47-Jähriger verursacht Unfall unter Alkoholeinfluss
Am 25.07.2026 gegen 03:10 Uhr kam ein 47-jähriger Fahrer eines Toyota Corolla auf der Straße Zur Scheuren in Richtung Mühlenweg aus bislang ungeklärten Gründen nach rechts von der Fahrbahn ab und prallte gegen einen geparkten Honda Jazz und einen Toyota Corolla. Letzterer wurde auf einen Dacia Logan geschoben. Infolge der Karambolage drehte sich der Corolla des 47-Jährigen auf die linke Seite und touchierte einen Opel Crossland X. Der Fahrer erlitt leichte Verletzungen. Da der Verdacht bestand, dass er unter Alkoholeinfluss stand, wurde ihm eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein sichergestellt. Es entstand ein Sachschaden von circa 25.000 Euro. Die beiden Toyota und der Honda waren nicht mehr fahrbereit und wurden abgeschleppt. Während der Unfallaufnahme war die Straße Zur Scheuren gesperrt. #Verkehrsdelikt
Am 25.07.2026 gegen 03:10 Uhr kam ein 47-jähriger Fahrer eines Toyota Corolla auf der Straße Zur Scheuren in Richtung Mühlenweg aus bislang ungeklärten Gründen nach rechts von der Fahrbahn ab und prallte gegen einen geparkten Honda Jazz und einen Toyota Corolla. Letzterer wurde auf einen Dacia Logan geschoben. Infolge der Karambolage drehte sich der Corolla des 47-Jährigen auf die linke Seite und touchierte einen Opel Crossland X. Der Fahrer erlitt leichte Verletzungen. Da der Verdacht bestand, dass er unter Alkoholeinfluss stand, wurde ihm eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein sichergestellt. Es entstand ein Sachschaden von circa 25.000 Euro. Die beiden Toyota und der Honda waren nicht mehr fahrbereit und wurden abgeschleppt. Während der Unfallaufnahme war die Straße Zur Scheuren gesperrt. #Verkehrsdelikt
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Betrunkene Fahrerin ohne Führerschein gestoppt
Am 26.08.2026 gegen Mittag meldete ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer einen Audi, der in Schlangenlinien auf der BAB 63 in Richtung Kaiserslautern unterwegs war. In Höhe Sembach stellten Beamte der Autobahnpolizei das Fahrzeug fest. Bei der 43-jährigen Fahrerin wurde starker Alkoholgeruch festgestellt; sie war nicht in der Lage, einen Atemalkoholtest durchzuführen, und zeigte erhebliche Ausfallerscheinungen. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass die Frau aus Hessen ohne erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs war, die ihr bereits wegen einer früheren Alkoholfahrt entzogen worden war. Gegen sie wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. #Verkehrsdelikt
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Auffahrunfall unter Alkoholeinfluss
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