Am 24.02.2026 um 13:15 Uhr prüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Münster im gesamten Bezirk münsterlandweit, ob Arbeitgeber den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Betriebe im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, im Personenbeförderungsgewerbe, im Baugewerbe, Friseurbetriebe sowie Security- und Gebäudereinigungsfirmen wurden kontrolliert. Bei den Prüfungen wurden in 29 Fällen Unregelmäßigkeiten festgestellt, die eine weitergehende Prüfung erfordern. Es besteht der Verdacht auf Verstoß gegen die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns in sieben Fällen, Sozialversicherungsbetrug in neun Fällen, und illegale Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern in vier Fällen. In drei Fällen ergaben sich Anhaltspunkte auf Missbrauch von Sozialleistungen und in sechs weiteren Fällen weitere Verstöße, darunter das Führen eines Friseurbetriebes ohne Meisterbrief. In zwölf Fällen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren und in vier Fällen ein Strafverfahren eingeleitet.
Am 24.02.2026 um 13:15 Uhr prüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Münster im gesamten Bezirk münsterlandweit, ob Arbeitgeber den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Betriebe im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, im Personenbeförderungsgewerbe, im Baugewerbe, Friseurbetriebe sowie Security- und Gebäudereinigungsfirmen wurden kontrolliert. Bei den Prüfungen wurden in 29 Fällen Unregelmäßigkeiten festgestellt, die eine weitergehende Prüfung erfordern. Es besteht der Verdacht auf Verstoß gegen die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns in sieben Fällen, Sozialversicherungsbetrug in neun Fällen, und illegale Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern in vier Fällen. In drei Fällen ergaben sich Anhaltspunkte auf Missbrauch von Sozialleistungen und in sechs weiteren Fällen weitere Verstöße, darunter das Führen eines Friseurbetriebes ohne Meisterbrief. In zwölf Fällen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren und in vier Fällen ein Strafverfahren eingeleitet.