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Hauptzollamt LandshutMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 24.07.2026 in den späten Abendstunden führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Plattling des Hauptzollamts Landshut eine Kontrollmaßnahme im Gaststättengewerbe in Straubing durch. Unterstützt wurde die Maßnahme von der Ausländerbehörde der Stadt Straubing. Bereits während der Kontrolle wurden Verstöße gegen die Stundenaufzeichnungspflicht, gegen die Ausweismitführungspflicht sowie gegen die unerlaubte Beschäftigung eines Ausländers ohne erforderlichen Aufenthaltstitel festgestellt. Drei Arbeitnehmer verfügten nicht über den erforderlichen Aufenthaltstitel, sodass gegen sie Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet wurden. Die festgestellten Sachverhalte werden weiter ausgewertet. #AuslaenderrechtSchwarzarbeitAm 24.07.2026 in den späten Abendstunden führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Plattling des Hauptzollamts Landshut eine Kontrollmaßnahme im Gaststättengewerbe in Straubing durch. Unterstützt wurde die Maßnahme von der Ausländerbehörde der Stadt Straubing. Bereits während der Kontrolle wurden Verstöße gegen die Stundenaufzeichnungspflicht, gegen die Ausweismitführungspflicht sowie gegen die unerlaubte Beschäftigung eines Ausländers ohne erforderlichen Aufenthaltstitel festgestellt. Drei Arbeitnehmer verfügten nicht über den erforderlichen Aufenthaltstitel, sodass gegen sie Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet wurden. Die festgestellten Sachverhalte werden weiter ausgewertet. #AuslaenderrechtSchwarzarbeitChat 0 GeteiltChatTeilen
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Hauptzollamt LandshutMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 15.07.2026 in den frühen Morgenstunden vollzog die Finanzkontrolle Schwarzarbeit mit rund 400 Zöllnern im Rahmen der BAO 'Nibelungen' 95 Durchsuchungsbeschlüsse und durchsuchte 76 Objekte in Bayern, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Sachsen, Niedersachsen, Brandenburg und Bremen. Die Ermittlungen des Hauptzollamts Landshut im Auftrag der Staatsanwaltschaft Landshut richten sich gegen sechs serbische Staatsangehörige und eine Person unbekannter Staatsangehörigkeit im Alter von 25 bis 54 Jahren aus der Baubranche. Ihnen wird vorgeworfen, mittels Abdeckrechnungen von Scheinfirmen Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von mindestens 1,3 Millionen Euro hinterzogen zu haben. Das Geschäftsmodell bestand im An- und Verkauf unrichtiger Belege, um Schwarzlohnzahlungen zu ermöglichen. Es wurden Geschäftsunterlagen, Datenträger und Mobiltelefone sichergestellt. Gegen einen Beschuldigten wurde ein Haftbefehl vollzogen, er befindet sich in Untersuchungshaft. Zudem wurden gefälschte Ausweispapiere und verbotene Gegenstände sichergestellt sowie mehrere Arbeitnehmer ohne gültigen Aufenthaltstitel festgestellt. #BetrugAm 15.07.2026 in den frühen Morgenstunden vollzog die Finanzkontrolle Schwarzarbeit mit rund 400 Zöllnern im Rahmen der BAO 'Nibelungen' 95 Durchsuchungsbeschlüsse und durchsuchte 76 Objekte in Bayern, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Sachsen, Niedersachsen, Brandenburg und Bremen. Die Ermittlungen des Hauptzollamts Landshut im Auftrag der Staatsanwaltschaft Landshut richten sich gegen sechs serbische Staatsangehörige und eine Person unbekannter Staatsangehörigkeit im Alter von 25 bis 54 Jahren aus der Baubranche. Ihnen wird vorgeworfen, mittels Abdeckrechnungen von Scheinfirmen Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von mindestens 1,3 Millionen Euro hinterzogen zu haben. Das Geschäftsmodell bestand im An- und Verkauf unrichtiger Belege, um Schwarzlohnzahlungen zu ermöglichen. Es wurden Geschäftsunterlagen, Datenträger und Mobiltelefone sichergestellt. Gegen einen Beschuldigten wurde ein Haftbefehl vollzogen, er befindet sich in Untersuchungshaft. Zudem wurden gefälschte Ausweispapiere und verbotene Gegenstände sichergestellt sowie mehrere Arbeitnehmer ohne gültigen Aufenthaltstitel festgestellt. #BetrugChat 0 GeteiltChatTeilen
