewalt in engen Beziehungen verurteilt worden; seit Juli verbüßt er die Untersuchungshaft auf dem Anwesen Skaugum statt im Gefängnis Ila. #Sexualdelikt #Drogen #FXPromi #MariusBorgHøiby
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    Das Bezirksgericht in Oslo hat die Untersuchungshaft gegen Marius Borg Høiby um vier Wochen verlängert. Der 29-jährige Sohn der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit verbringt diese weiterhin mit einer Fußfessel im Hausarrest. Høiby war im Juni wegen zweier Vergewaltigungen nach norwegischem Recht sowie Gewalt gegen eine Ex-Freundin zu vier Jahren Haft verurteilt worden; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Ex-Freundin besteht ein Kontaktverbot, gegen das Høiby bereits mehrfach verstoßen hat. Die Polizei sah die Gefahr weiterer Straftaten und hatte deshalb die Verlängerung des Hausarrests mit Fußfessel gefordert, der das Gericht folgte. Høibys Antrag auf Freilassung unter Auflagen wurde abgelehnt. Die Verlängerung gilt bis zum 7. September; Høiby darf etwa Arzttermine wahrnehmen oder kranke Familienangehörige besuchen und muss sich regelmäßigen Drogentests unterziehen. #Sexualdelikt #Drogen #MariusBorgHøiby #FXPromi
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    Am 15.06.2026 gegen 08:30 Uhr verurteilte das Bezirksgericht Oslo Marius Borg Høiby, den 29-jährigen Sohn der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit, zu vier Jahren Haft. Das Gericht befand ihn wegen zwei Vergewaltigungen sowie Drogendelikten schuldig, sprach ihn jedoch von zwei weiteren Vergewaltigungsvorwürfen frei. Das Strafmaß umfasst insgesamt 34 Delikte. Høiby wurde zudem zur Zahlung von Schadensersatz an die Geschädigten verpflichtet. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre und sieben Monate gefordert, die Verteidigung plädierte auf Freispruch bei den schwerwiegendsten Anklagepunkten. Høiby kann innerhalb von zwei Wochen Berufung einlegen. Die Ermittlungen dauern. #Sexualdelikt #Drogen #MariusBorgHøiby #FXPromi
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    Am 15.06.2026 gegen 08:30 Uhr verkündete das Amtsgericht Oslo das Urteil gegen Marius Borg Høiby (29). Der Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit wurde zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil erging einstimmig. Marius war per Videolink zugeschaltet. Er war in 40 Punkten angeklagt, darunter Vergewaltigung, Körperverletzung, sexuelle Belästigung, Drogendelikte und Morddrohungen. Das Gericht sprach ihn wegen zweier Vergewaltigungen schuldig, in zwei weiteren Fällen erfolgte Freispruch. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre und sieben Monate gefordert, die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Marius hatte bereits einige Delikte eingeräumt, darunter Gewalt unter Alkohol- und Kokaineinfluss. Der Prozess dauerte sieben Wochen mit 27 Verhandlungstagen. Marius befand sich bereits in Untersuchungshaft. #Mord #Sexualdelikt #Koerperverletzung #Drogen #MariusBorgHøiby #FXPromi
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    Am 09.04.2026 gegen 00:00 Uhr leistete ein 31-jähriger Mann in der Straße Kornkamp in Kellenhusen (Ostsee) massiven Widerstand, als er aufgrund des Verdachts des Alkohol- und Drogenmissbrauchs in eine Klinik gebracht werden sollte. Der Mann war nach Alkohol- und Cannabiskonsum nicht mehr ansprechbar. Als er transportiert werden sollte, beleidigte er die Rettungskräfte und griff diese an. Beim Eintreffen der alarmierten Polizeibeamten wurden diese ebenfalls hochaggressiv zunächst mit Beleidigungen und Bedrohungen konfrontiert. Im weiteren Verlauf kam es zu Tritten und Schlägen gegen die Einsatzkräfte. Die Einsatzkräfte überwältigten den Mann und brachten ihn in eine Lübecker Klinik. Weiterhin soll der Mann aus Niedersachsen im Rettungswagen in die Stoffpolster gebissen und diese dadurch beschädigt haben. Die Polizei hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des tätlichen Angriffs, des Widerstands, der Bedrohung und der Beleidigung gegen den 31-jährigen deutschen Staatsangehörigen eingeleitet. #Sexualdelikt #Drogen #Sachbeschaedigung #Beleidigung #FXPromi
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