Am 23.08.2026 gegen 00:45 Uhr informierte die Notfallleitstelle der Deutschen Bahn die Bundespolizei über einen Mann, der eine S-Bahn der Linie S1 am S-Bahnhof Leuchtenbergring nicht verlassen wollte. Der 43-jährige Deutsche aus dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz war zuvor eingeschlafen und erst am Endhalt des Zuges wieder aufgewacht. Mitarbeiter der Deutschen Bahn Sicherheit hatten den augenscheinlich Alkoholisierten angetroffen und aufgeweckt, jedoch ignorierte er ihre Aufforderungen, auszusteigen. Gegenüber den alarmierten Beamten verhielt er sich verbal aggressiv, kam den polizeilichen Anweisungen nicht nach und widersetzte sich der Mitnahme aus dem Zug. Dabei beleidigte und bedrohte er die Beamten und leistete im weiteren Verlauf wiederholt massiven Widerstand. Er konnte nur mit Unterstützung einer weiteren Bundespolizeistreife zum Revier im Ostbahnhof transportiert werden, wo seine Identität geklärt wurde. Einen freiwilligen Atemalkoholtest verweigerte er. Die Staatsanwaltschaft München I ordnete eine Sicherheitsleistung in Höhe von 200 Euro an, nach deren Zahlung er die Dienststelle wieder verlassen durfte. Die Bundespolizei ermittelt wegen des Verdachts des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie der Beleidigung und der Bedrohung. #Verkehrsdelikt #WiderstandVollstreckungsbeamte #Beleidigung
Am 23.08.2026 gegen 00:45 Uhr informierte die Notfallleitstelle der Deutschen Bahn die Bundespolizei über einen Mann, der eine S-Bahn der Linie S1 am S-Bahnhof Leuchtenbergring nicht verlassen wollte. Der 43-jährige Deutsche aus dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz war zuvor eingeschlafen und erst am Endhalt des Zuges wieder aufgewacht. Mitarbeiter der Deutschen Bahn Sicherheit hatten den augenscheinlich Alkoholisierten angetroffen und aufgeweckt, jedoch ignorierte er ihre Aufforderungen, auszusteigen. Gegenüber den alarmierten Beamten verhielt er sich verbal aggressiv, kam den polizeilichen Anweisungen nicht nach und widersetzte sich der Mitnahme aus dem Zug. Dabei beleidigte und bedrohte er die Beamten und leistete im weiteren Verlauf wiederholt massiven Widerstand. Er konnte nur mit Unterstützung einer weiteren Bundespolizeistreife zum Revier im Ostbahnhof transportiert werden, wo seine Identität geklärt wurde. Einen freiwilligen Atemalkoholtest verweigerte er. Die Staatsanwaltschaft München I ordnete eine Sicherheitsleistung in Höhe von 200 Euro an, nach deren Zahlung er die Dienststelle wieder verlassen durfte. Die Bundespolizei ermittelt wegen des Verdachts des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie der Beleidigung und der Bedrohung. #Verkehrsdelikt #WiderstandVollstreckungsbeamte #Beleidigung
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