Bei einer weiteren Kontrolle am 02.09.2026 gegen 22:10 Uhr auf der A1 im Bereich der Abfahrt Eberstalzell eines polnischen Langstreckenviehtransportes wurden ebenfalls Manipulationen der Lenk- und Ruhezeiten festgestellt. Auch hier wurde das Sattelkraftfahrzeug über den gesamten Kontrollzeitraum von 57 Tagen von den gleichen zwei Lenkern gelenkt. Wiederholt entnahmen die beiden Lenker an der Be- oder Entladestelle ihre Fahrerkarten aus dem digitalen Kontrollgerät und führten die Be- und Entladetätigkeiten und die damit verbundenen Fahrten ohne gesteckter Fahrerkarte durch. Nach dem neuerlichen Stecken der Fahrerkarten führten beide einen manuellen Nachtrag der Ruhezeit durch, um bei einer Kontrolle der Fahrerkarten eine ausreichende Ruhezeit vorzutäuschen. So wurde der Sattelzug von den beiden Lenkern über mehrere Tage gelenkt, ohne dass sie eine ausreichende Ruhezeit einhielten. Beim Zusammenfügen der Lenkaktivitäten der beiden Fahrer schienen bei einem Fahrer dann 25 teils sehr schwerwiegende Übertretungen und beim zweiten Fahrer 21 teils sehr schwerwiegende Übertretungen der Lenk- und Ruhezeiten auf. Beide Lenker wurden der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land angezeigt, wegen des Verdachtes der Fälschung eines Beweismittels werden beide Lenker der Staatsanwaltschaft Wels angezeigt. Bei der Kontrolle des Fahrzeuges wurde auch die um 25 cm überschrittene Höhe von maximal erlaubten vier Metern und die Anbringung von unzähligen orangen Lampen im Frontbereich beanstandet. Aufgrund der zahlreichen Übertretungen wurde an Ort und Stelle eine Sicherheitsleistung von 10.150 Euro eingehoben. Da die beiden Lenker am Kontrolltag eine ausreichende Ruhezeit aufweisen konnten, durften sie nach Bezahlung der Sicherheitsleistung ihre Fahrt nach Italien fortsetzen.
#Verkehrsdelikt
Bei einer weiteren Kontrolle am 02.09.2026 gegen 22:10 Uhr auf der A1 im Bereich der Abfahrt Eberstalzell eines polnischen Langstreckenviehtransportes wurden ebenfalls Manipulationen der Lenk- und Ruhezeiten festgestellt. Auch hier wurde das Sattelkraftfahrzeug über den gesamten Kontrollzeitraum von 57 Tagen von den gleichen zwei Lenkern gelenkt. Wiederholt entnahmen die beiden Lenker an der Be- oder Entladestelle ihre Fahrerkarten aus dem digitalen Kontrollgerät und führten die Be- und Entladetätigkeiten und die damit verbundenen Fahrten ohne gesteckter Fahrerkarte durch. Nach dem neuerlichen Stecken der Fahrerkarten führten beide einen manuellen Nachtrag der Ruhezeit durch, um bei einer Kontrolle der Fahrerkarten eine ausreichende Ruhezeit vorzutäuschen. So wurde der Sattelzug von den beiden Lenkern über mehrere Tage gelenkt, ohne dass sie eine ausreichende Ruhezeit einhielten. Beim Zusammenfügen der Lenkaktivitäten der beiden Fahrer schienen bei einem Fahrer dann 25 teils sehr schwerwiegende Übertretungen und beim zweiten Fahrer 21 teils sehr schwerwiegende Übertretungen der Lenk- und Ruhezeiten auf. Beide Lenker wurden der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land angezeigt, wegen des Verdachtes der Fälschung eines Beweismittels werden beide Lenker der Staatsanwaltschaft Wels angezeigt. Bei der Kontrolle des Fahrzeuges wurde auch die um 25 cm überschrittene Höhe von maximal erlaubten vier Metern und die Anbringung von unzähligen orangen Lampen im Frontbereich beanstandet. Aufgrund der zahlreichen Übertretungen wurde an Ort und Stelle eine Sicherheitsleistung von 10.150 Euro eingehoben. Da die beiden Lenker am Kontrolltag eine ausreichende Ruhezeit aufweisen konnten, durften sie nach Bezahlung der Sicherheitsleistung ihre Fahrt nach Italien fortsetzen. #Verkehrsdelikt