Im Fall des zweifachen Polizistenmords in Kusel ist der Haftbefehl gegen den 32-jährigen Mitangeklagten wegen gewerbsmäßiger Jagdwilderei aufgehoben worden. Es bestehe keine Fluchtgefahr, teilte die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern am 09.03.2022 mit. Das Landgericht Kaiserslautern entschied auf Antrag der Verteidigung. Der Mann befindet sich nun auf freiem Fuß. Aufgrund neuer Ermittlungsergebnisse hatte die Staatsanwaltschaft bereits den Mordvorwurf gegen den 32-Jährigen aufgehoben. Alleiniger Mordverdächtiger ist ein 38-Jähriger, der am 31.01.2022 bei einer Verkehrskontrolle bei Ulmet fünf tödliche Schüsse auf eine 24-jährige Polizistin und ihren 29-jährigen Kollegen abgefeuert haben soll. Die Ermittler gehen von Jagdwilderei als Tatmotiv aus.
Im Fall des zweifachen Polizistenmords in Kusel ist der Haftbefehl gegen den 32-jährigen Mitangeklagten wegen gewerbsmäßiger Jagdwilderei aufgehoben worden. Es bestehe keine Fluchtgefahr, teilte die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern am 09.03.2022 mit. Das Landgericht Kaiserslautern entschied auf Antrag der Verteidigung. Der Mann befindet sich nun auf freiem Fuß. Aufgrund neuer Ermittlungsergebnisse hatte die Staatsanwaltschaft bereits den Mordvorwurf gegen den 32-Jährigen aufgehoben. Alleiniger Mordverdächtiger ist ein 38-Jähriger, der am 31.01.2022 bei einer Verkehrskontrolle bei Ulmet fünf tödliche Schüsse auf eine 24-jährige Polizistin und ihren 29-jährigen Kollegen abgefeuert haben soll. Die Ermittler gehen von Jagdwilderei als Tatmotiv aus.