Am 16.01.2026 kam es in einem Bremer Supermarkt zu einem versuchten Brandanschlag: Eine 40-jährige Litauerin trank dort Spiritus, goss die Flüssigkeit über sich und ihre beiden Söhne und versuchte anschließend, die Kinder mit einem Feuerzeug anzuzünden. Zeugen entrissen ihr das Feuerzeug und verhinderten so das Schlimmste. Nachdem eines der Kinder fliehen konnte, versuchte die Frau erneut, ihren zweiten Sohn anzuzünden; erneut griff ein Zeuge ein und nahm ihr die Feuerzeuge weg. Die Kinder erlitten unter anderem Augenreizungen und Hautrötungen; bei einem Jungen verursachte der Spiritus Blasen im Genitalbereich, die operativ behandelt werden mussten. Bleibende körperliche Schäden blieben nicht zurück. Die Frau befand sich seit der Tat in einer psychiatrischen Klinik. Das Landgericht Bremen stellte fest, dass sie zur Tatzeit an einer Depression und einer psychotischen Störung litt und deshalb schuldunfähig war. Sie wurde vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen; die Unterbringung in der Klinik wurde zur Bewährung ausgesetzt. Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten dies gefordert. Sie darf zu ihren Söhnen zurückkehren und soll zunächst in einer Tagesklinik, später ambulant behandelt werden. Jugendamt, Bewährungs- und Führungshilfe sollen die Familie engmaschig begleiten. #Mord #Brandstiftung
Am 16.01.2026 kam es in einem Bremer Supermarkt zu einem versuchten Brandanschlag: Eine 40-jährige Litauerin trank dort Spiritus, goss die Flüssigkeit über sich und ihre beiden Söhne und versuchte anschließend, die Kinder mit einem Feuerzeug anzuzünden. Zeugen entrissen ihr das Feuerzeug und verhinderten so das Schlimmste. Nachdem eines der Kinder fliehen konnte, versuchte die Frau erneut, ihren zweiten Sohn anzuzünden; erneut griff ein Zeuge ein und nahm ihr die Feuerzeuge weg. Die Kinder erlitten unter anderem Augenreizungen und Hautrötungen; bei einem Jungen verursachte der Spiritus Blasen im Genitalbereich, die operativ behandelt werden mussten. Bleibende körperliche Schäden blieben nicht zurück. Die Frau befand sich seit der Tat in einer psychiatrischen Klinik. Das Landgericht Bremen stellte fest, dass sie zur Tatzeit an einer Depression und einer psychotischen Störung litt und deshalb schuldunfähig war. Sie wurde vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen; die Unterbringung in der Klinik wurde zur Bewährung ausgesetzt. Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten dies gefordert. Sie darf zu ihren Söhnen zurückkehren und soll zunächst in einer Tagesklinik, später ambulant behandelt werden. Jugendamt, Bewährungs- und Führungshilfe sollen die Familie engmaschig begleiten. #Mord #Brandstiftung
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