Am 11.08.2026 kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen 36-jährigen ukrainischen Staatsangehörigen, der als Beifahrer eines Fahrzeugs in Konstanz-Fürstenberg unterwegs war. Gegen den Mann lagen zwei offene Vollstreckungshaftbefehle vor: wegen Diebstahls, rechtskräftig seit September 2024 durch das Amtsgericht Trier, sowie wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, rechtskräftig seit August 2024 durch das Amtsgericht Westerburg. Der Mann kontaktierte daraufhin einen Freund, der die ausstehenden Geldstrafen in Höhe von insgesamt 6.500 Euro bezahlte. Dadurch konnte eine drohende Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet werden. Anschließend durfte der 36-Jährige seine Reise fortsetzen. #Diebstahl
Am 11.08.2026 kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen 36-jährigen ukrainischen Staatsangehörigen, der als Beifahrer eines Fahrzeugs in Konstanz-Fürstenberg unterwegs war. Gegen den Mann lagen zwei offene Vollstreckungshaftbefehle vor: wegen Diebstahls, rechtskräftig seit September 2024 durch das Amtsgericht Trier, sowie wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, rechtskräftig seit August 2024 durch das Amtsgericht Westerburg. Der Mann kontaktierte daraufhin einen Freund, der die ausstehenden Geldstrafen in Höhe von insgesamt 6.500 Euro bezahlte. Dadurch konnte eine drohende Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet werden. Anschließend durfte der 36-Jährige seine Reise fortsetzen. #Diebstahl
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