Am 20.08.2026 gegen 18:38 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizei auf dem Bahnsteig 1 am Hauptbahnhof Stendal einen 63-jährigen Deutschen. Bei der Überprüfung seiner Personalien kamen zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Stendal zum Vorschein. Im März 2023 wurde der Mann wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 600 Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen verurteilt. Er zahlte einen Großteil, der Rest blieb offen, woraufhin im August dieses Jahres der erste Vollstreckungshaftbefehl erging. Ein zweiter Haftbefehl folgte wegen Diebstahls geringwertiger Sachen, zu dem ihn das Amtsgericht Stendal im Juni 2025 zu einer Geldstrafe von 900 Euro beziehungsweise zu einer Haftstrafe von 60 Tagen verurteilt hatte. Die Beamten nahmen den Gesuchten fest und brachten ihn zunächst ins Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof Stendal. Da er den haftabwendenden Betrag von insgesamt 930 Euro nicht aufbringen konnte, wurde er nach Abschluss der Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, um seine 33-tägige Restersatzfreiheitsstrafe anzutreten. #Diebstahl
Am 20.08.2026 gegen 18:38 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizei auf dem Bahnsteig 1 am Hauptbahnhof Stendal einen 63-jährigen Deutschen. Bei der Überprüfung seiner Personalien kamen zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Stendal zum Vorschein. Im März 2023 wurde der Mann wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 600 Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen verurteilt. Er zahlte einen Großteil, der Rest blieb offen, woraufhin im August dieses Jahres der erste Vollstreckungshaftbefehl erging. Ein zweiter Haftbefehl folgte wegen Diebstahls geringwertiger Sachen, zu dem ihn das Amtsgericht Stendal im Juni 2025 zu einer Geldstrafe von 900 Euro beziehungsweise zu einer Haftstrafe von 60 Tagen verurteilt hatte. Die Beamten nahmen den Gesuchten fest und brachten ihn zunächst ins Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof Stendal. Da er den haftabwendenden Betrag von insgesamt 930 Euro nicht aufbringen konnte, wurde er nach Abschluss der Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, um seine 33-tägige Restersatzfreiheitsstrafe anzutreten. #Diebstahl
Chat
Teilen