VW Golf brennt in Lägerdorf – Brandstiftung möglich
Am 24.08.2026 gegen 1:10 Uhr geriet in der Gärtnerstraße in Lägerdorf (Kreis Steinburg) ein VW Golf in Brand. Die Polizei schließt Brandstiftung nicht aus. Im Zuge der Ermittlungen wurde noch in der Nacht eine Durchsuchung durchgeführt und ein Beschuldigter festgenommen, bei dem es sich nach Angaben eines Reporters vor Ort um den Nachbarn der Auto-Besitzer handeln soll. Das Auto gehört einem jungen Paar, das seit einem halben Jahr regelmäßig von dem Beschuldigten bedroht worden sein soll; es ist von Todesangst, Morddrohungen und Rassismusvorwürfen die Rede. #Mord #Brandstiftung
Am 24.08.2026 gegen 1:10 Uhr geriet in der Gärtnerstraße in Lägerdorf (Kreis Steinburg) ein VW Golf in Brand. Die Polizei schließt Brandstiftung nicht aus. Im Zuge der Ermittlungen wurde noch in der Nacht eine Durchsuchung durchgeführt und ein Beschuldigter festgenommen, bei dem es sich nach Angaben eines Reporters vor Ort um den Nachbarn der Auto-Besitzer handeln soll. Das Auto gehört einem jungen Paar, das seit einem halben Jahr regelmäßig von dem Beschuldigten bedroht worden sein soll; es ist von Todesangst, Morddrohungen und Rassismusvorwürfen die Rede. #Mord #Brandstiftung
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19-Jähriger Deutscher wegen Terrorverdachts in U-Haft
Am 07.08.2026 übernahm die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen gegen einen 19-jährigen Deutschen, der Mitglied in einer terroristischen und kriminellen Vereinigung gewesen sein soll. Er sitzt bereits seit Mitte März in Untersuchungshaft. Ihm werden Anstiftung zum Mord, Anstiftung zur mehrfachen Brandstiftung, Vergewaltigung und sexueller Missbrauch eines Kindes, bandenmäßige Verbreitung kinderpornografischer Inhalte, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Billigung von Straftaten und Gewaltdarstellung vorgeworfen. Konkret soll er spätestens Ende März 2024 eine Online-Gruppierung mitgegründet haben, die auf die Begehung schwerster Straftaten wie Mord oder Totschlag ausgerichtet war, geprägt durch rechtsextreme Ideologie. Spätestens Ende 2024 schloss er sich einer weiteren Online-Gruppierung an und fungierte dort als einer der Anführer. Er soll gemeinsam mit anderen einen minderjährigen Jungen in Russland dazu gebracht haben, an einer Schule ein Kind mit einem Messer zu töten. Zudem rief er in einer Chatgruppe zur Tötung eines US-Bürgers auf und brachte Jugendliche in den USA und in Schweden dazu, Fahrzeuge in Brand zu setzen. Außerdem besteht der Verdacht, dass er über das Internet mit einem Kind im europäischen Ausland Kontakt hatte und es zu sexuellen Handlungen mit einem Messer veranlasste, wobei sich das Kind schwer verletzte. Videos der Taten soll er im Internet verbreitet haben. Die Bundesanwaltschaft rechnet die Gruppierungen der sogenannten COM-Szene. #Extremismus #Terrorismus #Mord #Sexualdelikt #Brandstiftung
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Mutmaßlicher Rädelsführer in U-Haft
Am 17.03.2026 wurde ein junger Mann festgenommen und befindet sich in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, als Jugendlicher und Heranwachsender Mitglied in einer terroristischen und einer kriminellen Vereinigung gewesen zu sein und als mutmaßlicher Rädelsführer Menschen zu Straftaten bewegt zu haben. Er soll über Chats einen minderjährigen Jungen in Russland dazu gebracht haben, an einer Schule ein Kind mit einem Messer zu töten, und Jugendliche in den USA und in Schweden dazu, Fahrzeuge in Brand zu setzen. Zudem soll er in einer Chatgruppe zur Tötung eines US-Bürgers aufgerufen haben. Die Bundesanwaltschaft ermittelt wegen Anstiftung zu Mord und mehrfacher Brandstiftung, Vergewaltigung, sexuellem Missbrauch eines Kindes, bandenmäßiger Verbreitung kinderpornographischer Inhalte, öffentlicher Aufforderung zu Straftaten, Billigung von Straftaten und Gewaltdarstellung. Das Verfahren wurde von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz übernommen, und der Beschuldigte soll einem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden. #Terrorismus #Mord #Sexualdelikt #Brandstiftung
