Am 31.08.2026 kontrollierte die Polizei Nienburg einen 22-jährigen Fahrzeugführer aus dem Flecken Steyerberg zweimal innerhalb weniger Stunden wegen des Verdachts auf das Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss berauschender Mittel. Die erste Kontrolle erfolgte gegen 15:05 Uhr in der Hannoverschen Straße. Ein bei dem 22-jährigen VW-Fahrer durchgeführter Vortest reagierte positiv auf Betäubungsmittel. Die Beamten untersagten dem Mann die Weiterfahrt und ordneten eine Blutprobenentnahme an. Gegen 22:00 Uhr wurde der Mann im Lehmwandlungsweg erneut am Steuer seines Pkw angetroffen und kontrolliert. Der Vortest reagierte weiterhin positiv auf Kokain. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt erneut, veranlassten eine zweite Blutentnahme und stellten zudem den Fahrzeugschlüssel zur Unterbindung der Weiterfahrt sicher. Gegen den Betroffenen wurden entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Bei einem entsprechend positiven Befund der chemisch-toxikologischen Auswertung von Blutproben ergibt sich zudem automatisch der Verdacht eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), was entsprechende Strafverfahren nach sich zieht. #Drogen
Am 31.08.2026 kontrollierte die Polizei Nienburg einen 22-jährigen Fahrzeugführer aus dem Flecken Steyerberg zweimal innerhalb weniger Stunden wegen des Verdachts auf das Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss berauschender Mittel. Die erste Kontrolle erfolgte gegen 15:05 Uhr in der Hannoverschen Straße. Ein bei dem 22-jährigen VW-Fahrer durchgeführter Vortest reagierte positiv auf Betäubungsmittel. Die Beamten untersagten dem Mann die Weiterfahrt und ordneten eine Blutprobenentnahme an. Gegen 22:00 Uhr wurde der Mann im Lehmwandlungsweg erneut am Steuer seines Pkw angetroffen und kontrolliert. Der Vortest reagierte weiterhin positiv auf Kokain. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt erneut, veranlassten eine zweite Blutentnahme und stellten zudem den Fahrzeugschlüssel zur Unterbindung der Weiterfahrt sicher. Gegen den Betroffenen wurden entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Bei einem entsprechend positiven Befund der chemisch-toxikologischen Auswertung von Blutproben ergibt sich zudem automatisch der Verdacht eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), was entsprechende Strafverfahren nach sich zieht. #Drogen
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