Das Amtsgericht Landshut sprach den 43-jährigen Inhaber eines Mietwagenunternehmens aus dem Landkreis Freising am 22.10.2025 wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 126 Fällen schuldig und verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Landshut stellten fest, dass der Mann über fast fünf Jahre Lohnsplitting betrieb, indem er Mitarbeiter auf Minijob-Basis beschäftigte, deren tatsächlicher Verdienst die Geringfügigkeitsgrenze überschritt, und die darüber hinausgehenden Beträge mit fiktiven Personen abrechnete sowie Arbeitnehmer nicht zur Sozialversicherung anmeldete. Aufgrund der Freiheitsstrafe darf der Firmeninhaber für fünf Jahre nicht als Geschäftsführer einer GmbH tätig sein. #Betrug
Das Amtsgericht Landshut sprach den 43-jährigen Inhaber eines Mietwagenunternehmens aus dem Landkreis Freising am 22.10.2025 wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 126 Fällen schuldig und verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Landshut stellten fest, dass der Mann über fast fünf Jahre Lohnsplitting betrieb, indem er Mitarbeiter auf Minijob-Basis beschäftigte, deren tatsächlicher Verdienst die Geringfügigkeitsgrenze überschritt, und die darüber hinausgehenden Beträge mit fiktiven Personen abrechnete sowie Arbeitnehmer nicht zur Sozialversicherung anmeldete. Aufgrund der Freiheitsstrafe darf der Firmeninhaber für fünf Jahre nicht als Geschäftsführer einer GmbH tätig sein. #Betrug