Am 27.06.2018 verurteilte die erste Große Strafkammer am Landgericht München I einen 28-jährigen Mann zu einer Haftstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten. Der Angeklagte wurde unter anderem des versuchten Mordes und der besonders schweren Vergewaltigung schuldig gesprochen. Er hatte im November 2015 eine Frau in Rosenheim am Inndamm attackiert und vergewaltigt. Rund ein Jahr später griff er eine Joggerin im Englischen Garten in München an, würgte sie bis zur Bewusstlosigkeit, vergewaltigte sie und ließ sie im Gebüsch zurück. Der 28-Jährige war mit seiner Familie im Oktober 2015 aus der Türkei eingereist und hatte Asyl beantragt. Er war in der Türkei bereits wegen Raubes und eines sexuellen Angriffs vorbestraft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Am 27.06.2018 verurteilte die erste Große Strafkammer am Landgericht München I einen 28-jährigen Mann zu einer Haftstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten. Der Angeklagte wurde unter anderem des versuchten Mordes und der besonders schweren Vergewaltigung schuldig gesprochen. Er hatte im November 2015 eine Frau in Rosenheim am Inndamm attackiert und vergewaltigt. Rund ein Jahr später griff er eine Joggerin im Englischen Garten in München an, würgte sie bis zur Bewusstlosigkeit, vergewaltigte sie und ließ sie im Gebüsch zurück. Der 28-Jährige war mit seiner Familie im Oktober 2015 aus der Türkei eingereist und hatte Asyl beantragt. Er war in der Türkei bereits wegen Raubes und eines sexuellen Angriffs vorbestraft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.