Am 24.02.2026 kam es in Köln zu einer Kontrolle von acht Barbershops und Friseurgeschäften durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Köln in Köln-Mülheim. An den Kontrollen waren auch Einsatzkräfte des Ordnungs- und Ausländeramtes der Stadt Köln sowie der Polizei beteiligt. Bei drei angetroffenen Personen gibt es erste Hinweise darauf, dass sie von ihrem Arbeitgeber nicht zur Sozialversicherung gemeldet und somit schwarz beschäftigt werden. Bei zwei Beschäftigten liegen nicht die erforderlichen Sofortmeldungen zur Sozialversicherung vor. In drei Fällen gibt es erste Hinweise, dass den Beschäftigten nicht der Mindestlohn gezahlt wird. Für den Missbrauch von Sozialleistungen (Leistungsbetrug) gibt es in einem Fall Anhaltspunkte. Gegen die vorgeschriebene Aufzeichnungspflicht der geleisteten Arbeitsstunden wurde in zwei Fällen verstoßen. Bei einem 19-jährigen Asylsuchendem und seinem Arbeitgeber wird jeweils ein Verstoß wegen der Beschäftigung ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis geprüft. Der junge Mann wurde in einem Friseurgeschäft bei Reinigungsarbeiten angetroffen. Eine hinter der Kasse beschäftigte junge Frau absolvierte laut eigenen Angaben ein unbezahltes einjähriges Praktikum. #Sexualdelikt #Betrug #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
Am 24.02.2026 kam es in Köln zu einer Kontrolle von acht Barbershops und Friseurgeschäften durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Köln in Köln-Mülheim. An den Kontrollen waren auch Einsatzkräfte des Ordnungs- und Ausländeramtes der Stadt Köln sowie der Polizei beteiligt. Bei drei angetroffenen Personen gibt es erste Hinweise darauf, dass sie von ihrem Arbeitgeber nicht zur Sozialversicherung gemeldet und somit schwarz beschäftigt werden. Bei zwei Beschäftigten liegen nicht die erforderlichen Sofortmeldungen zur Sozialversicherung vor. In drei Fällen gibt es erste Hinweise, dass den Beschäftigten nicht der Mindestlohn gezahlt wird. Für den Missbrauch von Sozialleistungen (Leistungsbetrug) gibt es in einem Fall Anhaltspunkte. Gegen die vorgeschriebene Aufzeichnungspflicht der geleisteten Arbeitsstunden wurde in zwei Fällen verstoßen. Bei einem 19-jährigen Asylsuchendem und seinem Arbeitgeber wird jeweils ein Verstoß wegen der Beschäftigung ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis geprüft. Der junge Mann wurde in einem Friseurgeschäft bei Reinigungsarbeiten angetroffen. Eine hinter der Kasse beschäftigte junge Frau absolvierte laut eigenen Angaben ein unbezahltes einjähriges Praktikum. #Sexualdelikt #Betrug #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
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