Schwarzarbeit in Friseurgeschäften entdeckt
Am 24.02.2026 kam es in Köln zu einer Kontrolle von acht Barbershops und Friseurgeschäften durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Köln in Köln-Mülheim. An den Kontrollen waren auch Einsatzkräfte des Ordnungs- und Ausländeramtes der Stadt Köln sowie der Polizei beteiligt. Bei drei angetroffenen Personen gibt es erste Hinweise darauf, dass sie von ihrem Arbeitgeber nicht zur Sozialversicherung gemeldet und somit schwarz beschäftigt werden. Bei zwei Beschäftigten liegen nicht die erforderlichen Sofortmeldungen zur Sozialversicherung vor. In drei Fällen gibt es erste Hinweise, dass den Beschäftigten nicht der Mindestlohn gezahlt wird. Für den Missbrauch von Sozialleistungen (Leistungsbetrug) gibt es in einem Fall Anhaltspunkte. Gegen die vorgeschriebene Aufzeichnungspflicht der geleisteten Arbeitsstunden wurde in zwei Fällen verstoßen. Bei einem 19-jährigen Asylsuchendem und seinem Arbeitgeber wird jeweils ein Verstoß wegen der Beschäftigung ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis geprüft. Der junge Mann wurde in einem Friseurgeschäft bei Reinigungsarbeiten angetroffen. Eine hinter der Kasse beschäftigte junge Frau absolvierte laut eigenen Angaben ein unbezahltes einjähriges Praktikum. #Sexualdelikt #Betrug #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
Am 24.02.2026 kam es in Köln zu einer Kontrolle von acht Barbershops und Friseurgeschäften durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Köln in Köln-Mülheim. An den Kontrollen waren auch Einsatzkräfte des Ordnungs- und Ausländeramtes der Stadt Köln sowie der Polizei beteiligt. Bei drei angetroffenen Personen gibt es erste Hinweise darauf, dass sie von ihrem Arbeitgeber nicht zur Sozialversicherung gemeldet und somit schwarz beschäftigt werden. Bei zwei Beschäftigten liegen nicht die erforderlichen Sofortmeldungen zur Sozialversicherung vor. In drei Fällen gibt es erste Hinweise, dass den Beschäftigten nicht der Mindestlohn gezahlt wird. Für den Missbrauch von Sozialleistungen (Leistungsbetrug) gibt es in einem Fall Anhaltspunkte. Gegen die vorgeschriebene Aufzeichnungspflicht der geleisteten Arbeitsstunden wurde in zwei Fällen verstoßen. Bei einem 19-jährigen Asylsuchendem und seinem Arbeitgeber wird jeweils ein Verstoß wegen der Beschäftigung ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis geprüft. Der junge Mann wurde in einem Friseurgeschäft bei Reinigungsarbeiten angetroffen. Eine hinter der Kasse beschäftigte junge Frau absolvierte laut eigenen Angaben ein unbezahltes einjähriges Praktikum. #Sexualdelikt #Betrug #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
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Großkontrolle mit zahlreichen Verstößen
Am Freitag, 24. April 2026, führten Polizisten, Zollbeamte und Ordnungsdienst auf der Kölner Straße/Schlägelstraße in Düsseldorf eine Großkontrolle durch. Dabei wurden 117 Personen und 96 Fahrzeuge überprüft. Ein Fahrer stand unter Kokaineinfluss und hatte keinen Führerschein; ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Ein weiterer Mann nutzte ein Fahrzeug mit niederländischer Zulassung, an dem unzulässig ein portugiesisches Kennzeichen angebracht war – Strafverfahren wegen Kennzeichenmissbrauchs. Ein Kleintransporter wies erhebliche technische Mängel auf und wurde einer Prüfstelle vorgeführt, die gefährliche Mängel bestätigte. Insgesamt leitete die Polizei sieben Strafverfahren ein (u.a. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung, Kennzeichenmissbrauch) und ahndete 33 Ordnungswidrigkeiten. Der Zoll stellte 20 Straftaten (Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung, Sozialleistungsbetrug) und sechs Ordnungswidrigkeiten fest. In elf Fällen besteht Verdacht auf widerrechtliche Nutzung ausländischer Fahrzeuge. 24 Fahrzeugführern wurde die Weiterfahrt untersagt, zwei Fahrzeuge wurden sichergestellt. #Sexualdelikt #Drogen #Betrug #Urkundenfaelschung #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
