Am 01.01.2026 setzte ein Beschuldigter auf einem Parkplatz in Berlin-Mitte einen Kältebus der Berliner Stadtmission in Brand. Es wurde niemand verletzt, der Sachschaden beläuft sich auf etwa 70.000 Euro. Die 42. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin hat die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der Beschuldigte hatte die Tat zu Prozessbeginn umfassend eingeräumt, konnte jedoch wegen einer akuten psychotischen Erkrankung zur Tatzeit nicht bestraft werden. Das Gericht folgte der Einschätzung eines psychiatrischen Sachverständigen und erwartet weitere erhebliche rechtswidrige Taten, weshalb die Unterbringung nach § 63 StGB erforderlich ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann mit der Revision angefochten werden. Der Beschuldigte verbleibt vorläufig im Krankenhaus des Maßregelvollzugs. #Brandstiftung
Am 01.01.2026 setzte ein Beschuldigter auf einem Parkplatz in Berlin-Mitte einen Kältebus der Berliner Stadtmission in Brand. Es wurde niemand verletzt, der Sachschaden beläuft sich auf etwa 70.000 Euro. Die 42. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin hat die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der Beschuldigte hatte die Tat zu Prozessbeginn umfassend eingeräumt, konnte jedoch wegen einer akuten psychotischen Erkrankung zur Tatzeit nicht bestraft werden. Das Gericht folgte der Einschätzung eines psychiatrischen Sachverständigen und erwartet weitere erhebliche rechtswidrige Taten, weshalb die Unterbringung nach § 63 StGB erforderlich ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann mit der Revision angefochten werden. Der Beschuldigte verbleibt vorläufig im Krankenhaus des Maßregelvollzugs. #Brandstiftung
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