Kontrolle auf A44: Kokainfund und Kennzeichenmissbrauch
Am 16.08.2026 kontrollierten Beamte am Sonntagmittag einen 29-jährigen russischen Staatsangehörigen, der gemeinsam mit seinem 31-jährigen Beifahrer und seinem 26-jährigen Mitfahrer über die Autobahn 44 von Belgien nach Deutschland eingereist war. Die am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen waren auf ein anderes Fahrzeug zugelassen. Der 29-Jährige konnte weder einen Eigentumsnachweis noch einen gültigen Führerschein oder gültige Aufenthaltsdokumente vorlegen. Gegen ihn wurden Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise, Unterschlagung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Das Fahrzeug wurde der Autobahnpolizei Broichweiden übergeben und zur Eigentumssicherung sichergestellt. Beim 31-jährigen Beifahrer wurde bei einer Durchsuchung eine geringe Menge Kokain aufgefunden; auch er muss sich einem Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und des Besitzes von Betäubungsmitteln stellen. Beide Personen wurden durch die belgischen Behörden übernommen. #Sexualdelikt #Drogen
Am 16.08.2026 kontrollierten Beamte am Sonntagmittag einen 29-jährigen russischen Staatsangehörigen, der gemeinsam mit seinem 31-jährigen Beifahrer und seinem 26-jährigen Mitfahrer über die Autobahn 44 von Belgien nach Deutschland eingereist war. Die am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen waren auf ein anderes Fahrzeug zugelassen. Der 29-Jährige konnte weder einen Eigentumsnachweis noch einen gültigen Führerschein oder gültige Aufenthaltsdokumente vorlegen. Gegen ihn wurden Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise, Unterschlagung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Das Fahrzeug wurde der Autobahnpolizei Broichweiden übergeben und zur Eigentumssicherung sichergestellt. Beim 31-jährigen Beifahrer wurde bei einer Durchsuchung eine geringe Menge Kokain aufgefunden; auch er muss sich einem Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und des Besitzes von Betäubungsmitteln stellen. Beide Personen wurden durch die belgischen Behörden übernommen. #Sexualdelikt #Drogen
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43-Jähriger fährt gestohlenen Audi in den Straßengraben
Am 13.08.2026 gegen 08:10 Uhr erhielt die Polizeiwache Brilon Kenntnis von einem verunfallten Auto auf der Kreisstraße zwischen Nehden und Thülen. Die Beamten fanden einen Audi A6 in einem Straßengraben, dessen Hinterachse in dem etwa 50 Zentimeter tiefen Graben steckte. Zuvor war offenbar erfolglos versucht worden, das Fahrzeug mit einer Schaufel und einem Eimer zu befreien. Ermittlungen und Zeugenaussagen erhärteten den Verdacht gegen einen 43-jährigen Mann, der das Fahrzeug geführt und sich beim Wenden festgefahren hatte. Der Tatverdächtige räumte den Konsum von Betäubungsmitteln ein. Da er keine Fahrerlaubnis besitzt und Anhaltspunkte für Drogenkonsum vorlagen, wurde eine Blutprobe angeordnet. Die Überprüfung ergab, dass der Audi seit Ende Juli 2026 in Thüringen als gestohlen gemeldet war; das vordere Kennzeichen gehörte zu einem anderen Auto und war ebenfalls zur Fahndung ausgeschrieben, ein hinteres Kennzeichen fehlte. Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs fanden die Beamten eine größere Menge mutmaßlichen Amphetamins sowie mehrere Messer, eine Zwille und einen verbotenen Teleskopschlagstock. Der Tatverdächtige gab an, dass das Amphetamin ihm gehöre. Gegen den Mann wird unter anderem wegen Fahrens unter Drogeneinfluss, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Kennzeichenmissbrauchs und Verstößen gegen das Pflichtversicherungs-, Betäubungsmittel- und Waffenrecht ermittelt. Der Audi wurde zur Spurensicherung sichergestellt. #Sexualdelikt #Drogen #Diebstahl
