Am 27.08.2026 führte die Polizei in Euskirchen-Kleinbüllesheim eine allgemeine Verkehrskontrolle eines sogenannten Schrotthändlers durch. Dabei wurden mehrere Verstöße festgestellt: keine Ausnahmegenehmigung für Geräte zur Schallerzeugung, fehlende Kennzeichnungen am Transportfahrzeug durch A-Schilder, fehlende Schrottsammel-Genehmigung, unerlaubter Transport von Elektroaltgeräten und umweltgefährdender Abfälle, fehlende Reisegewerbekarte, mangelhafte Ladungssicherung, Überladung, der Fahrer trug während der Fahrt keinen Sicherheitsgurt, und das Fahrzeug wies erhebliche technische Mängel auf, sodass die Hauptuntersuchung nicht bestanden wurde. Da es sich um einen wiederholten Verstoß handelte, liegt eine Straftat vor. Der 23-jährige Fahrer verfügt über keinen gesicherten Wohnsitz in Deutschland und musste eine Sicherheitsleistung bezahlen. Das Fahrzeug wurde zwangsstillgelegt. #Verkehrsdelikt
Am 27.08.2026 führte die Polizei in Euskirchen-Kleinbüllesheim eine allgemeine Verkehrskontrolle eines sogenannten Schrotthändlers durch. Dabei wurden mehrere Verstöße festgestellt: keine Ausnahmegenehmigung für Geräte zur Schallerzeugung, fehlende Kennzeichnungen am Transportfahrzeug durch A-Schilder, fehlende Schrottsammel-Genehmigung, unerlaubter Transport von Elektroaltgeräten und umweltgefährdender Abfälle, fehlende Reisegewerbekarte, mangelhafte Ladungssicherung, Überladung, der Fahrer trug während der Fahrt keinen Sicherheitsgurt, und das Fahrzeug wies erhebliche technische Mängel auf, sodass die Hauptuntersuchung nicht bestanden wurde. Da es sich um einen wiederholten Verstoß handelte, liegt eine Straftat vor. Der 23-jährige Fahrer verfügt über keinen gesicherten Wohnsitz in Deutschland und musste eine Sicherheitsleistung bezahlen. Das Fahrzeug wurde zwangsstillgelegt. #Verkehrsdelikt
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