Am 17.03.2026 wurde ein junger Mann festgenommen und befindet sich in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, als Jugendlicher und Heranwachsender Mitglied in einer terroristischen und einer kriminellen Vereinigung gewesen zu sein und als mutmaßlicher Rädelsführer Menschen zu Straftaten bewegt zu haben. Er soll über Chats einen minderjährigen Jungen in Russland dazu gebracht haben, an einer Schule ein Kind mit einem Messer zu töten, und Jugendliche in den USA und in Schweden dazu, Fahrzeuge in Brand zu setzen. Zudem soll er in einer Chatgruppe zur Tötung eines US-Bürgers aufgerufen haben. Die Bundesanwaltschaft ermittelt wegen Anstiftung zu Mord und mehrfacher Brandstiftung, Vergewaltigung, sexuellem Missbrauch eines Kindes, bandenmäßiger Verbreitung kinderpornographischer Inhalte, öffentlicher Aufforderung zu Straftaten, Billigung von Straftaten und Gewaltdarstellung. Das Verfahren wurde von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz übernommen, und der Beschuldigte soll einem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden. #Terrorismus #Mord #Sexualdelikt #Brandstiftung
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Ermittlungen gegen Kai M. wegen terroristischer Vereinigung übernommen
Am 07.08.2026 übernahm die Bundesanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen den deutschen Staatsangehörigen Kai M. von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz. Es besteht der Verdacht, dass der Beschuldigte als Jugendlicher mit Verantwortungsreife und Heranwachsender Mitglied in einer terroristischen und einer kriminellen Vereinigung war, wobei er jeweils als Rädelsführer gehandelt und eine der Vereinigungen auch gegründet haben soll. In diesem Zusammenhang werden ihm weitere Straftaten zur Last gelegt, darunter Anstiftung zum Mord, Anstiftung zur mehrfachen Brandstiftung, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch eines Kindes, bandenmäßige Verbreitung kinderpornographischer Inhalte, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Billigung von Straftaten und Gewaltdarstellung. Spätestens Ende März 2024 gründete Kai M. gemeinsam mit anderen eine Online-Gruppierung mit rechtsextremer Ideologie, die auf die Begehung besonders schwerwiegender Straftaten wie Mord oder Totschlag gerichtet ist. Spätestens Ende 2024 schloss er sich einer weiteren Online-Gruppierung mit krimineller Ausrichtung an. Beide Gruppierungen sind der sogenannten COM-Szene zuzuordnen. Kai M. fungierte in beiden Gruppen mutmaßlich als einer der Anführer. Er soll gemeinsam mit anderen einen minderjährigen Jungen in Russland dazu gebracht haben, an einer Schule ein Kind mit einem Messer tödlich zu verletzen, und rief in einer Chatgruppe zur Tötung eines US-Bürgers auf. Zudem soll er Jugendliche in den USA und in Schweden beeinflusst haben, Fahrzeuge in Brand zu setzen, und über das Internet mit einem Kind im europäischen Ausland Kontakt aufgenommen haben, das er zu sexuellen Handlungen veranlasste. Kai M. wurde am 17.03.2026 festgenommen und befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. #Extremismus #Terrorismus #Mord #Sexualdelikt #Brandstiftung
Am 07.08.2026 übernahm die Bundesanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen den deutschen Staatsangehörigen Kai M. von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz. Es besteht der Verdacht, dass der Beschuldigte als Jugendlicher mit Verantwortungsreife und Heranwachsender Mitglied in einer terroristischen und einer kriminellen Vereinigung war, wobei er jeweils als Rädelsführer gehandelt und eine der Vereinigungen auch gegründet haben soll. In diesem Zusammenhang werden ihm weitere Straftaten zur Last gelegt, darunter Anstiftung zum Mord, Anstiftung zur mehrfachen Brandstiftung, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch eines Kindes, bandenmäßige Verbreitung kinderpornographischer Inhalte, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Billigung von Straftaten und Gewaltdarstellung. Spätestens Ende März 2024 gründete Kai M. gemeinsam mit anderen eine Online-Gruppierung mit rechtsextremer Ideologie, die auf die Begehung besonders schwerwiegender Straftaten wie Mord oder Totschlag gerichtet ist. Spätestens Ende 2024 schloss er sich einer weiteren Online-Gruppierung mit krimineller Ausrichtung an. Beide Gruppierungen sind der sogenannten COM-Szene zuzuordnen. Kai M. fungierte in beiden Gruppen mutmaßlich als einer der Anführer. Er soll gemeinsam mit anderen einen minderjährigen Jungen in Russland dazu gebracht haben, an einer Schule ein Kind mit einem Messer tödlich zu verletzen, und rief in einer Chatgruppe zur Tötung eines US-Bürgers auf. Zudem soll er Jugendliche in den USA und in Schweden beeinflusst haben, Fahrzeuge in Brand zu setzen, und über das Internet mit einem Kind im europäischen Ausland Kontakt aufgenommen haben, das er zu sexuellen Handlungen veranlasste. Kai M. wurde am 17.03.2026 festgenommen und befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. #Extremismus #Terrorismus #Mord #Sexualdelikt #Brandstiftung
