Am 13.05.2014 vor dem Landgericht Düsseldorf bestritt ein 58-jähriger Hauptkommissar den Vorwurf, auf einer Polizeiwache einen 25-jährigen Mann zum Oralverkehr gezwungen zu haben. Der Polizist gab an, den Mann weder berührt noch durchsucht oder mit seiner Dienstwaffe bedroht zu haben, da er diese am Tattag im Waffenschrank vergessen habe. Er bestritt zudem, den Mann mit einem älteren Verfahren erpresst zu haben, da er keinen Zugriff auf das Computersystem habe. Der Angeklagte beteuerte, keine homosexuelle Neigung zu haben. DNA-Spuren an der Unterwäsche des Opfers werden als Beweis gewertet. Der 25-Jährige war laut Aussage des Polizisten nervös auf der Wache erschienen, um einen Fahrraddiebstahl zu melden, und habe um Hilfe gerufen. Das Verfahren läuft. #Sexualdelikt #Erpressung
Am 13.05.2014 vor dem Landgericht Düsseldorf bestritt ein 58-jähriger Hauptkommissar den Vorwurf, auf einer Polizeiwache einen 25-jährigen Mann zum Oralverkehr gezwungen zu haben. Der Polizist gab an, den Mann weder berührt noch durchsucht oder mit seiner Dienstwaffe bedroht zu haben, da er diese am Tattag im Waffenschrank vergessen habe. Er bestritt zudem, den Mann mit einem älteren Verfahren erpresst zu haben, da er keinen Zugriff auf das Computersystem habe. Der Angeklagte beteuerte, keine homosexuelle Neigung zu haben. DNA-Spuren an der Unterwäsche des Opfers werden als Beweis gewertet. Der 25-Jährige war laut Aussage des Polizisten nervös auf der Wache erschienen, um einen Fahrraddiebstahl zu melden, und habe um Hilfe gerufen. Das Verfahren läuft. #Sexualdelikt #Erpressung
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