Am Freitag, 24. April 2026, führten Polizisten, Zollbeamte und Ordnungsdienst auf der Kölner Straße/Schlägelstraße in Düsseldorf eine Großkontrolle durch. Dabei wurden 117 Personen und 96 Fahrzeuge überprüft. Ein Fahrer stand unter Kokaineinfluss und hatte keinen Führerschein; ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Ein weiterer Mann nutzte ein Fahrzeug mit niederländischer Zulassung, an dem unzulässig ein portugiesisches Kennzeichen angebracht war – Strafverfahren wegen Kennzeichenmissbrauchs. Ein Kleintransporter wies erhebliche technische Mängel auf und wurde einer Prüfstelle vorgeführt, die gefährliche Mängel bestätigte. Insgesamt leitete die Polizei sieben Strafverfahren ein (u.a. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung, Kennzeichenmissbrauch) und ahndete 33 Ordnungswidrigkeiten. Der Zoll stellte 20 Straftaten (Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung, Sozialleistungsbetrug) und sechs Ordnungswidrigkeiten fest. In elf Fällen besteht Verdacht auf widerrechtliche Nutzung ausländischer Fahrzeuge. 24 Fahrzeugführern wurde die Weiterfahrt untersagt, zwei Fahrzeuge wurden sichergestellt. #Sexualdelikt #Drogen #Betrug #Urkundenfaelschung #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
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Zoll prüft Baustellen
Am 19.03.2026 um 12:35 Uhr führte der Zoll bundesweit Schwerpunktprüfungen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Baugewerbe durch. Rund 3.200 Zöllner befragten auf Baustellen etwa 8.000 Arbeitnehmer und überprüften die Geschäftsunterlagen von über 300 Arbeitgebern. Ziel der Kontrollen war die Überprüfung der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und Leistungsbetrugs. 38 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Aachen prüften in der Städteregion Aachen und dem Kreis Düren fast 40 Baustellen, befragten 157 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und führten vor Ort 10 Geschäftsunterlagenprüfungen durch. Hierbei ergaben sich Anhaltspunkte für illegalen Aufenthalt, Ausländerbeschäftigung ohne Arbeitserlaubnis, Mindestlohnunterschreitung, Scheinselbstständigkeit, Leistungsmissbrauch sowie Vorenthalten und Veruntreuung von Sozialversicherungsabgaben. In neun Fällen leiteten die Zöllner Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts ein und übergaben die Personen den zuständigen Ausländerämtern. In fünf Fällen gibt es erste Hinweise, dass den Beschäftigten nicht der Mindestlohn gezahlt wird. Bei zehn angetroffenen Personen gibt es Anhaltspunkte, dass sie von ihren Arbeitgebern nicht korrekt zur Sozialversicherung gemeldet wurden. Bei den Befragungen gaben sechs von ihnen an, dass sie selbstständig sind. In zwei Fällen besteht der Verdacht des Leistungsmissbrauchs, sodass Sozialleistungen zu Unrecht bzw. in unzutreffender Höhe bezogen wurden. Da nicht alle Sachverhalte vor Ort geklärt werden konnten, schließen sich an die erfassten Angaben und Aussagen der Arbeitnehmer weitere Ermittlungen und Prüfungen an. Diese Prüfungen beinhalten die Verknüpfung, den Abgleich und die Analyse diverser Unterlagen, aus welchen Art, Umfang, Dauer und Entgelthöhe der Beschäftigungsverhältnisse hervorgehen bzw. geprüft werden können. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung. #Sexualdelikt #Betrug #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
Am 19.03.2026 um 12:35 Uhr führte der Zoll bundesweit Schwerpunktprüfungen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Baugewerbe durch. Rund 3.200 Zöllner befragten auf Baustellen etwa 8.000 Arbeitnehmer und überprüften die Geschäftsunterlagen von über 300 Arbeitgebern. Ziel der Kontrollen war die Überprüfung der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und Leistungsbetrugs. 38 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Aachen prüften in der Städteregion Aachen und dem Kreis Düren fast 40 Baustellen, befragten 157 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und führten vor Ort 10 Geschäftsunterlagenprüfungen durch. Hierbei ergaben sich Anhaltspunkte für illegalen Aufenthalt, Ausländerbeschäftigung ohne Arbeitserlaubnis, Mindestlohnunterschreitung, Scheinselbstständigkeit, Leistungsmissbrauch sowie Vorenthalten und Veruntreuung von Sozialversicherungsabgaben. In neun Fällen leiteten die Zöllner Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts ein und übergaben die Personen den zuständigen Ausländerämtern. In fünf Fällen gibt es erste Hinweise, dass den Beschäftigten nicht der Mindestlohn gezahlt wird. Bei zehn angetroffenen Personen gibt es Anhaltspunkte, dass sie von ihren Arbeitgebern nicht korrekt zur Sozialversicherung gemeldet wurden. Bei den Befragungen gaben sechs von ihnen an, dass sie selbstständig sind. In zwei Fällen besteht der Verdacht des Leistungsmissbrauchs, sodass Sozialleistungen zu Unrecht bzw. in unzutreffender Höhe bezogen wurden. Da nicht alle Sachverhalte vor Ort geklärt werden konnten, schließen sich an die erfassten Angaben und Aussagen der Arbeitnehmer weitere Ermittlungen und Prüfungen an. Diese Prüfungen beinhalten die Verknüpfung, den Abgleich und die Analyse diverser Unterlagen, aus welchen Art, Umfang, Dauer und Entgelthöhe der Beschäftigungsverhältnisse hervorgehen bzw. geprüft werden können. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung. #Sexualdelikt #Betrug #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
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Mindestlohnkontrollen decken Unregelmäßigkeiten auf
Am 24.02.2026 um 13:15 Uhr prüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Münster im gesamten Bezirk münsterlandweit, ob Arbeitgeber den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Betriebe im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, im Personenbeförderungsgewerbe, im Baugewerbe, Friseurbetriebe sowie Security- und Gebäudereinigungsfirmen wurden kontrolliert. Bei den Prüfungen wurden in 29 Fällen Unregelmäßigkeiten festgestellt, die eine weitergehende Prüfung erfordern. Es besteht der Verdacht auf Verstoß gegen die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns in sieben Fällen, Sozialversicherungsbetrug in neun Fällen, und illegale Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern in vier Fällen. In drei Fällen ergaben sich Anhaltspunkte auf Missbrauch von Sozialleistungen und in sechs weiteren Fällen weitere Verstöße, darunter das Führen eines Friseurbetriebes ohne Meisterbrief. In zwölf Fällen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren und in vier Fällen ein Strafverfahren eingeleitet. #Sexualdelikt #Betrug #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
Am 24.02.2026 um 13:15 Uhr prüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Münster im gesamten Bezirk münsterlandweit, ob Arbeitgeber den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Betriebe im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, im Personenbeförderungsgewerbe, im Baugewerbe, Friseurbetriebe sowie Security- und Gebäudereinigungsfirmen wurden kontrolliert. Bei den Prüfungen wurden in 29 Fällen Unregelmäßigkeiten festgestellt, die eine weitergehende Prüfung erfordern. Es besteht der Verdacht auf Verstoß gegen die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns in sieben Fällen, Sozialversicherungsbetrug in neun Fällen, und illegale Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern in vier Fällen. In drei Fällen ergaben sich Anhaltspunkte auf Missbrauch von Sozialleistungen und in sechs weiteren Fällen weitere Verstöße, darunter das Führen eines Friseurbetriebes ohne Meisterbrief. In zwölf Fällen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren und in vier Fällen ein Strafverfahren eingeleitet. #Sexualdelikt #Betrug #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
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Zoll kontrolliert Sicherheitskräfte beim Heimspiel des 1. FC Köln
Am 30.01.2026 kontrollierte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Kölner Zolls gemeinsam mit dem Ordnungsamt der Stadt Köln 57 Beschäftigte von 13 Sicherheitsfirmen beim Heimspiel des 1. FC Köln. Bei fünf Beschäftigten gibt es erste Hinweise darauf, dass ihnen nicht der Mindestlohn gezahlt wird. In vier Fällen gibt es Anhaltspunkte für den Missbrauch von Sozialleistungen (Leistungsbetrug). Bei zwei Sicherheitskräften gibt es Hinweise auf fehlende Meldungen zur Sozialversicherung. Die Ermittlungen dauern an, um zu klären, ob tatsächlich Verstöße vorliegen und in welchem Umfang. #Sexualdelikt #Betrug #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
Am 30.01.2026 kontrollierte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Kölner Zolls gemeinsam mit dem Ordnungsamt der Stadt Köln 57 Beschäftigte von 13 Sicherheitsfirmen beim Heimspiel des 1. FC Köln. Bei fünf Beschäftigten gibt es erste Hinweise darauf, dass ihnen nicht der Mindestlohn gezahlt wird. In vier Fällen gibt es Anhaltspunkte für den Missbrauch von Sozialleistungen (Leistungsbetrug). Bei zwei Sicherheitskräften gibt es Hinweise auf fehlende Meldungen zur Sozialversicherung. Die Ermittlungen dauern an, um zu klären, ob tatsächlich Verstöße vorliegen und in welchem Umfang. #Sexualdelikt #Betrug #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
