Am 25.05.2018 verurteilte das Landgericht Aschaffenburg den 56-jährigen Jürgen R. wegen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft. Das Urteil erging rund 30 Jahre nach der Tat im Januar 1988. Der damals 22-jährigen Frau aus dem Raum Offenbach wurde nach einem Discobesuch in Aschaffenburg gezwungen, mit ihrem Auto in einen Wald zu fahren. Dort vergewaltigte Jürgen R. sie mehrfach, stach mit einem Schraubenzieher auf sie ein und verscharrte ihren Körper unter Laub. Anschließend fuhr er mit ihrem Auto weg. Die Schwerverletzte konnte sich zu einer Straße schleppen und wurde von einem Autofahrer entdeckt. In einer Notoperation wurde sie gerettet. Die Polizei überprüfte den Fall routinemäßig erneut und ließ alte Spuren untersuchen. Ein DNA-Abgleich ergab einen Treffer in einer Datenbank, in der der vorbestrafte Jürgen R. registriert war. Im vergangenen Herbst wurde er festgenommen. Vor Gericht hatte er die Vergewaltigung zugegeben, aber eine Tötungsabsicht bestritten. Das Gericht sah die Mordabsicht als erwiesen an. Eine Verurteilung nur wegen Vergewaltigung war nicht möglich, da dieser Vorwurf verjährt war.
Am 25.05.2018 verurteilte das Landgericht Aschaffenburg den 56-jährigen Jürgen R. wegen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft. Das Urteil erging rund 30 Jahre nach der Tat im Januar 1988. Der damals 22-jährigen Frau aus dem Raum Offenbach wurde nach einem Discobesuch in Aschaffenburg gezwungen, mit ihrem Auto in einen Wald zu fahren. Dort vergewaltigte Jürgen R. sie mehrfach, stach mit einem Schraubenzieher auf sie ein und verscharrte ihren Körper unter Laub. Anschließend fuhr er mit ihrem Auto weg. Die Schwerverletzte konnte sich zu einer Straße schleppen und wurde von einem Autofahrer entdeckt. In einer Notoperation wurde sie gerettet. Die Polizei überprüfte den Fall routinemäßig erneut und ließ alte Spuren untersuchen. Ein DNA-Abgleich ergab einen Treffer in einer Datenbank, in der der vorbestrafte Jürgen R. registriert war. Im vergangenen Herbst wurde er festgenommen. Vor Gericht hatte er die Vergewaltigung zugegeben, aber eine Tötungsabsicht bestritten. Das Gericht sah die Mordabsicht als erwiesen an. Eine Verurteilung nur wegen Vergewaltigung war nicht möglich, da dieser Vorwurf verjährt war.