Am 13.08.2026 gegen 08:10 Uhr erhielt die Polizeiwache Brilon Kenntnis von einem verunfallten Auto auf der Kreisstraße zwischen Nehden und Thülen. Die Beamten fanden einen Audi A6 in einem Straßengraben, dessen Hinterachse in dem etwa 50 Zentimeter tiefen Graben steckte. Zuvor war offenbar erfolglos versucht worden, das Fahrzeug mit einer Schaufel und einem Eimer zu befreien. Ermittlungen und Zeugenaussagen erhärteten den Verdacht gegen einen 43-jährigen Mann, der das Fahrzeug geführt und sich beim Wenden festgefahren hatte. Der Tatverdächtige räumte den Konsum von Betäubungsmitteln ein. Da er keine Fahrerlaubnis besitzt und Anhaltspunkte für Drogenkonsum vorlagen, wurde eine Blutprobe angeordnet. Die Überprüfung ergab, dass der Audi seit Ende Juli 2026 in Thüringen als gestohlen gemeldet war; das vordere Kennzeichen gehörte zu einem anderen Auto und war ebenfalls zur Fahndung ausgeschrieben, ein hinteres Kennzeichen fehlte. Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs fanden die Beamten eine größere Menge mutmaßlichen Amphetamins sowie mehrere Messer, eine Zwille und einen verbotenen Teleskopschlagstock. Der Tatverdächtige gab an, dass das Amphetamin ihm gehöre. Gegen den Mann wird unter anderem wegen Fahrens unter Drogeneinfluss, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Kennzeichenmissbrauchs und Verstößen gegen das Pflichtversicherungs-, Betäubungsmittel- und Waffenrecht ermittelt. Der Audi wurde zur Spurensicherung sichergestellt. #Sexualdelikt #Drogen #Diebstahl
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30-Jähriger fährt unter Drogen und ohne Führerschein
Beamte der Polizei Dortmund folgten in Lünen einem Fahrzeug, das zunächst in einen Stichweg nahe einer Autowerkstatt an der Wethmarheide abbog. Der 30-jährige Fahrer aus Lünen betrat die Werkstatt und verließ sie kurz darauf mit einer schwarzen Plastiktüte. Wenig später kontrollierten die Beamten den Pkw auf einem Firmenparkplatz an der Josef-Rethmann-Straße. In der Tüte befand sich eine nicht geringe Menge Cannabis, die sichergestellt wurde. Zudem stand der Mann unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und besaß keine gültige Fahrerlaubnis; die Kennzeichen gehörten nicht zu dem Fahrzeug. Da die Eigentumsverhältnisse unklar waren, wurden Pkw und Kennzeichen sichergestellt. Bei der anschließenden Durchsuchung der Werkstatt fanden die Einsatzkräfte Bargeld im mittleren dreistelligen Bereich, ein Mobiltelefon, ein Luftgewehr sowie zwei zur Fahndung ausgeschriebene Kennzeichen. Nach der Blutprobenentnahme auf der Polizeiwache Lünen wurde der 30-Jährige mangels Haftgründen entlassen. Gegen ihn laufen mehrere Strafverfahren, unter anderem wegen Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz, Kennzeichenmissbrauchs und waffenrechtlicher Verstöße. #Sexualdelikt #Drogen
Beamte der Polizei Dortmund folgten in Lünen einem Fahrzeug, das zunächst in einen Stichweg nahe einer Autowerkstatt an der Wethmarheide abbog. Der 30-jährige Fahrer aus Lünen betrat die Werkstatt und verließ sie kurz darauf mit einer schwarzen Plastiktüte. Wenig später kontrollierten die Beamten den Pkw auf einem Firmenparkplatz an der Josef-Rethmann-Straße. In der Tüte befand sich eine nicht geringe Menge Cannabis, die sichergestellt wurde. Zudem stand der Mann unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und besaß keine gültige Fahrerlaubnis; die Kennzeichen gehörten nicht zu dem Fahrzeug. Da die Eigentumsverhältnisse unklar waren, wurden Pkw und Kennzeichen sichergestellt. Bei der anschließenden Durchsuchung der Werkstatt fanden die Einsatzkräfte Bargeld im mittleren dreistelligen Bereich, ein Mobiltelefon, ein Luftgewehr sowie zwei zur Fahndung ausgeschriebene Kennzeichen. Nach der Blutprobenentnahme auf der Polizeiwache Lünen wurde der 30-Jährige mangels Haftgründen entlassen. Gegen ihn laufen mehrere Strafverfahren, unter anderem wegen Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz, Kennzeichenmissbrauchs und waffenrechtlicher Verstöße. #Sexualdelikt #Drogen
