Am 12.08.2026 kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen 31-jährigen rumänischen Staatsangehörigen als Insassen eines Fernreisebusses an der Gemeinschaftszollanlage Konstanz. Dabei stellten sie einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main fest. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hatte den Mann im April 2025 wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt, die er nicht bezahlt hatte. Da der Mann die Strafe auch vor Ort nicht begleichen konnte, muss er nun eine 45-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Die Beamten brachten ihn daraufhin in die Justizvollzugsanstalt Konstanz. #Koerperverletzung
Am 12.08.2026 kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen 31-jährigen rumänischen Staatsangehörigen als Insassen eines Fernreisebusses an der Gemeinschaftszollanlage Konstanz. Dabei stellten sie einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main fest. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hatte den Mann im April 2025 wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt, die er nicht bezahlt hatte. Da der Mann die Strafe auch vor Ort nicht begleichen konnte, muss er nun eine 45-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Die Beamten brachten ihn daraufhin in die Justizvollzugsanstalt Konstanz. #Koerperverletzung
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