Am 08.08.2026 stellte die Bundespolizei in den Abendstunden am Grenzübergang Emmishofer Tor in Konstanz, von der Schweiz kommend, einen 34-jährigen syrischen Staatsangehörigen fest. Er wurde von der Staatsanwaltschaft Konstanz gesucht, weil er eine Geldstrafe nicht bezahlt hatte. Das Amtsgericht Konstanz hatte ihn wegen unerlaubter Einreise zu einer Geldstrafe verurteilt, die er bislang nicht beglich. Nach der Eröffnung des Haftbefehls durch die Beamten zahlte er den ausstehenden Betrag von 238 Euro und entging damit einer Ersatzfreiheitsstrafe.
Am 08.08.2026 stellte die Bundespolizei in den Abendstunden am Grenzübergang Emmishofer Tor in Konstanz, von der Schweiz kommend, einen 34-jährigen syrischen Staatsangehörigen fest. Er wurde von der Staatsanwaltschaft Konstanz gesucht, weil er eine Geldstrafe nicht bezahlt hatte. Das Amtsgericht Konstanz hatte ihn wegen unerlaubter Einreise zu einer Geldstrafe verurteilt, die er bislang nicht beglich. Nach der Eröffnung des Haftbefehls durch die Beamten zahlte er den ausstehenden Betrag von 238 Euro und entging damit einer Ersatzfreiheitsstrafe.
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