Am 10.08.2026 gegen 16:00 Uhr kontrollierten Polizeibeamte auf der Landstraße 11 bei Mechernich-Obergartzem einen 50-jährigen Lkw-Fahrer aus dem Rhein-Erft-Kreis. Zunächst fiel der Fahrer auf, weil er während der Fahrt mit einem Mobiltelefon telefonierte und dieses beim Erkennen der Kontrollstelle in den Fußraum fallen ließ. Bei der Kontrolle legte der Mann nur einen Führerschein der Klasse C1E vor, für die geführte Fahrzeugkombination wäre jedoch die Klasse CE erforderlich gewesen. Die technische Überprüfung ergab, dass das Übertragungsgestänge der Bremsanlage an der ersten und zweiten Achse des Sattelaufliegers vorsätzlich ausgehängt worden war, wodurch der Auflieger keinerlei Bremswirkung hatte. Zudem wiesen die Reifen erhebliche Mängel auf (fehlender Luftdruck, beschädigte Karkassen und Bremsplatten), ein Zurrgurt lag lose auf der Ladefläche. Der Sattelzug wurde aus dem Verkehr gezogen. Gegen den Fahrer wurden Ermittlungen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Ordnungswidrigkeiten wegen Mobiltelefonnutzung und mangelhafter Ladungssicherung eingeleitet. #Sachbeschaedigung
Am 10.08.2026 gegen 16:00 Uhr kontrollierten Polizeibeamte auf der Landstraße 11 bei Mechernich-Obergartzem einen 50-jährigen Lkw-Fahrer aus dem Rhein-Erft-Kreis. Zunächst fiel der Fahrer auf, weil er während der Fahrt mit einem Mobiltelefon telefonierte und dieses beim Erkennen der Kontrollstelle in den Fußraum fallen ließ. Bei der Kontrolle legte der Mann nur einen Führerschein der Klasse C1E vor, für die geführte Fahrzeugkombination wäre jedoch die Klasse CE erforderlich gewesen. Die technische Überprüfung ergab, dass das Übertragungsgestänge der Bremsanlage an der ersten und zweiten Achse des Sattelaufliegers vorsätzlich ausgehängt worden war, wodurch der Auflieger keinerlei Bremswirkung hatte. Zudem wiesen die Reifen erhebliche Mängel auf (fehlender Luftdruck, beschädigte Karkassen und Bremsplatten), ein Zurrgurt lag lose auf der Ladefläche. Der Sattelzug wurde aus dem Verkehr gezogen. Gegen den Fahrer wurden Ermittlungen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Ordnungswidrigkeiten wegen Mobiltelefonnutzung und mangelhafter Ladungssicherung eingeleitet. #Sachbeschaedigung
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