Am 2. April 2026 drangen drei maskierte und schwarz gekleidete Männer in ein Einfamilienhaus in Eibesbrunn (NÖ) ein, nachdem sie das Haus bereits Tage zuvor ausgekundschaftet hatten. Sie forderten von dem 15-jährigen Sohn der Familie Geld und ließen sich von ihm durch das Haus führen. Die Täter erbeuteten Wertgegenstände. Der 15-Jährige erlitt eine Kopfprellung, eine Zerrung der Halswirbelsäule und eine posttraumatische Belastungsreaktion. Die Täter setzten Pfefferspray gegen zwei Huskys ein, die Hunde blieben unverletzt. Der Haupttäter, ein 18-jähriger Syrer, gab zu, eine Machete und eine Schreckschusspistole besessen zu haben. Der Plan sah vor, dass die Eltern und der Bruder nicht zu Hause waren. Der Bruder des Opfers war zuvor monatelang von einem Mitschüler um Schutzgeld betrogen worden; der Cousin des Haupttäters wusste von den finanziellen Verhältnissen der Familie. Das Landesgericht Wien verurteilte den 18-jährigen Haupttäter zu sechs Jahren Haft, davon zwei Jahre unbedingt. Der Zweitangeklagte erhielt dieselbe Strafe. Der Dritte wurde zu 40 Monaten Haft, davon ein Jahr unbedingt, verurteilt. Der 15-jährige Cousin, der den Anstoß zur Tat gab, erhielt dreieinhalb Jahre Haft, davon ein Jahr unbedingt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. #Raubueberfall #Betrug
Am 2. April 2026 drangen drei maskierte und schwarz gekleidete Männer in ein Einfamilienhaus in Eibesbrunn (NÖ) ein, nachdem sie das Haus bereits Tage zuvor ausgekundschaftet hatten. Sie forderten von dem 15-jährigen Sohn der Familie Geld und ließen sich von ihm durch das Haus führen. Die Täter erbeuteten Wertgegenstände. Der 15-Jährige erlitt eine Kopfprellung, eine Zerrung der Halswirbelsäule und eine posttraumatische Belastungsreaktion. Die Täter setzten Pfefferspray gegen zwei Huskys ein, die Hunde blieben unverletzt. Der Haupttäter, ein 18-jähriger Syrer, gab zu, eine Machete und eine Schreckschusspistole besessen zu haben. Der Plan sah vor, dass die Eltern und der Bruder nicht zu Hause waren. Der Bruder des Opfers war zuvor monatelang von einem Mitschüler um Schutzgeld betrogen worden; der Cousin des Haupttäters wusste von den finanziellen Verhältnissen der Familie. Das Landesgericht Wien verurteilte den 18-jährigen Haupttäter zu sechs Jahren Haft, davon zwei Jahre unbedingt. Der Zweitangeklagte erhielt dieselbe Strafe. Der Dritte wurde zu 40 Monaten Haft, davon ein Jahr unbedingt, verurteilt. Der 15-jährige Cousin, der den Anstoß zur Tat gab, erhielt dreieinhalb Jahre Haft, davon ein Jahr unbedingt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. #Raubueberfall #Betrug
Chat
Teilen