Am 19.08.2026 wurde der ukrainische Staatsangehörige Vladimir Z. in Pula (Kroatien) auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof vom 03.06.2024 festgenommen. Er steht im dringenden Verdacht, gemeinschaftlich Sprengstoffexplosionen (§ 308 Abs. 1 StGB), verfassungsfeindliche Sabotage (§ 88 Abs. 1 Nr. 3 StGB) und Zerstörung von Bauwerken (§ 305 Abs. 1 StGB) begangen zu haben. Vladimir Z. ist ausgebildeter Taucher und gehörte zu einer Gruppe um den separat verfolgten Serhii K., die im September 2022 Sprengstoff an den Gasleitungen Nord Stream 1 und Nord Stream 2 nahe der Insel Bornholm anbrachte. Er beteiligte sich an den notwendigen Tauchgängen und startete mit seinen Mittätern von Rostock aus mit einer Segelyacht, die von Zwischenhändlern mit gefälschten Ausweisen bei einer deutschen Firma gemietet worden war. Die Sprengsätze detonierten am 26.09.2022 und verursachten erhebliche Schäden an beiden Pipelines. Nach seiner Auslieferung aus Kroatien soll er dem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof vorgeführt werden. #Urkundenfaelschung #Sprengung
Am 19.08.2026 wurde der ukrainische Staatsangehörige Vladimir Z. in Pula (Kroatien) auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof vom 03.06.2024 festgenommen. Er steht im dringenden Verdacht, gemeinschaftlich Sprengstoffexplosionen (§ 308 Abs. 1 StGB), verfassungsfeindliche Sabotage (§ 88 Abs. 1 Nr. 3 StGB) und Zerstörung von Bauwerken (§ 305 Abs. 1 StGB) begangen zu haben. Vladimir Z. ist ausgebildeter Taucher und gehörte zu einer Gruppe um den separat verfolgten Serhii K., die im September 2022 Sprengstoff an den Gasleitungen Nord Stream 1 und Nord Stream 2 nahe der Insel Bornholm anbrachte. Er beteiligte sich an den notwendigen Tauchgängen und startete mit seinen Mittätern von Rostock aus mit einer Segelyacht, die von Zwischenhändlern mit gefälschten Ausweisen bei einer deutschen Firma gemietet worden war. Die Sprengsätze detonierten am 26.09.2022 und verursachten erhebliche Schäden an beiden Pipelines. Nach seiner Auslieferung aus Kroatien soll er dem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof vorgeführt werden. #Urkundenfaelschung #Sprengung
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