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44-Jähriger Exhibitionist festgenommen
Am 13.08.2026 gegen 13:00 Uhr trat ein Mann in Frauenkleidern in einem Waldstück an der Kronenhofstraße in Kehl einem Spaziergänger gegenüber und entblößte sich. Der 44-jährige Tatverdächtige zeigte einer vorbeilaufenden Person sein Glied und belästigte sie auf diese Weise. Alarmierte Beamte des Polizeireviers Kehl konnten den Mann noch vor Ort antreffen und vorläufig festnehmen. Möglicherweise stand er unter dem Einfluss von Drogen und reagierte nicht auf Ansprache. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen. #Sexualdelikt #Drogen
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Cannabis, Luftgewehr und Bargeld sichergestellt
Am 12.08.2026 fiel zivilen Einsatzkräften der Polizei Dortmund auf der Straße Wethmarheide in Lünen ein verdächtiges Auto auf, dessen Kennzeichen aus früheren Einsätzen bekannt waren, jedoch nicht zu dem Wagen gehörten. Die Beamten folgten dem Fahrzeug und beobachteten, wie der 30-jährige Fahrer aus Lünen eine Autowerkstatt betrat und kurz darauf mit einer schwarzen Plastiktüte wieder verließ. Bei der Kontrolle auf einem Firmenparkplatz an der Josef-Rethmann-Straße fanden sie in der Tüte eine nicht geringe Menge Cannabis und stellten sie sicher. Zudem stand der Mann unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und besaß keine gültige Fahrerlaubnis; auch die Kennzeichen gehörten nicht zu dem Pkw, weshalb dieser samt Kennzeichen sichergestellt wurde. Ein daraufhin erwirkter Durchsuchungsbeschluss für die Werkstatt erbrachte keine weiteren Betäubungsmittel, jedoch Bargeld im mittleren dreistelligen Bereich, ein Mobiltelefon, ein Luftgewehr sowie zwei zur Fahndung ausgeschriebene Kennzeichen. Nach einer Blutprobe wurde der 30-Jährige entlassen, da keine Haftgründe vorlagen. Gegen ihn wurden Verfahren unter anderem wegen Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss, Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz, Kennzeichenmissbrauchs und waffenrechtlicher Verstöße eingeleitet. #Sexualdelikt #Drogen
Am 12.08.2026 fiel zivilen Einsatzkräften der Polizei Dortmund auf der Straße Wethmarheide in Lünen ein verdächtiges Auto auf, dessen Kennzeichen aus früheren Einsätzen bekannt waren, jedoch nicht zu dem Wagen gehörten. Die Beamten folgten dem Fahrzeug und beobachteten, wie der 30-jährige Fahrer aus Lünen eine Autowerkstatt betrat und kurz darauf mit einer schwarzen Plastiktüte wieder verließ. Bei der Kontrolle auf einem Firmenparkplatz an der Josef-Rethmann-Straße fanden sie in der Tüte eine nicht geringe Menge Cannabis und stellten sie sicher. Zudem stand der Mann unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und besaß keine gültige Fahrerlaubnis; auch die Kennzeichen gehörten nicht zu dem Pkw, weshalb dieser samt Kennzeichen sichergestellt wurde. Ein daraufhin erwirkter Durchsuchungsbeschluss für die Werkstatt erbrachte keine weiteren Betäubungsmittel, jedoch Bargeld im mittleren dreistelligen Bereich, ein Mobiltelefon, ein Luftgewehr sowie zwei zur Fahndung ausgeschriebene Kennzeichen. Nach einer Blutprobe wurde der 30-Jährige entlassen, da keine Haftgründe vorlagen. Gegen ihn wurden Verfahren unter anderem wegen Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss, Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz, Kennzeichenmissbrauchs und waffenrechtlicher Verstöße eingeleitet. #Sexualdelikt #Drogen
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Hausarrest für Marius Borg Høiby verlängert