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Hauptzollamt LandshutMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 28.05.2026 veröffentlichte das Hauptzollamt Landshut eine Meldung über ein rechtskräftiges Urteil gegen einen 29-jährigen Mann aus der Republik Moldau. Das Amtsgericht München verurteilte ihn zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten auf Bewährung wegen Einschleusens von Ausländern, unerlaubten Aufenthalts, Vorenthaltens von Arbeitsentgelt und Urkundenfälschung. Der Mann war als Einzelunternehmer im Baugewerbe tätig und beschäftigte mehrere Arbeitnehmer aus Drittstaaten ohne gültige Aufenthaltstitel auf Baustellen bundesweit. Er selbst hielt sich ebenfalls illegal in Deutschland auf und nutzte gefälschte EU-Ausweisdokumente. Bei einer Durchsuchung im Mai 2025 stellten Zöllner fest, dass er sich eine weitere falsche Identität beschaffen wollte. Aufgrund von Flucht- und Verdunkelungsgefahr wurde Haftbefehl erlassen; er befand sich bis zur Verhandlung in Untersuchungshaft. Der Gesamtschaden durch nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge beträgt über 70.000 Euro. #Urkundenfaelschung #AuslaenderrechtSchwarzarbeitAm 28.05.2026 veröffentlichte das Hauptzollamt Landshut eine Meldung über ein rechtskräftiges Urteil gegen einen 29-jährigen Mann aus der Republik Moldau. Das Amtsgericht München verurteilte ihn zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten auf Bewährung wegen Einschleusens von Ausländern, unerlaubten Aufenthalts, Vorenthaltens von Arbeitsentgelt und Urkundenfälschung. Der Mann war als Einzelunternehmer im Baugewerbe tätig und beschäftigte mehrere Arbeitnehmer aus Drittstaaten ohne gültige Aufenthaltstitel auf Baustellen bundesweit. Er selbst hielt sich ebenfalls illegal in Deutschland auf und nutzte gefälschte EU-Ausweisdokumente. Bei einer Durchsuchung im Mai 2025 stellten Zöllner fest, dass er sich eine weitere falsche Identität beschaffen wollte. Aufgrund von Flucht- und Verdunkelungsgefahr wurde Haftbefehl erlassen; er befand sich bis zur Verhandlung in Untersuchungshaft. Der Gesamtschaden durch nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge beträgt über 70.000 Euro. #Urkundenfaelschung #AuslaenderrechtSchwarzarbeitChat 0 GeteiltChatTeilen
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Hauptzollamt LandshutMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenEnde Februar 2026 führten Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege Plattling des Hauptzollamts Landshut auf der BAB 3 am Parkplatz "Bayerischer Wald Nord" eine Kontrolle durch. Dabei wurde ein Pkw mit slowakischem Kennzeichen überprüft. Der Fahrer mit Wohnsitz in der Slowakei gab auf Befragung an, eine Schachtel Zigaretten und ein kleines Bündel Bargeld in Höhe von 1.000 Euro mit sich zu führen. Er gab an, auf dem Weg nach Frankfurt zu sein, um dort eine Arbeitsstelle anzutreten. Bei der anschließenden Überprüfung des Fahrzeugs entdeckten die Beamten auf der Rücksitzbank eine Tasche, in dem sich ein Karton befand. Der Fahrer erklärte auf Nachfrage, er habe keine Kenntnis vom Inhalt und transportiere den Karton lediglich für eine andere Person nach Frankfurt. Beim Öffnen des Kartons fanden die Zöllnerinnen und Zöllner in einem Müllsack mehrere Bündel mit Euro-Banknoten. Ein anschließend durchgeführter Drogentest an der Person sowie am Bargeld reagierte positiv auf Kokain. Eine daraufhin intensivierte Kontrolle mit Einsatz von zwei Zollhunden, spezialisiert auf das Aufspüren von Bargeld und Betäubungsmitteln, ergab keine weiteren Funde. Insgesamt wurde Bargeld in Höhe von 84.250 Euro vorläufig sichergestellt. Gegen den 32-jährigen Beschuldigten wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Geldwäsche eingeleitet. Zudem wurde ein Clearingverfahren zur Klärung von Herkunft und Verwendungszweck des Bargelds eingeleitet. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Regensburg übernahm das Zollfahndungsamt München die weiteren Ermittlungen. #Drogen #GeldwaescheEnde Februar 2026 führten Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege Plattling des Hauptzollamts Landshut auf der BAB 3 am Parkplatz "Bayerischer Wald Nord" eine Kontrolle durch. Dabei wurde ein Pkw mit slowakischem Kennzeichen überprüft. Der Fahrer mit Wohnsitz in der Slowakei gab auf Befragung an, eine Schachtel Zigaretten und ein kleines Bündel Bargeld in Höhe von 1.000 Euro mit sich zu führen. Er gab an, auf dem Weg nach Frankfurt zu sein, um dort eine Arbeitsstelle anzutreten. Bei der anschließenden Überprüfung des Fahrzeugs entdeckten die Beamten auf der Rücksitzbank eine Tasche, in dem sich ein Karton befand. Der Fahrer erklärte auf Nachfrage, er habe keine Kenntnis vom Inhalt und transportiere den Karton lediglich für eine andere Person nach Frankfurt. Beim Öffnen des Kartons fanden die Zöllnerinnen und Zöllner in einem Müllsack mehrere Bündel mit Euro-Banknoten. Ein anschließend durchgeführter Drogentest an der Person sowie am Bargeld reagierte positiv auf Kokain. Eine daraufhin intensivierte Kontrolle mit Einsatz von zwei Zollhunden, spezialisiert auf das Aufspüren von Bargeld und Betäubungsmitteln, ergab keine weiteren Funde. Insgesamt wurde Bargeld in Höhe von 84.250 Euro vorläufig sichergestellt. Gegen den 32-jährigen Beschuldigten wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Geldwäsche eingeleitet. Zudem wurde ein Clearingverfahren zur Klärung von Herkunft und Verwendungszweck des Bargelds eingeleitet. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Regensburg übernahm das Zollfahndungsamt München die weiteren Ermittlungen. #Drogen #GeldwaescheChat 0 GeteiltChatTeilen
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Hauptzollamt LandshutMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenMitte Februar führten Zöllnerinnen und Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege Zwiesel des Hauptzollamts Landshut auf der BAB 3 im Landkreis Deggendorf mobile Kontrollen durch. Dabei überprüften sie einen Lkw mit türkischen Kennzeichen, der über die deutsch-österreichische Grenze bei Suben nach Deutschland eingereist war. Ziel des gewerblichen Warentransports war Frankreich. Auf Nachfrage der Zollbeamten nach verbrauchsteuerpflichtigen Waren, erklärte der 29-jährige Fahrer, keine entsprechenden Waren mitzuführen. Bei einer anschließenden intensiven Überprüfung in einer Kontrollhalle entdeckten die Zöllner 6.400 Stück unversteuerte Zigaretten. Auf keiner der Verpackungen befanden sich deutsche Steuerzeichen, die eine ordnungsgemäße Versteuerung belegen konnte. Die festgesetzte Tabaksteuer beläuft sich auf 1.254,25 Euro. Die Zigaretten waren raffiniert versteckt, unter anderem in einem Staukasten für einen Feuerlöscher sowie hinter dem Firmenschild auf dem Dach des Führerhauses. Gegen den Fahrer wurde ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet, und die Zigaretten wurden sichergestellt.Mitte Februar führten Zöllnerinnen und Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege Zwiesel des Hauptzollamts Landshut auf der BAB 3 im Landkreis Deggendorf mobile Kontrollen durch. Dabei überprüften sie einen Lkw mit türkischen Kennzeichen, der über die deutsch-österreichische Grenze bei Suben nach Deutschland