Am Landesgericht Feldkirch wurde eine 22-jährige Schweizerin wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die gebürtige Slowakin hatte am 04.07.2026 in Feldkirch-Nofels einer Frau helfen wollen, die mit ihrem Freund stritt. Dabei zog sie ein Klappmesser und stach dem 45-jährigen Mann in den Arm, was eine vier bis fünf Zentimeter tiefe Wunde verursachte. Die Angeklagte gab an, dem Opfer nur Angst einjagen zu wollen. Der Staatsanwalt wertete den Messereinsatz als völlig unverhältnismäßig. Strafmildernd wirkten Medikamenten- und Drogeneinfluss, erschwerend eine offene Probezeit in der Schweiz. Das Urteil ist rechtskräftig.
Am Landesgericht Feldkirch wurde eine 22-jährige Schweizerin wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die gebürtige Slowakin hatte am 04.07.2026 in Feldkirch-Nofels einer Frau helfen wollen, die mit ihrem Freund stritt. Dabei zog sie ein Klappmesser und stach dem 45-jährigen Mann in den Arm, was eine vier bis fünf Zentimeter tiefe Wunde verursachte. Die Angeklagte gab an, dem Opfer nur Angst einjagen zu wollen. Der Staatsanwalt wertete den Messereinsatz als völlig unverhältnismäßig. Strafmildernd wirkten Medikamenten- und Drogeneinfluss, erschwerend eine offene Probezeit in der Schweiz. Das Urteil ist rechtskräftig.