Am 10.09.2026 wurden am Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg) zwei Mütter wegen fortgesetzter Gewalt, Nötigung, Körperverletzung und Freiheitsentziehung zu sechs und sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Das Martyrium begann, als die Kinder zwei oder drei Jahre alt waren, und dauerte teilweise bis zu ihrem Auszug mit 16 Jahren an. Die Kinder wurden in ein dunkles Badezimmer gesperrt, ihnen wurde Essen entzogen, bei Nichtbefolgen wurde ihnen auf den Mund geschlagen oder dieser mit Kernseife ausgewaschen, teilweise bis sie bluteten. Ein Kochlöffel wurde in heißes Wasser gelegt und als Erziehungsmethode zum Schlagen verwendet. Einem damals sechsjährigen Mädchen schlug die eigene Mutter mit einer Kette zwei Milchzähne aus. Die Opfer leiden unter Panikattacken, Schlafstörungen und ausgeprägten Angststörungen; eine der jungen Frauen ist seit ihrem 13. Lebensjahr in Therapie. Beide Angeklagten bekannten sich nicht schuldig. Die Erstangeklagte stellte sich als Opfer ihrer Schwägerin dar, die Zweitangeklagte sprach von einer strengen, aber nie gewalttätigen Erziehung. Das Gericht glaubte den Frauen nicht; Richter Alexander Wehinger betonte die Glaubwürdigkeit der drei Opfer. Neben den Haftstrafen wurden den Opfern hohe Schmerzensgeldbeträge zugesprochen, und beide Frauen haften für Folgeschäden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. #Koerperverletzung
Am 10.09.2026 wurden am Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg) zwei Mütter wegen fortgesetzter Gewalt, Nötigung, Körperverletzung und Freiheitsentziehung zu sechs und sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Das Martyrium begann, als die Kinder zwei oder drei Jahre alt waren, und dauerte teilweise bis zu ihrem Auszug mit 16 Jahren an. Die Kinder wurden in ein dunkles Badezimmer gesperrt, ihnen wurde Essen entzogen, bei Nichtbefolgen wurde ihnen auf den Mund geschlagen oder dieser mit Kernseife ausgewaschen, teilweise bis sie bluteten. Ein Kochlöffel wurde in heißes Wasser gelegt und als Erziehungsmethode zum Schlagen verwendet. Einem damals sechsjährigen Mädchen schlug die eigene Mutter mit einer Kette zwei Milchzähne aus. Die Opfer leiden unter Panikattacken, Schlafstörungen und ausgeprägten Angststörungen; eine der jungen Frauen ist seit ihrem 13. Lebensjahr in Therapie. Beide Angeklagten bekannten sich nicht schuldig. Die Erstangeklagte stellte sich als Opfer ihrer Schwägerin dar, die Zweitangeklagte sprach von einer strengen, aber nie gewalttätigen Erziehung. Das Gericht glaubte den Frauen nicht; Richter Alexander Wehinger betonte die Glaubwürdigkeit der drei Opfer. Neben den Haftstrafen wurden den Opfern hohe Schmerzensgeldbeträge zugesprochen, und beide Frauen haften für Folgeschäden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. #Koerperverletzung
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