Artenschutz durch Kontrollen gewahrt
Am 02.03.2026 trägt der Zoll mit seinen Kontrollen dazu bei, Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen aufzudecken und die Vielfalt der Natur zu bewahren, da weltweit tausende Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht sind. Im Schnitt finden Zöllnerinnen und Zöllner 1.200 Mal pro Jahr geschützte Tiere, Pflanzen bzw. Teile und Produkte daraus im gewerblichen Warenverkehr, im Gepäck von Reisenden oder in der Post. Letzteres nimmt auf Grund von Internetbestellungen immer mehr zu und macht mittlerweile rund ein Drittel des prozentualen Aufgriffsvolumens aus, wobei nahezu 60 Prozent aller Fälle über Flughäfen ins Land kommen. In den Jahren 2022 bis 2024 zog der Zoll insgesamt 150.000 geschützte Tiere oder Pflanzen und Produkte daraus aus dem Verkehr. Der Zoll überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im Warenverkehr mit Drittländern, wobei geschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die ohne die erforderlichen Dokumente ein-, durch- oder ausgeführt werden, von den Zollbehörden beschlagnahmt werden. Die meisten Verstöße werden von Urlaubern begangen, die Erzeugnisse aus oder Teile von geschützten Tier- und Pflanzenarten aus Unwissenheit oder fehlendem Unrechtsbewusstsein als Souvenirs mit nach Hause bringen. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, CITES, dient dem Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten vor der Dezimierung durch unkontrollierten Handel und wird in der EU einheitlich durch die Verordnung (EG) Nr. 338/97 umgesetzt.
Am 02.03.2026 trägt der Zoll mit seinen Kontrollen dazu bei, Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen aufzudecken und die Vielfalt der Natur zu bewahren, da weltweit tausende Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht sind. Im Schnitt finden Zöllnerinnen und Zöllner 1.200 Mal pro Jahr geschützte Tiere, Pflanzen bzw. Teile und Produkte daraus im gewerblichen Warenverkehr, im Gepäck von Reisenden oder in der Post. Letzteres nimmt auf Grund von Internetbestellungen immer mehr zu und macht mittlerweile rund ein Drittel des prozentualen Aufgriffsvolumens aus, wobei nahezu 60 Prozent aller Fälle über Flughäfen ins Land kommen. In den Jahren 2022 bis 2024 zog der Zoll insgesamt 150.000 geschützte Tiere oder Pflanzen und Produkte daraus aus dem Verkehr. Der Zoll überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im Warenverkehr mit Drittländern, wobei geschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die ohne die erforderlichen Dokumente ein-, durch- oder ausgeführt werden, von den Zollbehörden beschlagnahmt werden. Die meisten Verstöße werden von Urlaubern begangen, die Erzeugnisse aus oder Teile von geschützten Tier- und Pflanzenarten aus Unwissenheit oder fehlendem Unrechtsbewusstsein als Souvenirs mit nach Hause bringen. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, CITES, dient dem Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten vor der Dezimierung durch unkontrollierten Handel und wird in der EU einheitlich durch die Verordnung (EG) Nr. 338/97 umgesetzt.
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