Mordprozess um Fabian (†8): Widersprüche in Aussagen der Angeklagten
Am 15.09.2026 wurde vor dem Landgericht Rostock am 28. Verhandlungstag die Befragung der Angeklagten im Prozess um den gewaltsamen Tod des achtjährigen Fabian aus Güstrow fortgesetzt. Der Vorsitzende Richter Holger Schütt sah Widersprüche in den Aussagen der Frau. Sie hatte erklärt, sie habe mit einem Bekannten Internetvideos geschaut, in denen der Ort Klein Upahl südlich von Güstrow erwähnt worden sei, und deshalb dreimal binnen drei Stunden vorgeschlagen, auf einem Feld zu suchen. Der Richter wandte ein, dass von einem Feld in den Videos keine Rede gewesen sei. Zudem verwunderte ihn, dass in Sprachnachrichten, in denen die Angeklagte die Suche bei Klein Upahl vorschlug, die Internetvideos nicht erwähnt wurden. Die Idee wirke eher wie ein 'frischer Gedanke' der Frau. Die Angeklagte relativierte, man habe nicht richtig suchen wollen, es sei ein Vorwand für ein Treffen gewesen. Der Richter entgegnete, dass die beiden sich bereits in den Tagen zuvor getroffen hätten und keinen Vorwand gebraucht hätten. Laut Anklage soll die Frau Fabian am 10. Oktober 2025 aus seiner Wohnung in Güstrow gelockt und dann an einem Tümpel bei Klein Upahl, etwa 15 Kilometer südlich der Kleinstadt, erstochen und den Leichnam anschließend in Brand gesetzt haben. Das Motiv soll mit dem Verhältnis der Angeklagten zu Fabians Vater und dem zeitweisen Ende dieser Beziehung zusammenhängen. Die Angeklagte streitet die Vorwürfe ab. Fabian galt seit dem 10. Oktober als vermisst; am 14. Oktober meldete die Angeklagte der Polizei den Fund einer Leiche bei Klein Upahl. Nach eigener Aussage fand sie den Jungen zufällig, war aber bereits zuvor mit Zeugen am Fundort, die dies im Prozess ausgesagt haben. #Mord #Koerperverletzung
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