Im Rahmen einer Verkehrskontrolle überprüften Polizeibeamte der Autobahnpolizei Maschen einen Lang-Lkw im kombinierten Verkehr. Eine Wägung ergab ein tatsächliches Gesamtgewicht von 52,5 Tonnen; das zulässige Gesamtgewicht für den Transport betrug 44 Tonnen, was einer Überladung von 19 Prozent entspricht. Gegen den Fahrzeugführer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde bis zur Herstellung eines vorschriftsmäßigen Zustands untersagt. #Betrug
Im Rahmen einer Verkehrskontrolle überprüften Polizeibeamte der Autobahnpolizei Maschen einen Lang-Lkw im kombinierten Verkehr. Eine Wägung ergab ein tatsächliches Gesamtgewicht von 52,5 Tonnen; das zulässige Gesamtgewicht für den Transport betrug 44 Tonnen, was einer Überladung von 19 Prozent entspricht. Gegen den Fahrzeugführer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde bis zur Herstellung eines vorschriftsmäßigen Zustands untersagt. #Betrug
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