Bundespolizei Konstanz
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  • 31-Jähriger zahlt Geldstrafe und entgeht Haft
    Am 22.08.2026 kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Konstanz in der Reichenaustraße in Konstanz einen 31-jährigen deutschen Staatsangehörigen. Dabei stellten sie einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin fest, da er der Zahlung eines Strafbefehls des Amtsgerichts Tiergarten wegen Computerbetrug nicht nachgekommen war. Vor Ort zahlte er die offene Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro und entging damit einer drohenden Ersatzfreiheitsstrafe. Nach Abschluss der Maßnahmen durfte er seine Reise fortsetzen. #Betrug
    Am 22.08.2026 kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Konstanz in der Reichenaustraße in Konstanz einen 31-jährigen deutschen Staatsangehörigen. Dabei stellten sie einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin fest, da er der Zahlung eines Strafbefehls des Amtsgerichts Tiergarten wegen Computerbetrug nicht nachgekommen war. Vor Ort zahlte er die offene Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro und entging damit einer drohenden Ersatzfreiheitsstrafe. Nach Abschluss der Maßnahmen durfte er seine Reise fortsetzen. #Betrug
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  • 28-Jähriger muss Ersatzfreiheitsstrafe antreten
    Am 22.08.2026 gegen Vormittag kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen 28-jährigen deutschen Staatsangehörigen in einem grenzüberschreitenden Zug nach Singen bei der Einreise in das Bundesgebiet. Dabei stellten sie einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Heilbronn fest, da er der Zahlung eines Strafbefehls des Amtsgerichts Vaihingen an der Enz vom April 2025 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nicht nachgekommen war. Vor Ort konnte der Mann die Strafe nicht bezahlen und muss nun eine 12-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Die Beamten brachten ihn in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.
    Am 22.08.2026 gegen Vormittag kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen 28-jährigen deutschen Staatsangehörigen in einem grenzüberschreitenden Zug nach Singen bei der Einreise in das Bundesgebiet. Dabei stellten sie einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Heilbronn fest, da er der Zahlung eines Strafbefehls des Amtsgerichts Vaihingen an der Enz vom April 2025 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nicht nachgekommen war. Vor Ort konnte der Mann die Strafe nicht bezahlen und muss nun eine 12-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Die Beamten brachten ihn in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.
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  • 31-Jähriger greift Bundespolizisten an
    Am 20.08.2026 gegen Abend griff ein 31-jähriger britischer Staatsangehöriger in Konstanz mehrere Beamte der Bundespolizei tätlich an. Zuvor hatte ein Zugbegleiter des Regionalexpress aus Karlsruhe die Polizei gerufen, weil der Mann ohne gültigen Fahrschein unterwegs war und die Angabe seiner Personalien verweigerte. Bei der Dienststelle sperrte sich der Mann gegen die Maßnahmen, griff die Beamten körperlich an und bedrohte sie. Zwei Polizisten erlitten leichte Verletzungen, konnten den Dienst jedoch fortsetzen. Der Mann wurde noch am Abend in einer Spezialklinik untergebracht. Die Bundespolizei ermittelt unter anderem wegen des Verdachts der Bedrohung, des tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. #WiderstandVollstreckungsbeamte
    Am 20.08.2026 gegen Abend griff ein 31-jähriger britischer Staatsangehöriger in Konstanz mehrere Beamte der Bundespolizei tätlich an. Zuvor hatte ein Zugbegleiter des Regionalexpress aus Karlsruhe die Polizei gerufen, weil der Mann ohne gültigen Fahrschein unterwegs war und die Angabe seiner Personalien verweigerte. Bei der Dienststelle sperrte sich der Mann gegen die Maßnahmen, griff die Beamten körperlich an und bedrohte sie. Zwei Polizisten erlitten leichte Verletzungen, konnten den Dienst jedoch fortsetzen. Der Mann wurde noch am Abend in einer Spezialklinik untergebracht. Die Bundespolizei ermittelt unter anderem wegen des Verdachts der Bedrohung, des tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. #WiderstandVollstreckungsbeamte
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  • Unbekannte springen von Eisenbahnbrücke in die Donau
    Am 13.08.2026 am frühen Nachmittag sprangen bislang unbekannte Personen an einer Eisenbahnbrücke nahe Friedingen a. d. Donau leichtsinnig in die darunter fließende Donau. Beim Eintreffen der alarmierten Polizeikräfte hatten sich die Beteiligten bereits vom Ereignisort entfernt. Eine sofort eingeleitete Fahndung im Nahbereich verlief ergebnislos. Den Vorfall hatte der Triebfahrzeugführer eines Zuges gemeldet, der die Personen entdeckt hatte; eine Gefahrenbremsung musste nicht erfolgen. Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf die Lebensgefahr solcher Aktionen hin, da beim unbefugten Betreten von Bahnanlagen stets akute Gefahr durch den laufenden Bahnbetrieb besteht. Zudem drohen Ermittlungsverfahren der Bundespolizei oder empfindliche Bußgelder.
    Am 13.08.2026 am frühen Nachmittag sprangen bislang unbekannte Personen an einer Eisenbahnbrücke nahe Friedingen a. d. Donau leichtsinnig in die darunter fließende Donau. Beim Eintreffen der alarmierten Polizeikräfte hatten sich die Beteiligten bereits vom Ereignisort entfernt. Eine sofort eingeleitete Fahndung im Nahbereich verlief ergebnislos. Den Vorfall hatte der Triebfahrzeugführer eines Zuges gemeldet, der die Personen entdeckt hatte; eine Gefahrenbremsung musste nicht erfolgen. Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf die Lebensgefahr solcher Aktionen hin, da beim unbefugten Betreten von Bahnanlagen stets akute Gefahr durch den laufenden Bahnbetrieb besteht. Zudem drohen Ermittlungsverfahren der Bundespolizei oder empfindliche Bußgelder.