eingereist war. Ziel des gewerblichen Warentransports war Frankreich. Auf Nachfrage der Zollbeamten nach verbrauchsteuerpflichtigen Waren, erklärte der 29-jährige Fahrer, keine entsprechenden Waren mitzuführen. Bei einer anschließenden intensiven Überprüfung in einer Kontrollhalle entdeckten die Zöllner 6.400 Stück unversteuerte Zigaretten. Auf keiner der Verpackungen befanden sich deutsche Steuerzeichen, die eine ordnungsgemäße Versteuerung belegen konnte. Die festgesetzte Tabaksteuer beläuft sich auf 1.254,25 Euro. Die Zigaretten waren raffiniert versteckt, unter anderem in einem Staukasten für einen Feuerlöscher sowie hinter dem Firmenschild auf dem Dach des Führerhauses. Gegen den Fahrer wurde ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet, und die Zigaretten wurden sichergestellt.Chat 0 GeteiltChatTeilen
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Hauptzollamt LandshutMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 10.03.2026 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) bundesweit eine konzertierte, risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Baubranche durch. Mehr als 3.200 Zöllnerinnen und Zöllner aller Hauptzollämter waren auf Baustellen im Einsatz, um zu überprüfen, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben und ob die Mindestlöhne eingehalten werden. 79 eingesetzte Beschäftigte des Hauptzollamts Landshut befragten insgesamt über 278 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und führten zahlreiche Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durch. Bei 41 Sachverhalten schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Bereits vor Ort leiteten die Zöllnerinnen und Zöllner drei Strafverfahren und zehn Ordnungswidrigkeitsverfahren ein, unter anderem wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz, weil Arbeitsgenehmigungen und Aufenthaltserlaubnisse entweder fehlten oder unrichtig waren. #AuslaenderrechtSchwarzarbeitAm 10.03.2026 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) bundesweit eine konzertierte, risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Baubranche durch. Mehr als 3.200 Zöllnerinnen und Zöllner aller Hauptzollämter waren auf Baustellen im Einsatz, um zu überprüfen, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben und ob die Mindestlöhne eingehalten werden. 79 eingesetzte Beschäftigte des Hauptzollamts Landshut befragten insgesamt über 278 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und führten zahlreiche Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durch. Bei 41 Sachverhalten schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Bereits vor Ort leiteten die Zöllnerinnen und Zöllner drei Strafverfahren und zehn Ordnungswidrigkeitsverfahren ein, unter anderem wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz, weil Arbeitsgenehmigungen und Aufenthaltserlaubnisse entweder fehlten oder unrichtig waren. #AuslaenderrechtSchwarzarbeitChat 0 GeteiltChatTeilen
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Hauptzollamt LandshutMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 04.03.2026 kontrollierten Zollbeamte auf der BAB 3 im Landkreis Deggendorf einen Kleintransporter mit bulgarischem Kennzeichen. Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs wurden in Kekspackungen insgesamt 30.000 unversteuerte Zigaretten mit bulgarischen Steuerzeichen entdeckt. Der 38-jährige Fahrer gab an, dass die Zigaretten für eine Familienfeier bestimmt seien. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet, und die Zigaretten wurden sichergestellt. Der Steuerschaden beträgt 6.138 Euro. Das Zollfahndungsamt München hat die weiteren Ermittlungen übernommen.Am 04.03.2026 kontrollierten Zollbeamte auf der BAB 3 im Landkreis Deggendorf einen Kleintransporter mit bulgarischem Kennzeichen. Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs wurden in Kekspackungen insgesamt 30.000 unversteuerte Zigaretten mit bulgarischen Steuerzeichen entdeckt. Der 38-jährige Fahrer gab an, dass die Zigaretten für eine Familienfeier bestimmt seien. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet, und die Zigaretten wurden sichergestellt. Der Steuerschaden beträgt 6.138 Euro. Das Zollfahndungsamt München hat die weiteren Ermittlungen übernommen.Chat 0 GeteiltChatTeilen
