Am 13.08.2026 gegen 11:15 Uhr kontrollierte die Bundespolizei einen 26-Jährigen am Hauptbahnhof in Saarbrücken. Bei der Überprüfung des deutschen Staatsangehörigen stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl wegen Diebstahls vorlag. Dem Haftbefehl lagen zwei Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 3.946,50 Euro inklusive Verfahrenskosten zugrunde. Für den Fall der Nichtzahlung war eine Ersatzfreiheitsstrafe von insgesamt 92 Tagen angeordnet. Da der Mann die Geldstrafe nicht begleichen konnte, wurde der Haftbefehl vollstreckt. Anschließend lieferten die Einsatzkräfte der Bundespolizei den Mann zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt. #Diebstahl
Am 13.08.2026 gegen 11:15 Uhr kontrollierte die Bundespolizei einen 26-Jährigen am Hauptbahnhof in Saarbrücken. Bei der Überprüfung des deutschen Staatsangehörigen stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl wegen Diebstahls vorlag. Dem Haftbefehl lagen zwei Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 3.946,50 Euro inklusive Verfahrenskosten zugrunde. Für den Fall der Nichtzahlung war eine Ersatzfreiheitsstrafe von insgesamt 92 Tagen angeordnet. Da der Mann die Geldstrafe nicht begleichen konnte, wurde der Haftbefehl vollstreckt. Anschließend lieferten die Einsatzkräfte der Bundespolizei den Mann zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt. #Diebstahl
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