Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Revision eines Syrers gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart verworfen. Das Gericht hatte den Mann 2025 wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach den Feststellungen des Stuttgarter Gerichts war der Angeklagte zwischen 2012 und 2014 in der syrischen Stadt Busra Al Sham Mitglied einer örtlichen Hisbollah-Miliz. Diese Milizen gingen für das Assad-Regime gewaltsam gegen vermeintliche Staatsfeinde vor. Der Mann beteiligte sich an Überfällen, Verhaftungen und Plünderungen gegen Zivilisten; dabei wurden Menschen gefoltert und getötet. Der dritte Strafsenat des BGH fand keine durchgreifenden Rechtsfehler. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig. Aufgrund des Weltrechtsprinzips kann das Verbrechen in Deutschland geahndet werden, obwohl es in Syrien begangen wurde und der Täter kein Deutscher ist. #Mord #Raubueberfall
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Revision eines Syrers gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart verworfen. Das Gericht hatte den Mann 2025 wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach den Feststellungen des Stuttgarter Gerichts war der Angeklagte zwischen 2012 und 2014 in der syrischen Stadt Busra Al Sham Mitglied einer örtlichen Hisbollah-Miliz. Diese Milizen gingen für das Assad-Regime gewaltsam gegen vermeintliche Staatsfeinde vor. Der Mann beteiligte sich an Überfällen, Verhaftungen und Plünderungen gegen Zivilisten; dabei wurden Menschen gefoltert und getötet. Der dritte Strafsenat des BGH fand keine durchgreifenden Rechtsfehler. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig. Aufgrund des Weltrechtsprinzips kann das Verbrechen in Deutschland geahndet werden, obwohl es in Syrien begangen wurde und der Täter kein Deutscher ist. #Mord #Raubueberfall
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