Am 10.08.2026 lehnte das zuständige Gericht den Antrag von Marius Borg Høiby (29) auf Lockerung der Haftbedingungen ab und verlängerte die Untersuchungshaft mit elektronischer Fußfessel um weitere vier Wochen. Der Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit (52) darf das königliche Anwesen Skaugum nur noch für genehmigte Zwecke verlassen, etwa für Arbeit, Schule, Behandlungstermine oder Krankenbesuche bei Angehörigen. Zudem muss er sich regelmäßig Drogentests unterziehen. Die Staatsanwaltschaft hatte die Verlängerung wegen akuter Rückfallgefahr beantragt. Vor Gericht reagierte der 29-Jährige sichtlich frustriert und betonte, im vergangenen Monat keine Auflagen verletzt zu haben. Sein Verteidiger Petar Sekulic kündigte an, den Beschluss zu prüfen und möglicherweise Berufung einzulegen. Høiby war im Juni unter anderem wegen Vergewaltigung zweier Frauen und Gewalt in engen Beziehungen verurteilt worden; seit Juli verbüßt er die Untersuchungshaft auf dem Anwesen Skaugum statt im Gefängnis Ila. #Sexualdelikt #Drogen #FXPromi #MariusBorgHøiby
Am 10.08.2026 lehnte das zuständige Gericht den Antrag von Marius Borg Høiby (29) auf Lockerung der Haftbedingungen ab und verlängerte die Untersuchungshaft mit elektronischer Fußfessel um weitere vier Wochen. Der Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit (52) darf das königliche Anwesen Skaugum nur noch für genehmigte Zwecke verlassen, etwa für Arbeit, Schule, Behandlungstermine oder Krankenbesuche bei Angehörigen. Zudem muss er sich regelmäßig Drogentests unterziehen. Die Staatsanwaltschaft hatte die Verlängerung wegen akuter Rückfallgefahr beantragt. Vor Gericht reagierte der 29-Jährige sichtlich frustriert und betonte, im vergangenen Monat keine Auflagen verletzt zu haben. Sein Verteidiger Petar Sekulic kündigte an, den Beschluss zu prüfen und möglicherweise Berufung einzulegen. Høiby war im Juni unter anderem wegen Vergewaltigung zweier Frauen und Gewalt in engen Beziehungen verurteilt worden; seit Juli verbüßt er die Untersuchungshaft auf dem Anwesen Skaugum statt im Gefängnis Ila. #Sexualdelikt #Drogen #FXPromi #MariusBorgHøiby
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Marius Borg Høiby bleibt vier weitere Wochen in U-Haft
Das Bezirksgericht in Oslo hat die Untersuchungshaft gegen Marius Borg Høiby um vier Wochen verlängert. Der 29-jährige Sohn der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit verbringt diese weiterhin mit einer Fußfessel im Hausarrest. Høiby war im Juni wegen zweier Vergewaltigungen nach norwegischem Recht sowie Gewalt gegen eine Ex-Freundin zu vier Jahren Haft verurteilt worden; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Ex-Freundin besteht ein Kontaktverbot, gegen das Høiby bereits mehrfach verstoßen hat. Die Polizei sah die Gefahr weiterer Straftaten und hatte deshalb die Verlängerung des Hausarrests mit Fußfessel gefordert, der das Gericht folgte. Høibys Antrag auf Freilassung unter Auflagen wurde abgelehnt. Die Verlängerung gilt bis zum 7. September; Høiby darf etwa Arzttermine wahrnehmen oder kranke Familienangehörige besuchen und muss sich regelmäßigen Drogentests unterziehen. #Sexualdelikt #Drogen #MariusBorgHøiby #FXPromi
Das Bezirksgericht in Oslo hat die Untersuchungshaft gegen Marius Borg Høiby um vier Wochen verlängert. Der 29-jährige Sohn der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit verbringt diese weiterhin mit einer Fußfessel im Hausarrest. Høiby war im Juni wegen zweier Vergewaltigungen nach norwegischem Recht sowie Gewalt gegen eine Ex-Freundin zu vier Jahren Haft verurteilt worden; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Ex-Freundin besteht ein Kontaktverbot, gegen das Høiby bereits mehrfach verstoßen hat. Die Polizei sah die Gefahr weiterer Straftaten und hatte deshalb die Verlängerung des Hausarrests mit Fußfessel gefordert, der das Gericht folgte. Høibys Antrag auf Freilassung unter Auflagen wurde abgelehnt. Die Verlängerung gilt bis zum 7. September; Høiby darf etwa Arzttermine wahrnehmen oder kranke Familienangehörige besuchen und muss sich regelmäßigen Drogentests unterziehen. #Sexualdelikt #Drogen #MariusBorgHøiby #FXPromi
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