Am 15.08.2026 gegen 01:55 Uhr war ein 29-jähriger Mann mit einem Ford auf der Hauptstraße in Richtung Adersbach unterwegs. In einer leichten Linkskurve im Einmündungsbereich der Unteren Mühlbachgasse kam er nach rechts von der Fahrbahn ab und prallte gegen eine Hauswand sowie ein geparktes Auto. Anschließend flüchtete er zunächst, setzte sein Auto zurück und fuhr erneut in Richtung Adersbach. Im Kreuzungsbereich Hauptstraße/Sinsheimer Straße/Bergstraße verlor er bei einem Wendemanöver die Kontrolle, überfuhr ein Zaunelement und gelangte in den Vorgarten eines Hauses, wo er erneut gegen ein geparktes Auto prallte. Beim Rangieren kollidierte er mit einem weiteren geparkten Auto. Eine Streife des Polizeireviers Sinsheim konnte den Fahrer in der Hauptstraße vorläufig festnehmen. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 2 Promille. Der 29-Jährige musste eine Blutprobe sowie seinen Führerschein abgeben. Der entstandene Sachschaden wird auf über 14.200 Euro geschätzt. Gegen ihn besteht der Tatverdacht der Straßenverkehrsgefährdung unter Alkoholeinfluss sowie der Unfallflucht. #Unfallflucht #Verkehrsdelikt
Am 15.08.2026 gegen 01:55 Uhr war ein 29-jähriger Mann mit einem Ford auf der Hauptstraße in Richtung Adersbach unterwegs. In einer leichten Linkskurve im Einmündungsbereich der Unteren Mühlbachgasse kam er nach rechts von der Fahrbahn ab und prallte gegen eine Hauswand sowie ein geparktes Auto. Anschließend flüchtete er zunächst, setzte sein Auto zurück und fuhr erneut in Richtung Adersbach. Im Kreuzungsbereich Hauptstraße/Sinsheimer Straße/Bergstraße verlor er bei einem Wendemanöver die Kontrolle, überfuhr ein Zaunelement und gelangte in den Vorgarten eines Hauses, wo er erneut gegen ein geparktes Auto prallte. Beim Rangieren kollidierte er mit einem weiteren geparkten Auto. Eine Streife des Polizeireviers Sinsheim konnte den Fahrer in der Hauptstraße vorläufig festnehmen. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 2 Promille. Der 29-Jährige musste eine Blutprobe sowie seinen Führerschein abgeben. Der entstandene Sachschaden wird auf über 14.200 Euro geschätzt. Gegen ihn besteht der Tatverdacht der Straßenverkehrsgefährdung unter Alkoholeinfluss sowie der Unfallflucht. #Unfallflucht #Verkehrsdelikt
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