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  • 31-Jähriger muss Ersatzfreiheitsstrafe antreten
    Am 12.08.2026 kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen 31-jährigen rumänischen Staatsangehörigen als Insassen eines Fernreisebusses an der Gemeinschaftszollanlage Konstanz. Dabei stellten sie einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main fest. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hatte den Mann im April 2025 wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt, die er nicht bezahlt hatte. Da der Mann die Strafe auch vor Ort nicht begleichen konnte, muss er nun eine 45-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Die Beamten brachten ihn daraufhin in die Justizvollzugsanstalt Konstanz. #Koerperverletzung
    Am 12.08.2026 kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen 31-jährigen rumänischen Staatsangehörigen als Insassen eines Fernreisebusses an der Gemeinschaftszollanlage Konstanz. Dabei stellten sie einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main fest. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hatte den Mann im April 2025 wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt, die er nicht bezahlt hatte. Da der Mann die Strafe auch vor Ort nicht begleichen konnte, muss er nun eine 45-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Die Beamten brachten ihn daraufhin in die Justizvollzugsanstalt Konstanz. #Koerperverletzung
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  • Zwei Haftbefehle vollstreckt – Freund zahlt 6.500 Euro
    Am 11.08.2026 kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen 36-jährigen ukrainischen Staatsangehörigen, der als Beifahrer eines Fahrzeugs in Konstanz-Fürstenberg unterwegs war. Gegen den Mann lagen zwei offene Vollstreckungshaftbefehle vor: wegen Diebstahls, rechtskräftig seit September 2024 durch das Amtsgericht Trier, sowie wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, rechtskräftig seit August 2024 durch das Amtsgericht Westerburg. Der Mann kontaktierte daraufhin einen Freund, der die ausstehenden Geldstrafen in Höhe von insgesamt 6.500 Euro bezahlte. Dadurch konnte eine drohende Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet werden. Anschließend durfte der 36-Jährige seine Reise fortsetzen. #Diebstahl
    Am 11.08.2026 kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen 36-jährigen ukrainischen Staatsangehörigen, der als Beifahrer eines Fahrzeugs in Konstanz-Fürstenberg unterwegs war. Gegen den Mann lagen zwei offene Vollstreckungshaftbefehle vor: wegen Diebstahls, rechtskräftig seit September 2024 durch das Amtsgericht Trier, sowie wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, rechtskräftig seit August 2024 durch das Amtsgericht Westerburg. Der Mann kontaktierte daraufhin einen Freund, der die ausstehenden Geldstrafen in Höhe von insgesamt 6.500 Euro bezahlte. Dadurch konnte eine drohende Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet werden. Anschließend durfte der 36-Jährige seine Reise fortsetzen. #Diebstahl
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  • 33-Jährige zahlt ausstehende Geldstrafe am Bahnhof
    Ebenfalls am 08.08.2026 kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei am Bahnhof Konstanz eine 33-jährige rumänische Staatsbürgerin. Gegen sie lagen zwei Fahndungsnotierungen der Staatsanwaltschaft Konstanz wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe für Erschleichen von Leistungen vor. Sie zahlte den ausstehenden Betrag von 972 Euro vor Ort und konnte im Anschluss weiterreisen.
    Ebenfalls am 08.08.2026 kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei am Bahnhof Konstanz eine 33-jährige rumänische Staatsbürgerin. Gegen sie lagen zwei Fahndungsnotierungen der Staatsanwaltschaft Konstanz wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe für Erschleichen von Leistungen vor. Sie zahlte den ausstehenden Betrag von 972 Euro vor Ort und konnte im Anschluss weiterreisen.
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  • 34-Jähriger zahlt Geldstrafe am Grenzübergang
    Am 08.08.2026 stellte die Bundespolizei in den Abendstunden am Grenzübergang Emmishofer Tor in Konstanz, von der Schweiz kommend, einen 34-jährigen syrischen Staatsangehörigen fest. Er wurde von der Staatsanwaltschaft Konstanz gesucht, weil er eine Geldstrafe nicht bezahlt hatte. Das Amtsgericht Konstanz hatte ihn wegen unerlaubter Einreise zu einer Geldstrafe verurteilt, die er bislang nicht beglich. Nach der Eröffnung des Haftbefehls durch die Beamten zahlte er den ausstehenden Betrag von 238 Euro und entging damit einer Ersatzfreiheitsstrafe.
    Am 08.08.2026 stellte die Bundespolizei in den Abendstunden am Grenzübergang Emmishofer Tor in Konstanz, von der Schweiz kommend, einen 34-jährigen syrischen Staatsangehörigen fest. Er wurde von der Staatsanwaltschaft Konstanz gesucht, weil er eine Geldstrafe nicht bezahlt hatte. Das Amtsgericht Konstanz hatte ihn wegen unerlaubter Einreise zu einer Geldstrafe verurteilt, die er bislang nicht beglich. Nach der Eröffnung des Haftbefehls durch die Beamten zahlte er den ausstehenden Betrag von 238 Euro und entging damit einer Ersatzfreiheitsstrafe.
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