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Haftstrafen wegen Sozialabgabenbetrugs bestätigt
Zwischen September 2016 und August 2021 betrieb ein Elektroinstallationsunternehmen deutschlandweit Baustellen und setzte dabei über 1.300 Schwarzarbeiter aus Serbien ein. Die drei Angeklagten hatten sich zu einer Bande zusammengeschlossen, um durch die Schwarzarbeit Sozialabgaben vorzuenthalten. Zur Verschleierung wurden die Arbeiter zum Schein bei serbischen Servicegesellschaften angestellt. Der entstandene Schaden für die Sozialversicherung beläuft sich auf etwa 18,7 Millionen Euro. Das Landgericht Augsburg hatte den Hauptbeschuldigten im Jahr 2024 zu fünf Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe und die beiden Mitangeklagten zu drei Jahren und zehn Monaten sowie zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision mit Beschluss vom 28.04.2026, wodurch das Urteil rechtskräftig ist. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Augsburg ermittelte seit September 2020. #Betrug #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
Zwischen September 2016 und August 2021 betrieb ein Elektroinstallationsunternehmen deutschlandweit Baustellen und setzte dabei über 1.300 Schwarzarbeiter aus Serbien ein. Die drei Angeklagten hatten sich zu einer Bande zusammengeschlossen, um durch die Schwarzarbeit Sozialabgaben vorzuenthalten. Zur Verschleierung wurden die Arbeiter zum Schein bei serbischen Servicegesellschaften angestellt. Der entstandene Schaden für die Sozialversicherung beläuft sich auf etwa 18,7 Millionen Euro. Das Landgericht Augsburg hatte den Hauptbeschuldigten im Jahr 2024 zu fünf Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe und die beiden Mitangeklagten zu drei Jahren und zehn Monaten sowie zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision mit Beschluss vom 28.04.2026, wodurch das Urteil rechtskräftig ist. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Augsburg ermittelte seit September 2020. #Betrug #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
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Tankbetrugsserie: 36-jähriger Tatverdächtiger ermittelt
Am 31.03.2026 betankte ein 36-jähriger Tatverdächtiger an einer Tankstelle in Mengen einen Mietwagen sowie mehrere Kanister und verließ die Zapfanlage, ohne die Rechnung in Höhe von knapp 500 Euro zu bezahlen. An dem Fahrzeug hatte er zuvor gestohlene Kennzeichen angebracht. Durch eine Videoaufzeichnung und umfangreiche Ermittlungen konnte der Mann identifiziert werden. Bei einer Wohnungsdurchsuchung stellten die Beamten Beweismittel sowie weitere gestohlene Kennzeichen sicher. Dem 36-jährigen polnischen Staatsangehörigen werden mindestens fünf weitere Taten an Tankstellen in Meßstetten, Meßkirch, Pfullendorf und Oberteuringen zur Last gelegt, bei denen er ebenfalls gestohlene Kennzeichen anbrachte und Kraftstoff sowie Kanister ohne Bezahlung erlangte. Der Gesamtschaden beträgt über 2.000 Euro. Er wird wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs, Diebstahls und Kennzeichenmissbrauchs geführt. #Sexualdelikt #Betrug #Diebstahl
Am 31.03.2026 betankte ein 36-jähriger Tatverdächtiger an einer Tankstelle in Mengen einen Mietwagen sowie mehrere Kanister und verließ die Zapfanlage, ohne die Rechnung in Höhe von knapp 500 Euro zu bezahlen. An dem Fahrzeug hatte er zuvor gestohlene Kennzeichen angebracht. Durch eine Videoaufzeichnung und umfangreiche Ermittlungen konnte der Mann identifiziert werden. Bei einer Wohnungsdurchsuchung stellten die Beamten Beweismittel sowie weitere gestohlene Kennzeichen sicher. Dem 36-jährigen polnischen Staatsangehörigen werden mindestens fünf weitere Taten an Tankstellen in Meßstetten, Meßkirch, Pfullendorf und Oberteuringen zur Last gelegt, bei denen er ebenfalls gestohlene Kennzeichen anbrachte und Kraftstoff sowie Kanister ohne Bezahlung erlangte. Der Gesamtschaden beträgt über 2.000 Euro. Er wird wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs, Diebstahls und Kennzeichenmissbrauchs geführt. #Sexualdelikt #Betrug #Diebstahl
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