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Mutter nach versuchtem Brandanschlag auf Söhne freigesprochen
Am 16.01.2026 versuchte eine 40-jährige Mutter in einem Bremer Supermarkt, ihre Söhne mit Spiritus und einem Feuerzeug anzuzünden. Nach Überzeugung der Kammer trank sie zuvor Spiritus und goss die Flüssigkeit über sich und die Kinder. Zeugen nahmen ihr das Feuerzeug weg, woraufhin eines der Kinder fliehen konnte. Die Frau versuchte daraufhin erneut, ihren zweiten Sohn anzuzünden; auch diesmal verhinderte ein Zeuge die Tat. Die Kinder erlitten unter anderem Augenreizungen und Hautrötungen, bei einem Jungen verursachte der Spiritus Blasen im Genitalbereich, die operativ behandelt werden mussten. Das Landgericht Bremen sprach die wegen versuchten Mordes angeklagte Frau frei, da sie zum Tatzeitpunkt wegen einer Depression und einer psychotischen Störung schuldunfähig war. Die Unterbringung in der psychiatrischen Klinik wurde zur Bewährung ausgesetzt. Sie soll zunächst in einer Tagesklinik und später ambulant behandelt werden; das Jugendamt sowie die Bewährungs- und Führungshilfe begleiten die Familie. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. #Mord #Brandstiftung
Am 16.01.2026 versuchte eine 40-jährige Mutter in einem Bremer Supermarkt, ihre Söhne mit Spiritus und einem Feuerzeug anzuzünden. Nach Überzeugung der Kammer trank sie zuvor Spiritus und goss die Flüssigkeit über sich und die Kinder. Zeugen nahmen ihr das Feuerzeug weg, woraufhin eines der Kinder fliehen konnte. Die Frau versuchte daraufhin erneut, ihren zweiten Sohn anzuzünden; auch diesmal verhinderte ein Zeuge die Tat. Die Kinder erlitten unter anderem Augenreizungen und Hautrötungen, bei einem Jungen verursachte der Spiritus Blasen im Genitalbereich, die operativ behandelt werden mussten. Das Landgericht Bremen sprach die wegen versuchten Mordes angeklagte Frau frei, da sie zum Tatzeitpunkt wegen einer Depression und einer psychotischen Störung schuldunfähig war. Die Unterbringung in der psychiatrischen Klinik wurde zur Bewährung ausgesetzt. Sie soll zunächst in einer Tagesklinik und später ambulant behandelt werden; das Jugendamt sowie die Bewährungs- und Führungshilfe begleiten die Familie. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. #Mord #Brandstiftung
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40-Jährige nach versuchtem Mord an Söhnen freigesprochen
Am 16.01.2026 kam es in einem Bremer Supermarkt zu einem versuchten Brandanschlag: Eine 40-jährige Litauerin trank dort Spiritus, goss die Flüssigkeit über sich und ihre beiden Söhne und versuchte anschließend, die Kinder mit einem Feuerzeug anzuzünden. Zeugen entrissen ihr das Feuerzeug und verhinderten so das Schlimmste. Nachdem eines der Kinder fliehen konnte, versuchte die Frau erneut, ihren zweiten Sohn anzuzünden; erneut griff ein Zeuge ein und nahm ihr die Feuerzeuge weg. Die Kinder erlitten unter anderem Augenreizungen und Hautrötungen; bei einem Jungen verursachte der Spiritus Blasen im Genitalbereich, die operativ behandelt werden mussten. Bleibende körperliche Schäden blieben nicht zurück. Die Frau befand sich seit der Tat in einer psychiatrischen Klinik. Das Landgericht Bremen stellte fest, dass sie zur Tatzeit an einer Depression und einer psychotischen Störung litt und deshalb schuldunfähig war. Sie wurde vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen; die Unterbringung in der Klinik wurde zur Bewährung ausgesetzt. Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten dies gefordert. Sie darf zu ihren Söhnen zurückkehren und soll zunächst in einer Tagesklinik, später ambulant behandelt werden. Jugendamt, Bewährungs- und Führungshilfe sollen die Familie engmaschig begleiten. #Mord #Brandstiftung
