Am 07.08.2026 gegen 06:15 Uhr wurden Polizeibeamte aus Gelsenkirchen an die Funkenstraße in Schalke gerufen, weil ein Mann randaliere. Vor Ort trafen sie einen 33-jährigen Gelsenkirchener an, der sich vor einer brennenden Feuerschale befand und einen Brandbeschleuniger in den Händen hielt. Er kam den Aufforderungen, den Gegenstand wegzulegen, nicht nach. Bei dem Versuch, ihn wegen seiner Aggressivität mit Handfesseln zu fixieren, schlug und trat er nach den Einsatzkräften und flüchtete zu Fuß in Richtung Grillostraße. Dort holten die Beamten ihn ein, brachten ihn mit körperlichem Zwang zu Boden und setzten wegen weiterer Gegenwehr Reizstoff ein. Anschließend fixierten mehrere Einsatzkräfte den Randalierer und brachten ihn zur Verhinderung weiterer Straftaten in das Polizeigewahrsam. Da Hinweise auf Betäubungsmittelkonsum vorlagen, wurde ihm durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen. Zwei Beamte wurden bei dem Einsatz verletzt, einer davon so schwer, dass er den Dienst nicht fortsetzen konnte. Gegen den 33-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung eingeleitet.
#Koerperverletzung #WiderstandVollstreckungsbeamte
Am 07.08.2026 gegen 06:15 Uhr wurden Polizeibeamte aus Gelsenkirchen an die Funkenstraße in Schalke gerufen, weil ein Mann randaliere. Vor Ort trafen sie einen 33-jährigen Gelsenkirchener an, der sich vor einer brennenden Feuerschale befand und einen Brandbeschleuniger in den Händen hielt. Er kam den Aufforderungen, den Gegenstand wegzulegen, nicht nach. Bei dem Versuch, ihn wegen seiner Aggressivität mit Handfesseln zu fixieren, schlug und trat er nach den Einsatzkräften und flüchtete zu Fuß in Richtung Grillostraße. Dort holten die Beamten ihn ein, brachten ihn mit körperlichem Zwang zu Boden und setzten wegen weiterer Gegenwehr Reizstoff ein. Anschließend fixierten mehrere Einsatzkräfte den Randalierer und brachten ihn zur Verhinderung weiterer Straftaten in das Polizeigewahrsam. Da Hinweise auf Betäubungsmittelkonsum vorlagen, wurde ihm durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen. Zwei Beamte wurden bei dem Einsatz verletzt, einer davon so schwer, dass er den Dienst nicht fortsetzen konnte. Gegen den 33-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung eingeleitet. #Koerperverletzung #WiderstandVollstreckungsbeamte