Am 27.08.2026 hat die Bundespolizei am Flughafen Frankfurt die Einreise eines 22-jährigen kolumbianischen Staatsangehörigen verweigert. Bei der Kontrolle stellten die Einsatzkräfte fest, dass die in seinen Reisedokumenten angegebenen Personaldaten von den Daten eines früher von ihm verwendeten Reisepasses abwichen. Der 22-Jährige war aus Bogotá nach Frankfurt eingereist und legte bei der grenzpolizeilichen Kontrolle einen Reisepass vor, in dem ein anderer Vorname angegeben war. Eine entsprechende Namensänderung konnte der Mann nicht nachweisen. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Bundespolizisten zudem fest, dass der Kolumbianer bereits bei Behörden in anderen europäischen Ländern bekannt ist. Schweizer Behörden hatten ihn zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben. Hintergrund ist ein dort bestehender Zusammenhang mit Wirtschaftskriminalität. Bereits im Jahr 2025 hatten norwegische Behörden den Mann in sein Heimatland abgeschoben. Auch der damals von ihm verwendete Reisepass wies einen anderen Vornamen aus. Aufgrund der unterschiedlichen Personalangaben und der fehlenden Nachweise für eine Namensänderung ermittelt die Bundespolizei nun unter anderem wegen des Verdachts der mittelbaren Falschbeurkundung sowie wegen des Verdachts der versuchten unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthalts. Der 22-Jährige soll nach Abschluss der erforderlichen Maßnahmen in sein Heimatland zurückgewiesen werden.
Am 27.08.2026 hat die Bundespolizei am Flughafen Frankfurt die Einreise eines 22-jährigen kolumbianischen Staatsangehörigen verweigert. Bei der Kontrolle stellten die Einsatzkräfte fest, dass die in seinen Reisedokumenten angegebenen Personaldaten von den Daten eines früher von ihm verwendeten Reisepasses abwichen. Der 22-Jährige war aus Bogotá nach Frankfurt eingereist und legte bei der grenzpolizeilichen Kontrolle einen Reisepass vor, in dem ein anderer Vorname angegeben war. Eine entsprechende Namensänderung konnte der Mann nicht nachweisen. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Bundespolizisten zudem fest, dass der Kolumbianer bereits bei Behörden in anderen europäischen Ländern bekannt ist. Schweizer Behörden hatten ihn zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben. Hintergrund ist ein dort bestehender Zusammenhang mit Wirtschaftskriminalität. Bereits im Jahr 2025 hatten norwegische Behörden den Mann in sein Heimatland abgeschoben. Auch der damals von ihm verwendete Reisepass wies einen anderen Vornamen aus. Aufgrund der unterschiedlichen Personalangaben und der fehlenden Nachweise für eine Namensänderung ermittelt die Bundespolizei nun unter anderem wegen des Verdachts der mittelbaren Falschbeurkundung sowie wegen des Verdachts der versuchten unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthalts. Der 22-Jährige soll nach Abschluss der erforderlichen Maßnahmen in sein Heimatland zurückgewiesen werden.
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