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Hauptzollamt LandshutMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 02.03.2026 trägt der Zoll mit seinen Kontrollen dazu bei, Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen aufzudecken und die Vielfalt der Natur zu bewahren, da weltweit tausende Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht sind. Im Schnitt finden Zöllnerinnen und Zöllner 1.200 Mal pro Jahr geschützte Tiere, Pflanzen bzw. Teile und Produkte daraus im gewerblichen Warenverkehr, im Gepäck von Reisenden oder in der Post. Letzteres nimmt auf Grund von Internetbestellungen immer mehr zu und macht mittlerweile rund ein Drittel des prozentualen Aufgriffsvolumens aus, wobei nahezu 60 Prozent aller Fälle über Flughäfen ins Land kommen. In den Jahren 2022 bis 2024 zog der Zoll insgesamt 150.000 geschützte Tiere oder Pflanzen und Produkte daraus aus dem Verkehr. Der Zoll überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im Warenverkehr mit Drittländern, wobei geschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die ohne die erforderlichen Dokumente ein-, durch- oder ausgeführt werden, von den Zollbehörden beschlagnahmt werden. Die meisten Verstöße werden von Urlaubern begangen, die Erzeugnisse aus oder Teile von geschützten Tier- und Pflanzenarten aus Unwissenheit oder fehlendem Unrechtsbewusstsein als Souvenirs mit nach Hause bringen. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, CITES, dient dem Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten vor der Dezimierung durch unkontrollierten Handel und wird in der EU einheitlich durch die Verordnung (EG) Nr. 338/97 umgesetzt.Am 02.03.2026 trägt der Zoll mit seinen Kontrollen dazu bei, Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen aufzudecken und die Vielfalt der Natur zu bewahren, da weltweit tausende Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht sind. Im Schnitt finden Zöllnerinnen und Zöllner 1.200 Mal pro Jahr geschützte Tiere, Pflanzen bzw. Teile und Produkte daraus im gewerblichen Warenverkehr, im Gepäck von Reisenden oder in der Post. Letzteres nimmt auf Grund von Internetbestellungen immer mehr zu und macht mittlerweile rund ein Drittel des prozentualen Aufgriffsvolumens aus, wobei nahezu 60 Prozent aller Fälle über Flughäfen ins Land kommen. In den Jahren 2022 bis 2024 zog der Zoll insgesamt 150.000 geschützte Tiere oder Pflanzen und Produkte daraus aus dem Verkehr. Der Zoll überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im Warenverkehr mit Drittländern, wobei geschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die ohne die erforderlichen Dokumente ein-, durch- oder ausgeführt werden, von den Zollbehörden beschlagnahmt werden. Die meisten Verstöße werden von Urlaubern begangen, die Erzeugnisse aus oder Teile von geschützten Tier- und Pflanzenarten aus Unwissenheit oder fehlendem Unrechtsbewusstsein als Souvenirs mit nach Hause bringen. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, CITES, dient dem Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten vor der Dezimierung durch unkontrollierten Handel und wird in der EU einheitlich durch die Verordnung (EG) Nr. 338/97 umgesetzt.Chat 0 GeteiltChatTeilen
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