Am 16.01.2026 kam es in einem Bremer Supermarkt zu einem versuchten Brandanschlag: Eine 40-jährige Litauerin trank dort Spiritus, goss die Flüssigkeit über sich und ihre beiden Söhne und versuchte anschließend, die Kinder mit einem Feuerzeug anzuzünden. Zeugen entrissen ihr das Feuerzeug und verhinderten so das Schlimmste. Nachdem eines der Kinder fliehen konnte, versuchte die Frau erneut, ihren zweiten Sohn anzuzünden; erneut griff ein Zeuge ein und nahm ihr die Feuerzeuge weg. Die Kinder erlitten unter anderem Augenreizungen und Hautrötungen; bei einem Jungen verursachte der Spiritus Blasen im Genitalbereich, die operativ behandelt werden mussten. Bleibende körperliche Schäden blieben nicht zurück. Die Frau befand sich seit der Tat in einer psychiatrischen Klinik. Das Landgericht Bremen stellte fest, dass sie zur Tatzeit an einer Depression und einer psychotischen Störung litt und deshalb schuldunfähig war. Sie wurde vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen; die Unterbringung in der Klinik wurde zur Bewährung ausgesetzt. Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten dies gefordert. Sie darf zu ihren Söhnen zurückkehren und soll zunächst in einer Tagesklinik, später ambulant behandelt werden. Jugendamt, Bewährungs- und Führungshilfe sollen die Familie engmaschig begleiten. #Mord #Brandstiftung
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Haftstrafen für Terrorgruppe 'Letzte Verteidigungswelle'
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat im Prozess gegen die rechtsextreme Terrorgruppe 'Letzte Verteidigungswelle' sieben Mitglieder und einen Unterstützer zu Haftstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren verurteilt. Die zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahre alten Angeklagten wurden unter anderem wegen Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, versuchten Mordes, Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. Die Urteile ergingen nach Jugendstrafrecht; die Strafe des jüngsten Angeklagten von anderthalb Jahren Haft wurde zur Bewährung ausgesetzt. Nach Überzeugung des Gerichts verübte und plante die Gruppe Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen und betrieb sogenanntes 'Pädo-Hunting'. Bei einem Brandanschlag auf ein Kulturhaus in Altdöbern (Brandenburg) im 10.2024 wurden die Bewohner nur durch Zufall nicht verletzt, das Haus brannte vollständig aus. Zwei Mitglieder versuchten im 01.2025 in Schmölln (Thüringen) vergeblich, eine Asylbewerberunterkunft mit Pyrotechnik in Brand zu setzen und hinterließen an der Fassade Hakenkreuze sowie Slogans wie 'Ausländer raus'. Ein geplanter Brandanschlag mit Kugelbomben auf eine Asylbewerberunterkunft in Senftenberg wurde verhindert. Vier der Verurteilten sind noch minderjährig, der jüngste ist 15 Jahre alt; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. #Extremismus #Terrorismus #Mord #Brandstiftung #Koerperverletzung #Sprengung
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat im Prozess gegen die rechtsextreme Terrorgruppe 'Letzte Verteidigungswelle' sieben Mitglieder und einen Unterstützer zu Haftstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren verurteilt. Die zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahre alten Angeklagten wurden unter anderem wegen Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, versuchten Mordes, Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. Die Urteile ergingen nach Jugendstrafrecht; die Strafe des jüngsten Angeklagten von anderthalb Jahren Haft wurde zur Bewährung ausgesetzt. Nach Überzeugung des Gerichts verübte und plante die Gruppe Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen und betrieb sogenanntes 'Pädo-Hunting'. Bei einem Brandanschlag auf ein Kulturhaus in Altdöbern (Brandenburg) im 10.2024 wurden die Bewohner nur durch Zufall nicht verletzt, das Haus brannte vollständig aus. Zwei Mitglieder versuchten im 01.2025 in Schmölln (Thüringen) vergeblich, eine Asylbewerberunterkunft mit Pyrotechnik in Brand zu setzen und hinterließen an der Fassade Hakenkreuze sowie Slogans wie 'Ausländer raus'. Ein geplanter Brandanschlag mit Kugelbomben auf eine Asylbewerberunterkunft in Senftenberg wurde verhindert. Vier der Verurteilten sind noch minderjährig, der jüngste ist 15 Jahre alt; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. #Extremismus #Terrorismus #Mord #Brandstiftung #Koerperverletzung #Sprengung
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